Freistellungsauftrag Tagesgeld: Wie funktioniert er 2026?

Wer Zinsen auf dem Tagesgeldkonto bekommt, zahlt darauf Steuern — aber nicht unbedingt ab dem ersten Euro. Wie funktioniert der Freistellungsauftrag für Tagesgeld eigentlich, und wie sorgst du dafür, dass deine Bank den Freibetrag kennt? Genau darum geht es in diesem Ratgeber. Denn ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank die Abgeltungsteuer automatisch ab, auch wenn deine Zinsen eigentlich noch unter dem Freibetrag liegen. Das Geld ist dann nicht verloren, aber du musst es dir über die Steuererklärung zurückholen — und das dauert. Mit einem richtig eingerichteten Freistellungsauftrag bleibt der Freibetrag dagegen sofort bei dir, Monat für Monat, ohne Papierkram am Jahresende. Freistellungsauftrag Tagesgeld: Wie funktioniert das genau?

Gerade beim Tagesgeld lohnt sich das besonders. Tagesgeldzinsen sind Kapitalerträge, und sie landen jedes Jahr auf deinem Konto — mal mehr, mal weniger, je nach Zinssatz und Guthaben. Wie du die besten Konditionen findest, zeigt unser Vergleich der Tagesgeld-Zinsen 2026. Wer mehrere Konten oder Depots hat, muss den Freibetrag außerdem sinnvoll verteilen. In diesem Artikel erfährst du, was ein Freistellungsauftrag genau ist, wie hoch er 2026 ist, wie du ihn in wenigen Minuten einrichtest, wie du ihn auf mehrere Banken aufteilst und welche Fehler dich bares Geld kosten.

Kurzantwort

Mit einem Freistellungsauftrag sagst du deiner Bank, dass sie deine Kapitalerträge — zum Beispiel Tagesgeldzinsen — bis zu einem Betrag ohne Steuerabzug gutschreiben soll. 2026 liegt dieser Freibetrag, der Sparerpauschbetrag, bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zu einer von dir festgelegten Höhe vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Die rechtliche Grundlage steht in § 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Freibetrag selbst, der Sparerpauschbetrag, ist in § 20 Absatz 9 EStG geregelt. Die beiden Begriffe gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe: Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag, der dir zusteht. Der Freistellungsauftrag ist das Werkzeug, mit dem du deiner Bank sagst, dass sie diesen Freibetrag bei dir berücksichtigen soll.

Warum braucht es diesen Auftrag überhaupt? Weil Banken in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Steuer auf Kapitalerträge direkt an das Finanzamt abzuführen. Das nennt man Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer. Die Bank weiß aber nicht, wie viel du insgesamt im Jahr an Kapitalerträgen hast — sie kennt nur die Erträge bei ihr. Deshalb kann sie den Freibetrag nicht automatisch berücksichtigen. Erst wenn du ihr einen Freistellungsauftrag gibst, weiß sie: Bis zu diesem Betrag bitte keine Steuern abziehen.

Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge bei diesem einen Institut — also nicht nur für Tagesgeldzinsen, sondern auch für Festgeldzinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und ETFs, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds (dazu mehr in unserem ETF-Sparplan-Guide 2026). Eine Beschränkung auf ein einzelnes Konto oder Depot bei derselben Bank ist nicht möglich. Hast du bei einer Bank ein Tagesgeldkonto und ein Depot, deckt ein einziger Freistellungsauftrag beides ab. Die Bank rechnet die Erträge in der Reihenfolge an, in der sie gutgeschrieben werden.

Wichtig ist auch, was ein Freistellungsauftrag nicht ist: Er ist keine Steuererklärung und kein Antrag beim Finanzamt. Du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen. Er gilt unbefristet, bis du ihn änderst, befristest oder widerrufst. Und er befreit dich nicht von der Steuerpflicht an sich — er verschiebt nur den Zeitpunkt und die Art, wie der Freibetrag berücksichtigt wird. Liegen deine Erträge über dem Freibetrag, führt die Bank auf den darüberliegenden Teil ganz normal Steuern ab.

Die Verbraucherzentrale erklärt den Mechanismus so: „Inländische Banken müssen 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Soli plus gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings kann jeder Kunde seinen Banken Freistellungsaufträge erteilen – selbstverständlich in Summe nur bis zum maximalen Betrag von 1.000 Euro oder 2.000 Euro.”

Quelle: Verbraucherzentrale – Steuererklärung: Fristen, Freibeträge und Regeln

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?

2026 liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro pro Person und bei 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Das gilt für das gesamte Kalenderjahr und für alle deine Kapitalerträge zusammen — nicht pro Bank und nicht pro Konto. Die Summe aller Freistellungsaufträge, die du bei verschiedenen Banken erteilst, darf diesen Betrag nicht überschreiten.

Der Betrag wurde zum Jahr 2023 angehoben. Von 2009 bis 2022 lag der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Seit 2023 sind es 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Wer noch einen alten Freistellungsauftrag mit 801 Euro bei seiner Bank hinterlegt hat, sollte ihn prüfen und gegebenenfalls auf 1.000 Euro erhöhen — sonst verschenkt er jedes Jahr 199 Euro Freibetrag.

PersonenkreisSparerpauschbetrag 2026Maximale Steuerersparnis pro Jahr*
Alleinstehende1.000 Eurobis zu 263,75 Euro
Ehepaare / Lebenspartner (gemeinsam veranlagt)2.000 Eurobis zu 527,50 Euro
Kind (eigener Auftrag, siehe unten)1.000 Eurobis zu 263,75 Euro

* Eigene Berechnung: 1.000 Euro × 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer + 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer) = 263,75 Euro. Ohne Kirchensteuer gerechnet. Mit Kirchensteuer — je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer — ist die Ersparnis noch etwas höher.

Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr und verfällt, wenn du ihn nicht nutzt. Du kannst ihn nicht ins nächste Jahr übertragen. Deshalb lohnt es sich, jedes Jahr zu prüfen, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passen — vor allem, wenn du ein neues Konto eröffnet, ein altes aufgelöst oder einen größeren Betrag umgeschichtet hast.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag beim Tagesgeld?

Beim Tagesgeld läuft die Besteuerung so: Deine Bank schreibt dir die Zinsen gut — je nach Bank monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr. Im gleichen Moment prüft sie, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und ob noch Freibetrag übrig ist. Ist noch Freibetrag frei, schreibt sie die Zinsen ohne Steuerabzug gut. Ist der Freibetrag aufgebraucht oder liegt gar kein Auftrag vor, behält sie sofort 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer ein — und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer sind das zusammen 26,375 Prozent von jedem Euro Zinsertrag. Die einbehaltene Steuer führt die Bank direkt an das Finanzamt ab.

Ein Beispiel: Du bekommst im Jahr 600 Euro Tagesgeldzinsen und hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bei dieser Bank. Dann kommen die vollen 600 Euro auf deinem Konto an. Ohne Freistellungsauftrag würden dir stattdessen nur rund 442 Euro bleiben — 158,25 Euro gingen sofort ans Finanzamt (600 Euro × 26,375 Prozent). Das Geld wäre nicht verloren, du müsstest es dir aber über die Steuererklärung zurückholen. Mit Auftrag bleibt es sofort bei dir und kann weiter Zinsen bringen.

Der Freistellungsauftrag wirkt für das laufende Kalenderjahr. Änderst du ihn im Laufe des Jahres, gilt die Änderung ebenfalls für das laufende Jahr. Manche Banken erstatten dir sogar bereits abgeführte Steuern, wenn du den Auftrag nachträglich erteilst oder erhöhst — frag im Zweifel bei deiner Bank nach. Ein Widerruf ist möglich, wenn im laufenden Jahr noch kein Freibetrag genutzt wurde, dann zum 1. Januar des laufenden Jahres. Eine Herabsetzung ist bis zu dem Betrag zulässig, der im Kalenderjahr bereits freigestellt wurde. Eine Befristung ist nur zum Kalenderjahresende möglich.

Für den Auftrag brauchst du deine Steueridentifikationsnummer — die 11-stellige Steuer-ID, die auf deinem letzten Steuerbescheid steht oder die du beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen kannst. Ohne Steuer-ID nimmt die Bank den Auftrag nicht an. Seit 2011 ist die Angabe Pflicht. Außerdem musst du bestätigen, dass die Summe aller deiner Freistellungsaufträge den Höchstbetrag nicht übersteigt. Die Bank meldet die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Einhaltung prüfen kann.

Rechenbeispiel: Tagesgeld-Zinsen gegen den Sparerpauschbetrag

Wie viel Freibetrag brauchst du überhaupt für dein Tagesgeld? Das hängt von zwei Zahlen ab: deinem Guthaben und deinem Zinssatz. Die Rechnung ist einfach: Guthaben × Zinssatz = Zinsertrag im Jahr. Liegt der Zinsertrag unter 1.000 Euro (oder 2.000 Euro als Paar), reicht ein Freistellungsauftrag in Höhe des Zinsertrags — und du zahlst gar keine Steuern auf deine Tagesgeldzinsen.

Die folgenden Beispiele rechnen mit angenommenen Zinssätzen von 2,5 und 3 Prozent. Das sind Beispielwerte zum Nachrechnen, keine aktuellen Marktangebote. Tagesgeldzinsen sind variabel und ändern sich mit der Marktlage. Aktuelle Angebote mit Neukundenzins liegen teils deutlich darüber, Standardzinsen nach Ablauf der Aktion oft darunter. Rechne deshalb immer mit dem Zinssatz, den deine Bank dir tatsächlich zahlt.

SzenarioGuthabenZinssatz (Annahme)Zinsertrag / JahrSteuer mit FSA*Steuer ohne FSA*
A: Notgroschen10.000 Euro2,5 %250 Euro0 Euro65,94 Euro
B: Rücklage30.000 Euro3,0 %900 Euro0 Euro237,38 Euro
C: Größeres Guthaben50.000 Euro3,0 %1.500 Euro131,88 Euro (nur auf 500 Euro)395,63 Euro
D: Ehepaar, gemeinsamer FSA 2.000 Euro80.000 Euro3,0 %2.400 Euro105,50 Euro (nur auf 400 Euro)633,00 Euro

* Steuer = 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag), ohne Kirchensteuer.

Die Tabelle zeigt drei Dinge. Erstens: Bis 1.000 Euro Zinsen im Jahr (als Einzelperson) zahlst du mit Freistellungsauftrag null Euro Steuern. Zweitens: Auch darüber lohnt sich der Auftrag, denn er senkt die Steuerlast um bis zu 263,75 Euro im Jahr. Drittens: Ohne Auftrag zahlst du selbst dann Steuern, wenn du eigentlich noch Freibetrag übrig hättest. Gerade in Szenario B verschenkst du ohne Auftrag 237,38 Euro — Geld, das du erst ein Jahr später über die Steuererklärung wiedersehen würdest.

Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Wer mehrere Tagesgeldkonten mit Aktionszinsen nutzt — zum Beispiel, um Neukundenangebote mitzunehmen —, muss den Freibetrag über die Banken verteilen (nächster Abschnitt). Wer das Guthaben später wieder umschichtet, sollte die Verteilung anpassen und dabei auch Fristen beachten — siehe unseren Ratgeber zum Tagesgeld kündigen 2026. Ein fester Betrag, den du einmal vor Jahren eingetragen hast, passt selten dauerhaft zu einem Guthaben, das sich ständig bewegt.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Wenn du Konten oder Depots bei mehreren Banken hast, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Du erteilst dann jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag über einen Teilbetrag. Die Regel dabei ist einfach und streng: Die Summe aller Aufträge darf 1.000 Euro (als Einzelperson) beziehungsweise 2.000 Euro (als gemeinsam veranlagtes Paar) nicht überschreiten. Wie du aufteilst, entscheidest du selbst. Sinnvoll ist es, dich an den erwarteten Erträgen je Bank zu orientieren.

Ein praktisches Beispiel für eine Einzelperson mit Tagesgeld bei zwei Banken und einem Depot:

InstitutErwartete KapitalerträgeFreistellungsauftragErgebnis
Bank A (Tagesgeld, 30.000 Euro)900 Euro Zinsen900 Euro0 Euro Steuern
Bank B (Festgeld)100 Euro Zinsen100 Euro0 Euro Steuern
Broker C (ETF-Depot)0 Euro (keine Ausschüttung erwartet)0 Euro—
Summe1.000 Euro1.000 Eurovoll ausgeschöpft

So sieht eine saubere Aufteilung aus. Und so sieht eine ungünstige aus: Angenommen, du hast bei Bank A 600 Euro Erträge, aber nur einen Freistellungsauftrag über 400 Euro — und bei Bank B 200 Euro Erträge mit einem Auftrag über 400 Euro. Dann zahlst du bei Bank A auf 200 Euro Steuern, obwohl bei Bank B 200 Euro Freibetrag ungenutzt verfallen. Insgesamt hast du zwar nur 800 Euro Aufträge erteilt und damit die Grenze eingehalten, aber schlecht verteilt. Die Bank weiß nichts von der anderen Bank. Deshalb musst du selbst darauf achten, dass der Auftrag dort hoch genug ist, wo die Erträge tatsächlich anfallen.

Die Aufteilung lässt sich jederzeit ändern, auch unterjährig. Prüfe sie mindestens einmal im Jahr — zum Beispiel zum Jahresbeginn oder immer dann, wenn du ein neues Konto eröffnest, ein Konto auflöst oder einen größeren Betrag umschichtest. Viele Banken zeigen dir im Online-Banking, wie viel von deinem Freistellungsauftrag bereits verbraucht ist. Diese Anzeige bezieht sich allerdings nur auf diese eine Bank. Den Überblick über alle Banken musst du selbst behalten, am besten in einer einfachen Liste oder Tabelle.

Ein Sonderfall sind Banken ohne deutsche Steuerabwicklung. Bei manchen ausländischen Tagesgeldangeboten — zum Beispiel bei Banken mit Sitz in Schweden oder Luxemburg — kannst du gar keinen Freistellungsauftrag erteilen. Dann führt die Bank keine deutsche Steuer ab, und du musst die Zinserträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Prüfe vor der Kontoeröffnung, ob ein Freistellungsauftrag möglich ist. Bei deutschen Banken und bei vielen in Deutschland tätigen Auslandsbanken ist das der Normalfall, aber eben nicht bei allen.

So richtest du den Freistellungsauftrag ein — Schritt für Schritt

Das Einrichten dauert in der Regel nur wenige Minuten. Die meisten Banken bieten den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking oder in der App an, meist unter „Steuer”, „Kontoservices” oder „Einstellungen”. So gehst du vor:

  1. Online-Banking oder App öffnen: Logge dich ein und suche den Bereich Freistellungsauftrag. Bei der Sparkasse findest du ihn zum Beispiel in der App unter Service > Service Center > Freistellungsauftrag verwalten. Bei Direktbanken und Brokern liegt er meist unter „Steuern” oder „Steuerdaten”.
  2. Betrag festlegen: Trage den gewünschten Freistellungsbetrag ein. Maximal 1.000 Euro als Einzelperson oder 2.000 Euro als Paar — abzüglich der Beträge, die du bereits bei anderen Instituten hinterlegt hast. Wenn die Bank dein einziges Institut ist, trägst du den vollen Betrag ein.
  3. Steuer-ID angeben: Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer ist Pflicht. Sie steht auf deinem letzten Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in deinem ELSTER-Konto.
  4. Bestätigen — fertig: Der Auftrag gilt in der Regel unbefristet bis auf Widerruf. Eine jährliche Erneuerung ist nicht nötig. Änderungen sind jederzeit möglich.

Kein Online-Banking? Dann geht es auch per Formular in der Filiale oder per Post. Das Formular ist bei allen Banken weitgehend gleich aufgebaut: persönliche Daten, Steuer-ID, Betrag (Teilbetrag oder „voller Sparerpauschbetrag”), gegebenenfalls Daten des Ehepartners bei einem gemeinsamen Auftrag, Unterschrift. Der Auftrag gilt dann ab dem angegebenen Datum oder ab Beginn der Geschäftsverbindung.

Prüfe nach dem Einrichten kurz, ob der Auftrag wirklich aktiv ist. Im Online-Banking siehst du meist den hinterlegten Betrag und den bereits verbrauchten Anteil. Falls du bei mehreren Banken Aufträge hast, notiere dir alle Beträge in einer Liste und addiere sie: Die Summe darf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigen.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank die Abgeltungsteuer auf jeden Euro Kapitalertrag ab — auch dann, wenn deine Erträge insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Das Geld ist nicht verloren. Du kannst dir zu viel abgeführte Steuern über die Steuererklärung zurückholen: Alle Kapitalerträge — auch die freigestellten — werden in der Anlage KAP angegeben. Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch und erstattet gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge. Das lohnt sich immer dann, wenn dein persönlicher Steuersatz unter den 25 Prozent Kapitalertragsteuer liegt. Der Steuerpflichtige wird dabei nicht schlechter gestellt, wie die Verbraucherzentrale betont.

Trotzdem ist der Weg über die Steuererklärung der umständlichere. Erstens bekommst du dein Geld erst ein Jahr später zurück. Zweitens musst du die Anlage KAP ausfüllen, obwohl die Abgeltungsteuer eigentlich alles abdecken sollte. Und drittens verzichtest du in der Zwischenzeit auf den Zinseszinseffekt: Geld, das sofort auf deinem Konto bleibt, kann weiter Zinsen bringen. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, verschenkt also keinen Anspruch — aber Zeit, Zinsen und Nerven.

Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag überschreite?

Wenn die Summe deiner Freistellungsaufträge über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro liegt, fällt das dem Finanzamt auf — denn alle Banken melden die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern. In der Regel meldet sich das Finanzamt schriftlich und fordert dich auf, die Aufträge anzupassen. Bei einer einmaligen, versehentlichen Überschreitung bleibt es meist bei einer Korrektur und einer Nachzahlung der zu wenig abgeführten Steuer. Bei wiederholter oder deutlicher Überschreitung kann es ernster werden: Dann droht ein Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.

Die praktische Lösung ist einfach: Prüfe deine Aufträge, sobald du merkst, dass die Summe zu hoch ist, und passe sie sofort an. Eine Herabsetzung ist bis zu dem Betrag zulässig, der im laufenden Jahr bereits freigestellt wurde. Und falls du versehentlich zu viel Freibetrag bei einer Bank hinterlegt hast, bei der gar keine Erträge anfallen, ist das zwar nicht optimal verteilt, aber kein Verstoß — entscheidend ist die Gesamtsumme.

Ehepaare, Gemeinschaftskonto und Kinder

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Dafür müssen beide Partner ihre Daten und ihre Steuer-ID angeben und beide unterschreiben. Der gemeinsame Auftrag hat einen zusätzlichen Vorteil: Am Jahresende werden Verluste des einen Partners mit Gewinnen und Erträgen des anderen Partners verrechnet (ehegattenübergreifende Verlustverrechnung). Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn ein Partner Kursverluste im Depot hat und der andere Dividenden bekommt.

Bei einem Gemeinschaftskonto gilt: Der gemeinsame Freistellungsauftrag deckt das Gemeinschaftskonto ab. Für eigene Einzelkonten braucht jeder Partner zusätzlich einen eigenen Auftrag — der gemeinsame Auftrag gilt nur für die Konten des Antragstellers. Nach einer Trennung, Scheidung oder bei dauerndem Getrenntleben muss ein gemeinsamer Auftrag geändert werden, weil dann die Voraussetzung der Zusammenveranlagung wegfällt.

Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Der Freistellungsauftrag der Eltern erstreckt sich nicht auf die Konten oder Depots der Kinder. Für jedes Kind kann ein eigener Freistellungsauftrag bis zu maximal 1.000 Euro erteilt werden. Bei Minderjährigen ist dafür die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das lohnt sich zum Beispiel für ein Kinder-Tagesgeldkonto oder ein Junior-Depot: Zinsen und Erträge des Kindes bleiben bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, ohne dass der Freibetrag der Eltern angetastet wird. Voraussetzung ist, dass Konto oder Depot auf den Namen des Kindes laufen.

Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung?

Der Freistellungsauftrag deckt Kapitalerträge bis 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro ab. Was aber, wenn du insgesamt so wenig Einkommen hast, dass du voraussichtlich gar keine Einkommensteuer zahlen musst — zum Beispiel als Rentner mit kleiner Rente, als Student oder bei längerer Arbeitslosigkeit — und deine Kapitalerträge trotzdem über dem Sparerpauschbetrag liegen? Dann gibt es eine zweite Möglichkeit: die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung.

Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Legst du sie bei deiner Bank vor, führt die Bank auch über den Sparerpauschbetrag hinaus keine Kapitalertragsteuer ab. Ein Freistellungsauftrag ist dann nicht mehr nötig — die Bescheinigung ersetzt ihn. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für bis zu drei Jahre und muss danach erneuert werden. Bei einem Gemeinschaftskonto muss sie auf beide Kontoinhaber gemeinsam ausgestellt sein, sonst fallen dort Steuern an. Und wenn die Voraussetzungen wegfallen — zum Beispiel, weil dein Einkommen wieder steigt —, musst du die Bescheinigung an die Bank zurückgeben.

Die Faustregel lautet: Freistellungsauftrag für alle, deren Kapitalerträge bis 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro im Jahr liegen oder die einfach nur den Freibetrag nutzen wollen. NV-Bescheinigung für alle, die insgesamt voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden und höhere Kapitalerträge haben. Beide Wege lassen sich nicht kombinieren — die NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag.

Die 5 häufigsten Fehler beim Freistellungsauftrag

  1. Gar keinen Auftrag erteilen: Der teuerste Fehler. Die Bank zieht Steuern ab, obwohl Freibetrag übrig wäre. Das Geld kommt erst ein Jahr später über die Steuererklärung zurück.
  2. Alten Betrag von 801 Euro behalten: Wer seinen Auftrag seit Jahren nicht angepasst hat, verschenkt 199 Euro Freibetrag pro Jahr — das sind bis zu 52,49 Euro Steuern ohne Not.
  3. Falsch aufteilen: Zu viel Freibetrag bei der Bank, bei der kaum Erträge anfallen, und zu wenig dort, wo die Zinsen tatsächlich kommen. Ergebnis: Steuern trotz ungenutztem Freibetrag.
  4. Summe über 1.000 / 2.000 Euro: Die Banken melden alle Aufträge ans Bundeszentralamt für Steuern. Eine Überschreitung fällt auf und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
  5. Kinder vergessen: Der Freibetrag der Eltern gilt nicht für die Kinder. Für ein Kinderkonto braucht das Kind einen eigenen Auftrag — sonst werden auch kleine Zinserträge sofort versteuert.

FAQ: Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag beim Tagesgeld

Was ist ein Freistellungsauftrag beim Tagesgeld?

Ein Freistellungsauftrag ist dein Auftrag an die Bank, Tagesgeldzinsen und andere Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Er gilt für alle Konten und Depots bei dieser Bank und nutzt deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelperson) oder 2.000 Euro (Paar).

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?

2026 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare und Lebenspartner. Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken darf diesen Betrag nicht überschreiten.

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?

Am schnellsten im Online-Banking oder in der App deiner Bank, meist unter „Steuer” oder „Kontoservices”. Du trägst den Betrag ein, gibst deine 11-stellige Steuer-ID an und bestätigst. Der Auftrag gilt unbefristet bis auf Widerruf. Alternativ geht es per Formular in der Filiale oder per Post.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja. Du kannst den Sparerpauschbetrag beliebig auf mehrere Banken verteilen, solange die Summe aller Aufträge 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigt. Orientiere dich bei der Aufteilung an den erwarteten Erträgen je Bank und prüfe die Verteilung mindestens einmal im Jahr.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?

Dann führt deine Bank ab dem ersten Euro 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab — auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Zu viel gezahlte Steuern holst du dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) mit Günstigerprüfung zurück.

Kann ich den Freistellungsauftrag ändern oder widerrufen?

Ja, jederzeit. Änderungen gelten für das laufende Kalenderjahr. Eine Herabsetzung ist bis zum bereits genutzten Betrag möglich, ein Widerruf zum 1. Januar, wenn im laufenden Jahr noch kein Freibetrag genutzt wurde. Eine Befristung ist nur zum Kalenderjahresende möglich.

Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?

Ja. Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Der Auftrag der Eltern gilt nicht für Kinderkonten. Für Minderjährige erteilen die Erziehungsberechtigten den Auftrag mit ihrer Unterschrift.

Gilt der Freistellungsauftrag auch bei ausländischen Banken?

Nur, wenn die Bank eine deutsche Steuerabwicklung anbietet. Bei manchen ausländischen Tagesgeldangeboten ist kein Freistellungsauftrag möglich. Dann musst du die Zinserträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Prüfe das vor der Kontoeröffnung.

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist ein kleiner Auftrag mit großer Wirkung: Er sorgt dafür, dass deine Tagesgeldzinsen bis 1.000 Euro im Jahr (2.000 Euro als Paar) sofort steuerfrei auf deinem Konto landen — ohne Umweg über die Steuererklärung. Richte ihn bei jeder Bank ein, bei der du Kapitalerträge hast, verteile den Freibetrag nach den tatsächlichen Erträgen und prüfe die Aufteilung einmal im Jahr. Drei Minuten Arbeit im Online-Banking sparen dir bis zu 263,75 Euro Steuern im Jahr — und das jedes Jahr aufs Neue.

Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber und keine Steuerberatung. Für deine persönliche Situation — vor allem bei hohen Kapitalerträgen, NV-Bescheinigung oder komplexen Depotstrukturen — sprich mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.

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