Die Riester Rente 2026 steht an einem Wendepunkt: Noch bis zum 31. Dezember 2026 können Sie einen neuen Riester-Vertrag nach den alten Regeln abschließen – danach wird es ihn für Neuverträge nicht mehr geben. Zum 1. Januar 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung für alle neuen Verträge. Das hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Viele Sparerinnen und Sparer fragen sich jetzt: Lohnt sich ein Abschluss 2026 noch? Was passiert mit meinem alten Vertrag? Und ist das neue Depot die bessere Wahl?
Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen – mit den aktuellen Zulagen 2026, einer ehrlichen Lohnt-sich-Rechnung, dem direkten Vergleich mit dem neuen Altersvorsorgedepot und einer Checkliste für die letzten Monate des Jahres. Damit Sie genau wissen, ob sich ein Riester-Abschluss 2026 für Sie lohnt oder ob Warten die bessere Strategie ist.
Kurzantwort: Die Riester Rente 2026 lohnt sich noch für Geringverdiener und Familien mit Kindern: Bei 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr sichern Sie sich bis zu mehrere hundert Euro Förderung. Wer gut verdient oder noch keinen Vertrag hat, wartet eher auf das Altersvorsorgedepot ab 2027. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter – kündigen sollten Sie fast nie.
Lohnt sich die Riester Rente 2026 noch? Die ehrliche Antwort
Die kurze Antwort vorweg: Es kommt darauf an – nämlich auf Ihr Einkommen, Ihre Familiensituation und darauf, ob Sie bereits einen Vertrag haben. Die Riester-Förderung ist kein Selbstläufer mehr, aber sie ist auch kein Auslaufmodell, das man pauschal abschreiben sollte. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.
Laut dem Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums gab es Ende 2024 noch rund 15 Millionen Riester-Verträge in Deutschland – das ist eine enorme Zahl und zeigt, wie viele Menschen auf dieses System gesetzt haben. Gleichzeitig berichtet das Bundesarbeitsministerium, dass von den rund 14,6 Millionen bestehenden Verträgen etwa ein Viertel bis gut ein Fünftel nicht mehr aktiv bespart wird. Viele dieser Verträge ruhen einfach nur vor sich hin, weil die Sparer verunsichert sind oder die Beiträge eingestellt haben.
Für wen lohnt sie sich konkret? Die Faustregel lautet: Je niedriger Ihr Einkommen und je mehr Kinder Sie haben, desto attraktiver ist die Förderung. Eine Familie mit zwei Kindern und 35.000 Euro Jahresbrutto zahlt nur 625 Euro selbst ein und bekommt 775 Euro Zulagen vom Staat – eine Förderquote von über 55 Prozent. Das schafft kein anderes Produkt. Gutverdiener profitieren eher über den Steuervorteil: Beiträge bis 2.100 Euro im Jahr können als Sonderausgaben abgesetzt werden, das Finanzamt prüft automatisch, ob sich der Steuervorteil mehr lohnt als die Zulagen (Günstigerprüfung).
Die andere Seite der Medaille: Die Riester-Rente hat echte Schwächen. Das Gesetz schreibt eine Beitragsgarantie vor – Anbieter müssen zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Das klingt gut, zwingt die Versicherer aber zu einer sehr konservativen Anlage, meist in Anleihen. Die Rendite bleibt entsprechend überschaubar. Dazu kommen bei vielen älteren Verträgen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die einen Teil der Förderung wieder auffressen. Und: Das Geld ist bis zur Rente gebunden. Wer vorzeitig kündigt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Trotzdem gilt: Wer Anspruch auf die volle Förderung hat, erzielt auf seine selbst eingezahlten Beiträge meist eine höhere persönliche Rendite als mit jeder anderen sicheren Sparform. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest in ihrer großen Riester-Analyse. Die Frage ist also nicht „Riester gut oder schlecht?”, sondern „Riester für wen und in welcher Lebenslage?”
Die Riester-Zulagen 2026 im Überblick: Das bekommen Sie vom Staat
Das Herzstück der Riester-Förderung sind die staatlichen Zulagen. Sie fließen jedes Jahr direkt in Ihren Vertrag, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu in einer Pressemitteilung ausführlich – hier die aktuellen Beträge:
| Förderbaustein | Betrag 2026 | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr | Für jeden unmittelbar Zulageberechtigten |
| Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren) | 185 € pro Jahr | Je kindergeldberechtigtem Kind |
| Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren) | 300 € pro Jahr | Je kindergeldberechtigtem Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | Für unter 25-Jährige bei Vertragsabschluss |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahreseinkommens | Abzüglich der Zulagen, mindestens 60 €/Jahr |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € pro Jahr | Beiträge inkl. Zulagen, Günstigerprüfung durchs Finanzamt |
Der Mindesteigenbeitrag ist der entscheidende Punkt: Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen – abzüglich der Zulagen, die Sie bekommen. Zahlen Sie weniger ein, werden die Zulagen nur anteilig gekürzt. Der Sockelbetrag liegt bei 60 Euro im Jahr: Weniger müssen Sie nie selbst einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.
Ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie stark die Förderung wirkt: Eine Angestellte mit 35.000 Euro Brutto im Vorjahr und zwei nach 2008 geborenen Kindern muss 1.400 Euro (4 Prozent von 35.000) in den Vertrag bringen. Sie erhält 775 Euro Zulagen (175 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage) und zahlt daher nur 625 Euro aus eigener Tasche – also rund 52 Euro im Monat. Für 52 Euro im Monat landen 1.400 Euro im Altersvorsorgevertrag. Das ist die Stärke des Systems.
Und für Geringverdiener gilt: Wer ohnehin nur 60 Euro im Jahr einzahlen müsste, bekommt trotzdem die volle Zulage. Deshalb ist sie gerade für Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern so interessant. Verbraucherschützer wie Thomas Hentschel, Referent Finanzen bei der Verbraucherzentrale NRW, raten deshalb in der aktuellen Diskussion: „Auf keinen Fall vorschnell entscheiden.” (BÖRSE ONLINE)
Praktischer Hinweis: Die Zulage müssen Sie jedes Jahr beantragen – am einfachsten per Dauerzulagenantrag bei Ihrem Anbieter. Dann läuft alles automatisch. Prüfen Sie außerdem regelmäßig, ob Ihr Eigenbeitrag noch zum aktuellen Einkommen passt. Steigt Ihr Gehalt, müssen Sie mehr einzahlen, sonst kürzt sich die Zulage.
Die große Reform: Was ab dem 1. Januar 2027 kommt
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz stellt die Bundesregierung die geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu auf. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Die praktische Umsetzung folgt zum 1. Januar 2027: Ab diesem Stichtag können keine neuen Riester-Verträge mehr nach den alten Regeln abgeschlossen werden.
An die Stelle tritt das sogenannte Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Der größte Unterschied: Statt der starren Beitragsgarantie setzt das neue System auf kapitalmarktorientierte Anlage. Sparer können in staatlich zertifizierte Produkte wie börsengehandelte Indexfonds (ETFs), aktiv gemanagte Aktienfonds und Anleihen investieren. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, Umschichtungen ebenfalls – besteuert wird erst in der Rentenphase.
Die Förderung wird deutlich großzügiger, aber auch einfacher berechnet. Statt einer pauschalen Zulage wird die Förderung künftig beitragsproportional gewährt:
- Grundzulage neu: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (max. 180 Euro), danach 25 Cent je Euro bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag (max. 360 Euro) – insgesamt bis zu 540 Euro im Jahr statt bisher 175 Euro.
- Kinderzulage neu: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – 1 Euro Zuschuss je selbst eingezahltem Euro, schon ab einer Monatsrate von etwa 25 Euro voll erreichbar (bisher waren dafür rund 100 Euro im Monat nötig).
- Berufseinsteigerbonus: 200 Euro einmalig für alle, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Sparen beginnen – bleibt bestehen.
- Neuer Mindestbeitrag: 120 Euro im Jahr statt 60 Euro. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Förderung; wer genau 120 Euro einzahlt, erhält 60 Euro Zulage.
- Erstmals für Selbstständige: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende werden unmittelbar förderberechtigt – bisher waren sie weitgehend ausgeschlossen.
- Sonderausgabenabzug neu: steigt von 2.100 auf 2.340 Euro im Jahr.
Auch bei den Kosten greift der Gesetzgeber ein: Für das Standardprodukt – ein Pflichtangebot jedes Anbieters mit chancenorientiertem und defensivem Fondsanteil plus schrittweiser Umschichtung vor der Auszahlung – gilt ein Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Ein Wechsel des Anbieters soll nach fünf Vertragsjahren ohne Wechselgebühren möglich sein.
In der Auszahlphase gibt es mehr Flexibilität: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest fließt in einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag reichen muss – oder in eine lebenslange Rente. Gerade die Unsicherheit über das neue System ist groß: Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Commerzbank und comdirect aus dem Spätsommer 2026 zeigt, dass sich zwar 38 Prozent der 18- bis 55-Jährigen ein Altersvorsorgedepot vorstellen können, aber 56 Prozent derjenigen, die schon davon gehört hatten, sich schlecht informiert fühlen. (ad-hoc-news.de)
Riester Rente 2026 oder Altersvorsorgedepot 2027: Der direkte Vergleich
Die wichtigste Frage für alle ohne Vertrag: Jetzt noch schnell Riester abschließen oder auf das neue Depot warten? Hier der ehrliche Vergleich:
| Kriterium | Riester-Rente (bis 2026) | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pauschal | bis 540 € (beitragsabhängig) |
| Kinderzulage | 185 € / 300 € pauschal | bis 300 € (1 € je eingezahltem €) |
| Mindestbeitrag | 60 €/Jahr | 120 €/Jahr |
| Beitragsgarantie | Pflicht (100 % der Beiträge) | keine Pflicht, Garantievarianten wählbar |
| Anlage | konservativ, sicherheitsorientiert | ETFs, Fonds, Anleihen |
| Selbstständige | nicht förderberechtigt | förderberechtigt |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € | bis 2.340 € |
| Kostendeckel | keiner | 1,0 % Effektivkosten (Standardprodukt) |
| Abschluss möglich | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
Die Rechnung ist klar: Wer höhere Beiträge leisten kann und Renditechancen sucht, fährt mit dem neuen Depot ab 2027 wahrscheinlich besser – die bis zu 540 Euro Grundzulage sind mehr als dreimal so hoch wie heute. Wer dagegen nur wenig einzahlen kann oder will, profitiert von den Riester-Regeln: Die volle Grundzulage von 175 Euro gibt es schon bei 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Im neuen System bekommt man bei 120 Euro Einzahlung nur 60 Euro Zulage.
Für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen kann sich ein Abschluss 2026 deshalb richtig lohnen: Dort fließt die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind schon bei einer Eigenleistung von 60 Euro im Jahr – beim neuen System braucht es dafür mindestens 25 Euro im Monat. Genau deshalb warnen Experten davor, jetzt in Panik zu verfallen: „Auf keinen Fall vorschnell entscheiden”, sagt Verbraucherschützer Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW. (BÖRSE ONLINE)
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag nach der Reform?
Die gute Nachricht zuerst: Alle bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossenen Riester-Verträge genießen gesetzlichen Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung, keine Zwangsumwandlung und keine Entwertung des bisher angesparten Kapitals. Ihr Vertrag läuft einfach weiter – mit den alten Förderregeln, den alten Zulagen und den alten steuerlichen Bedingungen.
Sie haben drei Möglichkeiten, wie es nach dem 1. Januar 2027 weitergeht:
Option 1: Vertrag unverändert weiterführen. Sie zahlen weiter ein und erhalten die bisherige Förderung (175 Euro Grundzulage, Kinderzulagen wie bisher). Das lohnt sich besonders, wenn Sie einen günstigen alten Vertrag mit hoher garantierter Verzinsung haben oder wenn Sie zu den Gruppen gehören, für die die alte Förderlogik besonders vorteilhaft ist – etwa Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen.
Option 2: Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Sie stellen die Einzahlungen ein, das angesparte Kapital bleibt erhalten und arbeitet weiter. Die Zulagen für die ruhenden Jahre entfallen, aber es entstehen auch keine Kosten für neue Beiträge. Das ist sinnvoll, wenn Sie sich erst einmal orientieren wollen oder die Beiträge aktuell nicht stemmen können.
Option 3: In das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Das ist jederzeit möglich – ohne Rückzahlung der bisher erhaltenen Förderung. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass der Wechsel förderunschädlich ist. Das heißt: Sie müssen keine Zulagen zurückzahlen, wenn Sie in ein neues Depot umziehen. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Vertrag, den Kosten und der verbleibenden Laufzeit ab.
Wichtig: Eine voreilige Kündigung wäre der teuerste Fehler. Wer seinen Riester-Vertrag förderschädlich kündigt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – nur die selbst erwirtschafteten Erträge dürfen Sie behalten. Selbst bei einem ungeliebten Vertrag ist Weiterführen, Ruhenlassen oder Wechseln fast immer die bessere Wahl als Kündigen.
Für wen lohnt sich ein Neuabschluss der Riester Rente 2026 noch?
Die letzten Monate 2026 sind die letzte Gelegenheit, einen Riester-Vertrag nach den alten Regeln abzuschließen. Für diese Gruppen lohnt sich das besonders:
1. Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen
Sie sind die klaren Gewinner der alten Förderlogik. Schon bei 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließen die vollen Zulagen: 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren). Eine Familie mit drei Kindern sichert sich so 1.075 Euro Förderung im Jahr bei minimalem Eigenaufwand. Im neuen System brauchen Sie für die volle Kinderzulage mindestens 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, desto größer ist der Vorteil eines Abschlusses 2026.
2. Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren doppelt: Sie erhalten die Kinderzulagen allein, und bei geringem Einkommen ist der Eigenbeitrag minimal. Auch hier gilt: Die alte Systematik mit dem niedrigen Sockelbetrag von 60 Euro ist für diese Gruppe kaum zu schlagen. Wer als Alleinerziehender noch keinen Vertrag hat, sollte einen Abschluss 2026 ernsthaft prüfen.
3. Berufseinsteiger unter 25
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus – zusätzlich zu den normalen Zulagen. Junge Menschen mit geringem Einstiegsgehalt zahlen oft nur den Sockelbetrag von 60 Euro und bekommen trotzdem die volle Förderung. Der Bonus gilt übrigens auch für das neue System ab 2027, aber wer jetzt abschließt, sichert sich zusätzlich den Bestandsschutz und kann später jederzeit wechseln.
4. Sparer, die Wert auf Garantien legen
Die Riester-Rente ist das letzte staatlich geförderte Produkt mit gesetzlicher Beitragsgarantie für Neuverträge. Wer nachts ruhig schlafen will und weiß, dass zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert sind, bekommt diese Sicherheit ab 2027 nur noch in speziellen Garantievarianten – voraussichtlich zu höheren Kosten. Für sicherheitsorientierte Sparer ist der Abschluss 2026 daher eine Überlegung wert.
Weniger geeignet: Gutverdiener ohne Kinder
Wer gut verdient, keine Kinder hat und höhere Beträge anlegen kann, profitiert vom neuen System mehr: bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenleistung plus 2.340 Euro Sonderausgabenabzug. Für diese Gruppe lohnt es sich meist, auf das Altersvorsorgedepot ab 2027 zu warten – oder parallel über einen ETF Sparplan nachzudenken, der ohne Förderbindung flexibler ist.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Riester Rente
Fehler 1: Den Mindesteigenbeitrag nicht anpassen. Steigt Ihr Gehalt, müssen Sie mehr einzahlen, sonst kürzt sich die Zulage anteilig. Prüfen Sie jedes Jahr, ob Ihre 4 Prozent noch stimmen. Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin.
Fehler 2: Keinen Dauerzulagenantrag stellen. Ohne Antrag gibt es keine Zulage – so einfach ist das. Mit dem Dauerzulagenantrag beim Anbieter läuft die Beantragung automatisch jedes Jahr. Viele Sparer verschenken Geld, weil sie den Antrag vergessen haben.
Fehler 3: Zu teuren Vertrag wählen. Die Kostenunterschiede zwischen Anbietern sind enorm. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten fressen die Förderung auf. Vergleichen Sie Effektivkosten und prüfen Sie, ob Ihr Vertrag wirklich zu Ihnen passt – gerade bei Altverträgen lohnt ein kritischer Blick.
Fehler 4: Voreilig kündigen. Bei einer förderschädlichen Kündigung zahlen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Besser: Vertrag beitragsfrei ruhen lassen oder in das neue Depot wechseln – beides ist ohne Rückzahlung möglich.
Fehler 5: Die Steuer vergessen. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Die Auszahlungen im Alter müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Wer das nicht einplant, erlebt im Ruhestand eine böse Überraschung. Dafür können Sie die Beiträge heute bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen.
Ihre Checkliste für die letzten Monate 2026
So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor:
- Prüfen Sie Ihren Förderanspruch: Sind Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt, Beamter, oder gehören Sie zu einer anderen förderberechtigten Gruppe? Nur wer anspruchsberechtigt ist, bekommt Zulagen.
- Berechnen Sie Ihren Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens minus Zulagen, mindestens 60 Euro. Nutzen Sie den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
- Vergleichen Sie Anbieter: Achten Sie auf Effektivkosten, Flexibilität bei Beitragspausen und die Qualität der Anlage. Lassen Sie sich nicht zu überteuerten Produkten drängen.
- Stellen Sie den Dauerzulagenantrag: Direkt beim Abschluss mit erledigen – sonst verschenken Sie die Förderung des ersten Jahres.
- Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag: Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag, fragen Sie Ihren Anbieter nach den Konditionen und überlegen Sie: weiterführen, ruhen lassen oder 2027 wechseln?
- Beachten Sie die Frist: Neue Riester-Verträge nach den alten Regeln sind nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Wer noch 2026 abschließen will, sollte nicht bis zur letzten Woche warten.
- Lassen Sie sich unabhängig beraten: Die Verbraucherzentralen bieten eine unabhängige Beratung an – gerade bei einer so weitreichenden Entscheidung wie der Altersvorsorge ist das gut investiertes Geld.
Ein ergänzender Gedanke: Die Riester-Rente sollte immer nur ein Baustein Ihrer Altersvorsorge sein, nicht die ganze Strategie. Kombinieren Sie sie sinnvoll mit anderen Anlagen – etwa einem Festgeld als sicheren Puffer oder einem Tagesgeldkonto für kurzfristige Rücklagen. Eine aktuelle Übersicht zur geförderten Altersvorsorge und den Reformplänen finden Sie auch in der Zusammenfassung der Debeka.
Häufige Fragen zur Riester Rente 2026
Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?
Nicht ganz: Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr nach den alten Regeln abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen mit gesetzlichem Bestandsschutz unverändert weiter – mit den bisherigen Zulagen und steuerlichen Regeln. An die Stelle tritt für Neuverträge das neue Altersvorsorgedepot.
Lohnt sich die Riester Rente 2026 noch für einen Neuabschluss?
Für Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende und Berufseinsteiger unter 25 Jahren: ja, die Zulagenquote ist für diese Gruppen unschlagbar. Gutverdiener ohne Kinder und alle, die höhere Beiträge leisten können, warten eher auf das Altersvorsorgedepot ab 2027 mit bis zu 540 Euro Grundzulage.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Riester-Zulage zu bekommen?
4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, die Sie erhalten – mindestens aber 60 Euro im Jahr (Sockelbetrag). Beispiel: Bei 35.000 Euro Vorjahreseinkommen und zwei Kindern (je 300 Euro Kinderzulage) zahlen Sie nur 625 Euro selbst ein und erhalten 775 Euro Zulagen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag nach der Reform 2027?
Nichts Schlimmes: Ihr Vertrag genießt Bestandsschutz und läuft unverändert weiter. Sie können ihn weiter besparen, beitragsfrei ruhen lassen oder jederzeit förderunschädlich in das neue Altersvorsorgedepot wechseln – ohne Rückzahlung der Förderung.
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Ja, aber es ist fast immer ein Fehler: Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Nur die selbst erwirtschafteten Erträge dürfen Sie behalten. Besser: Vertrag ruhen lassen oder wechseln.
Bekommen Selbstständige eine Riester-Förderung?
Im alten Riester-System: nein, Selbstständige waren weitgehend ausgeschlossen (Ausnahme: über einen förderberechtigten Ehepartner). Im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende erstmals unmittelbar förderberechtigt.
Was ist besser: Riester Rente 2026 oder Altersvorsorgedepot 2027?
Das neue Depot bietet höhere Zulagen (bis 540 Euro), mehr Renditechancen durch ETFs und einen Kostendeckel von 1 Prozent. Das alte Riester-System punktet mit der Beitragsgarantie, dem niedrigen Mindestbeitrag von 60 Euro und der hohen Zulagenquote für Familien. Wer wenig einzahlen kann, profitiert vom alten System; wer mehr einzahlen kann und Rendite sucht, vom neuen.
Muss ich die Riester-Rente im Alter versteuern?
Ja. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Die monatlichen Auszahlungen im Ruhestand müssen Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dafür können Sie die Beiträge in der Ansparphase bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Fazit: Die Riester Rente 2026 ist eine Frage der Lebenslage
Sie ist kein Produkt für alle – aber auch kein Fall für den Papierkorb. Wer wenig verdient, Kinder hat oder unter 25 ist, bekommt eine Förderung, die kein anderes Produkt bietet: mehrere hundert Euro vom Staat bei 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Für diese Gruppen lohnt sich ein Abschluss in den letzten Monaten 2026 wirklich – zumal der Vertrag danach mit Bestandsschutz weiterläuft und ein späterer Wechsel ins neue Depot jederzeit ohne Rückzahlung möglich ist.
Wer dagegen gut verdient, keine Kinder hat oder höhere Summen renditeorientiert anlegen will, fährt mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 besser: bis zu 540 Euro Grundzulage, ETFs statt Zwangsgarantie und ein Kostendeckel von einem Prozent. Und wer bereits einen Vertrag hat, sollte eines auf keinen Fall tun: vorschnell kündigen. Weiterführen, ruhen lassen oder wechseln – aber nicht die Förderung verschenken, die Sie sich über Jahre aufgebaut haben.

Die CodeMatebd-Redaktion recherchiert und erklärt Themen rund um Versicherung, Auto, Finanzen und Gesundheit – verständlich, aktuell und mit Blick auf offizielle Quellen wie BaFin, ADAC, DGE und Stiftung Warentest.
