Eine Reiseversicherung kündigen klingt einfach — bis man vor den eigenen Vertragsbedingungen sitzt. Jahrespolice oder Einzelreise-Schutz? Drei Monate Kündigungsfrist oder automatisches Ende? Und was passiert mit einer Reise, die schon gebucht ist? Wer hier rät, zahlt im Zweifel ein weiteres Jahr Beitrag oder steht ohne Schutz da. Dieser Ratgeber bringt Ordnung in die Fristen, zeigt den Unterschied zwischen Jahres- und Einzeltarif und liefert einen Musterbrief, den Sie direkt übernehmen können.
Kurzantwort: Eine Jahresreiseversicherung kündigen Sie in der Regel schriftlich in Textform — per E-Mail oder Brief — spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Versicherung für eine einzelne Reise endet dagegen meist automatisch mit dem Reiseende und muss nicht gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung oder einer Leistungsverschlechterung haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Mitteilung. Prüfen Sie immer zuerst Ihre eigenen Vertragsbedingungen, denn die Frist Ihres Tarifs schlägt jede allgemeine Faustregel.
Was genau kündigen Sie eigentlich?
Der Begriff Reiseversicherung fasst mehrere Bausteine zusammen, und jeder Baustein kann eigene Regeln haben. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund — etwa Krankheit — nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie eine bereits begonnene Reise abbrechen müssen. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland, und die Reisegepäckversicherung schützt Ihr Gepäck gegen Verlust oder Beschädigung. Viele Tarife bündeln diese Bausteine in einem Paket, manche verkaufen sie einzeln.
Für die Kündigung ist vor allem eine Unterscheidung entscheidend: Haben Sie eine Jahrespolice oder einen Schutz für eine einzelne Reise abgeschlossen? Eine Jahresreiseversicherung läuft in der Regel zwölf Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Genau hier entstehen die meisten unnötigen Beitragszahlungen. Eine Einzelreiseversicherung dagegen ist an eine konkrete Reise gebunden. Sie beginnt mit dem vereinbarten Startdatum und endet automatisch, meist mit der Rückkehr oder dem Ende der Reise. Wer eine Einzelpolice „kündigen“ will, muss sie in Wahrheit meist gar nicht kündigen — sie läuft von selbst aus.
Ein dritter Fall ist die Reiseversicherung, die über eine Kreditkarte, ein Bankkonto oder einen Reiseveranstalter mitläuft. Auch hier gilt: Der Schutz endet nicht automatisch, nur weil Sie die Karte seltener nutzen oder die Reise stornieren. Prüfen Sie, ob der Schutz an die aktive Karte oder an ein Abonnement gebunden ist, und kündigen Sie gegebenenfalls den zugrundeliegenden Vertrag — nicht nur die Reise.
Die Kündigungsfrist: Drei Monate sind die Regel, Ihr Vertrag ist die Ausnahme
Bei den meisten Jahresreiseversicherungen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Vertrag genannten Startdatum und nicht automatisch am 1. Januar. Läuft Ihre Police beispielsweise vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres, muss Ihre Kündigung spätestens am 14. Februar beim Versicherer eingegangen sein. Der Poststempel reicht nicht — entscheidend ist der Zugang beim Versicherer. Schicken Sie die Kündigung deshalb so früh wie möglich und heben Sie den Nachweis auf.
Diese Drei-Monats-Regel ist eine verbreitete Praxis, aber kein Gesetz, das für jeden Tarif gilt. Manche Anbieter arbeiten mit einer Frist von einem Monat, andere mit sechs Wochen. Einige neuere Tarife lassen sich sogar monatlich kündigen. Es gibt also nur eine verlässliche Quelle für Ihre Frist: Ihre Vertragsbedingungen und Ihr Versicherungsschein. Suchen Sie dort nach den Stichworten „Vertragsdauer“, „Verlängerung“ und „Kündigung“. Wenn Sie die Bedingungen nicht mehr finden, fordern Sie sie beim Versicherer an — das geht meist per E-Mail und kostet nichts.
Ein häufiger Irrtum betrifft die Mindestvertragslaufzeit. Eine Jahrespolice mit einer Laufzeit von einem Jahr können Sie nicht mitten im Jahr ordentlich kündigen, nur weil Sie keine Reise mehr planen. Die ordentliche Kündigung wirkt erst zum Ende des Versicherungsjahres. Anders sieht es beim Sonderkündigungsrecht aus, das im nächsten Abschnitt erklärt wird. Und noch ein Irrtum: Eine nicht bezahlte Rechnung beendet den Vertrag nicht sauber. Wer einfach nicht mehr zahlt, riskiert Mahnungen, Verzug und im schlimmsten Fall einen negativen Schufa-Eintrag — kündigen Sie immer ausdrücklich.
So kündigen Sie Schritt für Schritt
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor, dann ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt. Erstens: Suchen Sie Ihre Vertragsnummer, das Startdatum und die Kündigungsfrist aus Ihrem Versicherungsschein heraus. Zweitens: Entscheiden Sie, ob Sie ordentlich zum Vertragsende kündigen oder ob ein Sonderkündigungsgrund vorliegt. Drittens: Schreiben Sie die Kündigung mit dem Musterbrief unten und schicken Sie sie in Textform ab — per E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse oder per Brief mit Nachweis. Viertens: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Enddatum an. Fünftens: Prüfen Sie nach der Bestätigung, ob noch ein Beitrag abgebucht wird, und widersprechen Sie einer unberechtigten Abbuchung sofort.
Die Textform reicht heute in den meisten Fällen aus. Seit einer Gesetzesänderung müssen Versicherer die Kündigung in Textform akzeptieren — ein handschriftlich unterschriebener Brief per Einschreiben ist also nicht mehr zwingend nötig. Trotzdem lohnt sich ein Nachweis: Bei einer E-Mail ist das die gesendete Nachricht samt Empfangsbestätigung, beim Brief der Einlieferungsbeleg oder das Einschreiben. Geben Sie in der Kündigung immer Ihre Vertragsnummer, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, damit der Versicherer Sie eindeutig zuordnen kann. Bitten Sie ausdrücklich um eine Bestätigung — ohne sie ist schwer zu beweisen, dass die Kündigung angekommen ist.
Was ist mit einer Reise, die schon gebucht ist? Die Kündigung der Jahrespolice beendet den Schutz erst zum Vertragsende. Reisen, die Sie vor dem Enddatum antreten, sind in der Regel noch versichert, wenn der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit eintritt. Anders ist es bei einer Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne, bereits gebuchte Reise: Stornieren Sie diese Police, verlieren Sie den Stornoschutz für genau diese Reise. Kündigen Sie deshalb nie voreilig eine Police, die eine bereits gebuchte Reise absichert — erst neue Police abschließen, dann die alte kündigen, oder die Kündigung so legen, dass kein Tag ohne Schutz bleibt.
Musterbrief: Reiseversicherung kündigen
Kopieren Sie die Vorlage, ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und schicken Sie sie an Ihren Versicherer. Passen Sie die Frist an Ihre Vertragsbedingungen an — wenn dort ein Monat statt drei Monaten steht, ändern Sie den Satz entsprechend.
[Ihr Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [Postleitzahl und Ort] [E-Mail-Adresse] An: [Name des Versicherers] [Kundenservice / Vertragsabteilung] [Adresse des Versicherers] [Ort], den [Datum] Betreff: Kündigung meiner Reiseversicherung, Vertragsnummer [Vertragsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Reiseversicherung mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres am [Enddatum]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und nennen Sie mir das genaue Datum, zu dem der Versicherungsschutz endet. Eine Abbuchung über dieses Datum hinaus lehne ich ab. Bitte löschen Sie außerdem meine für den Vertrag gespeicherte Einzugsermächtigung zum Vertragsende. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Vorname Nachname]
Ein Tipp aus der Praxis: Schicken Sie die Kündigung nicht erst in der letzten Woche der Frist ab. Portale und Postwege verzögern sich, E-Mails landen im Spam-Ordner, und ein Feiertag dazwischen kann den Zugang um Tage verschieben. Wer vier bis sechs Wochen vor Fristende kündigt, hat genug Puffer, um bei fehlender Bestätigung noch einmal nachzufassen — und genau das sollten Sie tun: Kommt innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung, fragen Sie schriftlich nach.
Sonderkündigung: Wann Sie vorzeitig aussteigen können
Ein Sonderkündigungsrecht beendet den Vertrag außerordentlich, also auch vor dem Ende des Versicherungsjahres. Der häufigste Auslöser ist eine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung. Erhöht der Versicherer den Beitrag, muss er Sie darüber informieren — und ab dem Zugang dieser Mitteilung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wirkt dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Wichtig: Zahlen Sie den erhöhten Beitrag nicht schweigend weiter und warten Sie nicht zu lange. Die Monatsfrist läuft ab Mitteilung, nicht ab dem Datum, an dem Sie den Brief zufällig lesen.
Ein weiterer Grund kann eine Leistungsverschlechterung sein: Werden Leistungen eingeschränkt oder Selbstbehalte erhöht, ohne dass der Beitrag sinkt, kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ähnlich verhält es sich, wenn der Versicherer nach einem Schadenfall kündigt oder den Vertrag ändert — auch dann steht Ihnen in der Regel ein eigenes Kündigungsrecht zu. Lesen Sie die Mitteilung des Versicherers deshalb genau: Seriöse Anbieter weisen auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist ausdrücklich hin. Fehlt der Hinweis, heißt das nicht, dass es kein Recht gibt — es heißt nur, dass Sie selbst in Ihren Bedingungen nachschlagen müssen.
Für die Sonderkündigung passen Sie den Musterbrief oben leicht an. Ersetzen Sie den Betreff durch „Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung“ und schreiben Sie: „Hiermit kündige ich meine Reiseversicherung mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] außerordentlich zum [Datum der Beitragserhöhung], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Fügen Sie hinzu, dass Sie sich auf die Mitteilung vom [Datum] berufen. Schicken Sie auch diese Kündigung mit Nachweis ab und fordern Sie eine Bestätigung an. Ein Musterbrief für andere Versicherungsarten mit demselben Prinzip finden Sie in unserem Musterbrief zur Sonderkündigung bei Beitragserhöhung.
Widerruf: 14 Tage nach Abschluss
Haben Sie die Reiseversicherung gerade erst abgeschlossen — etwa online direkt nach der Reisebuchung — steht Ihnen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt, sobald Sie die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung erhalten haben. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden, eine Begründung ist nicht nötig. Beachten Sie aber eine wichtige Einschränkung: Beginnt der Versicherungsschutz auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist und tritt in dieser Zeit ein Versicherungsfall ein, kann der Widerruf eingeschränkt sein. Wer also sofort nach Abschluss verreist, sollte den Widerruf nicht als kostenlose Stornierung missverstehen.
Der Widerruf unterscheidet sich grundlegend von der Kündigung: Er macht den Vertrag rückwirkend unwirksam, bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Die Kündigung dagegen beendet den Vertrag erst in der Zukunft. Wenn Sie also innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss merken, dass Sie die falsche Police gewählt haben, ist der Widerruf meist der bessere Weg. Eine ausführliche Vorlage mit Fristen und Formulierungen finden Sie in unserem Musterbrief zum Widerruf einer Versicherung.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach dem Vertragsende haben Sie keinen Schutz mehr — auch nicht für Reisen, die Sie während der Laufzeit gebucht, aber erst nach dem Enddatum antreten. Das ist der Punkt, an dem die meisten Lücken entstehen: Die Reise ist im Sommer gebucht, die Police endet im Frühjahr, und erst am Flughafen fällt auf, dass keine Auslandsreisekrankenversicherung mehr besteht. Planen Sie den Übergang deshalb bewusst: Schließen Sie eine neue Police ab, bevor die alte endet, oder legen Sie das Enddatum so, dass es nach Ihrer letzten geplanten Reise liegt.
Prüfen Sie außerdem Ihre Zahlungsdaten. Eine erteilte Einzugsermächtigung endet nicht automatisch mit der Kündigung — zumindest nicht in der Praxis aller Anbieter. Kontrollieren Sie die Kontoauszüge nach dem Enddatum und widersprechen Sie Abbuchungen, die nach der bestätigten Kündigung erfolgen. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung mindestens bis zum Ende der nächsten Reise auf, besser noch ein Jahr lang. Falls der Versicherer später behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, ist die Bestätigung Ihr wichtigster Beleg.
Und noch ein praktischer Hinweis: Wer eine Jahresreiseversicherung kündigt, weil er nur noch selten verreist, sollte vor der Kündigung ehrlich rechnen. Eine einzelne Auslandsreisekrankenversicherung für eine mehrwöchige Reise kann teurer sein als ein günstiger Jahrestarif. Manchmal lohnt sich ein Tarifwechsel innerhalb desselben Anbieters mehr als die Kündigung — etwa ein kleinerer Baustein ohne Reisegepäck oder ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung. Fragen Sie Ihren Versicherer nach einem günstigeren Tarif, bevor Sie endgültig kündigen. Das kostet einen Anruf und kann bares Geld sparen.
Die häufigsten Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Fehler eins: Die Kündigung geht an die falsche Adresse. Viele Versicherer haben eigene Postfächer für Kündigungen, die sich von der allgemeinen Service-Adresse unterscheiden. Nutzen Sie die Adresse aus Ihren Vertragsunterlagen oder aus dem Kundenportal, nicht eine Adresse aus einer Suchmaschine. Fehler zwei: Die Frist wird nach dem Kalenderjahr statt nach dem Versicherungsjahr berechnet. Maßgeblich ist Ihr persönliches Vertragsjahr. Fehler drei: Die Kündigung wird nur telefonisch ausgesprochen. Ein Telefonat ist kein Nachweis — bestätigen Sie jede telefonische Kündigung immer zusätzlich schriftlich.
Fehler vier: Die Police wird gekündigt, obwohl eine Reise schon gebucht ist und noch kein Ersatzschutz besteht. Fehler fünf: Die Einzugsermächtigung wird nicht geprüft, und der Beitrag wird weiter abgebucht. Fehler sechs: Die Bestätigung wird nicht abgewartet. Wer keine Bestätigung hat, sollte nachfassen — nicht hoffen. Alle sechs Fehler haben eines gemeinsam: Sie sind mit wenigen Minuten Aufmerksamkeit vermeidbar, kosten aber ohne diese Aufmerksamkeit bares Geld oder den Versicherungsschutz im Ernstfall.
Fragen und Antworten
Kann ich eine Reiseversicherung jederzeit kündigen?
Ordentlich kündigen können Sie in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der vertraglichen Frist, meist drei Monate. Vorzeitig geht es nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa bei einer Beitragserhöhung, oder innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Abschluss.
Muss ich eine Einzelreiseversicherung kündigen?
Nein, in der Regel nicht. Eine Police für eine einzelne Reise endet automatisch mit dem Reiseende. Eine Kündigung ist nur nötig, wenn Sie den Vertrag vor Reisebeginn widerrufen oder aus einem besonderen Grund vorzeitig beenden wollen.
Was gilt bei einer Beitragserhöhung?
Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Mitteilung. Die Kündigung wirkt dann zum Zeitpunkt der Erhöhung. Handeln Sie schnell — die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Ja, in der Regel reicht die Textform aus, also eine E-Mail oder ein Brief. Wichtig ist der Nachweis des Zugangs: Heben Sie die gesendete E-Mail und die Bestätigung des Versicherers auf. Ein Telefonat allein ist kein ausreichender Nachweis.
Was passiert mit einer bereits gebuchten Reise nach der Kündigung?
Der Schutz endet zum bestätigten Vertragsende. Reisen, die Sie nach diesem Datum antreten, sind nicht mehr versichert — auch wenn Sie sie vorher gebucht haben. Schließen Sie rechtzeitig eine neue Police ab, damit keine Lücke entsteht.
Kann ich die Kündigung zurücknehmen?
Solange der Versicherer die Kündigung noch nicht bestätigt oder verarbeitet hat, ist eine Rücknahme oft noch möglich — fragen Sie schriftlich nach. Ist die Kündigung bereits bestätigt und der Vertrag beendet, müssen Sie in der Regel einen neuen Vertrag abschließen, unter Umständen zu neuen Konditionen.
Fazit
Eine Reiseversicherung zu kündigen ist kein bürokratisches Abenteuer, wenn Sie drei Dinge richtig machen: Ihre eigene Frist aus den Vertragsbedingungen lesen, die Kündigung in Textform mit Nachweis abschicken und die schriftliche Bestätigung mit Enddatum einfordern. Bei einer Jahrespolice planen Sie die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ein, bei einer Einzelreise-Police brauchen Sie meist gar nichts zu tun. Und bei einer Beitragserhöhung sollten Sie das einmonatige Sonderkündigungsrecht nicht verstreichen lassen. So beenden Sie den Vertrag sauber — ohne ein weiteres Beitragsjahr und ohne eine Lücke im Schutz.
Experten-Einschätzung von Viktor Klinger: „Die teuerste Reiseversicherung ist die, die man aus Bequemlichkeit ein weiteres Jahr weiterlaufen lässt. Wer seine Police einmal im Jahr prüft — Frist im Kalender, Kündigung mit Nachweis, Bestätigung abwarten — spart nicht nur Beiträge, sondern behält auch die Kontrolle darüber, wofür er eigentlich zahlt.“
Weitere Musterbriefe aus dieser Reihe: Kfz-Versicherung kündigen, Krankenversicherung kündigen, Tierkrankenversicherung kündigen und Wohngebäudeversicherung kündigen. Unabhängige Informationen zu Versicherungsbedingungen und Verbraucherrechten finden Sie bei der Verbraucherzentrale und beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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