Kfz-Steuer berechnen 2026: Formel, Tabelle & Rechenbeispiele

Wer in Deutschland ein Auto anmeldet, zahlt Kraftfahrzeugsteuer – und zwar jedes Jahr, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Trotzdem wissen viele Halter nicht, wie der Betrag auf ihrem Steuerbescheid eigentlich zustande kommt. Dabei lässt sich die Kfz Steuer berechnen 2026 mit zwei Werten aus dem Fahrzeugschein und einer einfachen Formel selbst nachrechnen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die offizielle Formel, die aktuellen Sätze für Benziner und Diesel, die gestaffelten CO₂-Tarife und vier durchgerechnete Beispiele – vom kleinen Benziner bis zum Elektroauto. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Steuerbescheid stimmt, und was sich beim Autokauf 2026 für Ihre Steuer ändert.

Kurzantwort: Um die Kfz-Steuer 2026 zu berechnen, addieren Sie zwei Beträge: den Hubraum-Anteil (2,00 Euro je angefangene 100 cm³ bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieseln) und den CO₂-Anteil (gestaffelt 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm CO₂ über dem Freibetrag von 95 g/km). Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei.

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Warum sich das Nachrechnen 2026 lohnt

Gerade zum Jahresende wechseln viele Autofahrer ihr Fahrzeug oder melden einen Neuwagen an. Wer im November oder Dezember 2026 ein Auto kauft, legt damit auch die Steuer für die kommenden Jahre fest – denn die Kfz-Steuer hängt nicht vom Kaufpreis ab, sondern von Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung. Ein Diesel-SUV mit großem Motor und hohem CO₂-Ausstoß kann über 300 Euro im Jahr kosten, während ein kleiner Benziner oft mit 50 Euro davonkommt. Bei einem Elektroauto, das bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird, fallen dank der verlängerten Steuerbefreiung sogar gar keine Kfz-Steuer an – bis zu zehn Jahre lang, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Das ist bares Geld, das bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielen sollte.

Hinzu kommt: Seit dem 1. Januar 2026 ist das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft, das genau diese Elektroauto-Befreiung verlängert. Gleichzeitig ist der Steuerrabatt von bis zu 30 Euro im Jahr für besonders sparsame Verbrenner Ende 2025 ausgelaufen. Wer also einen Benziner oder Diesel mit höchstens 95 Gramm CO₂ pro Kilometer fährt, der zwischen Juni 2020 und Ende 2024 erstmals zugelassen wurde, zahlt 2026 etwas mehr als bisher. An der Berechnungsformel selbst hat sich dadurch nichts geändert – aber es ist ein guter Anlass, einmal selbst die Kfz-Steuer berechnen 2026 zu wollen und den eigenen Bescheid nachzurechnen.

Die offizielle Formel: So wird die Kfz-Steuer berechnet

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt eine einfache Formel, die seitdem im Kern unverändert ist:

Kfz-Steuer pro Jahr = Hubraum-Anteil + CO₂-Anteil

Beide Teile schauen wir uns jetzt im Detail an. Alles, was Sie dafür brauchen, steht in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein: Der Hubraum steht im Feld P.1, der CO₂-Wert im Feld V.7, und das Datum der Erstzulassung finden Sie im Feld B.

Schritt 1: Der Hubraum-Anteil

Der Hubraum-Anteil ist ein Sockelbetrag, der je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum berechnet wird. Wichtig ist das Wort „angefangen“: Es wird immer aufgerundet. Ein Motor mit 1.498 cm³ zählt also wie 1.500 cm³, also 15 Einheiten zu je 100 cm³. Die Sätze unterscheiden sich deutlich nach Kraftstoffart:

  • Benziner (Ottomotor): 2,00 Euro je angefangene 100 cm³
  • Diesel: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³

Der Diesel-Satz ist fast fünfmal so hoch wie der Benziner-Satz. Dahinter steht eine alte Logik des Gesetzgebers: Dieselkraftstoff wird an der Tankstelle niedriger besteuert als Benzin, dafür holt sich der Staat einen Teil über die höhere Kfz-Steuer zurück. Für Vielfahrer kann sich der Diesel trotzdem lohnen – aber wer wenig fährt, sollte den Steuerunterschied unbedingt in seine Rechnung einbeziehen. Ein Zwei-Liter-Diesel zahlt allein für den Hubraum schon 190 Euro im Jahr, ein gleich großer Benziner nur 40 Euro.

Schritt 2: Der CO₂-Anteil

Der zweite Teil hängt vom CO₂-Ausstoß Ihres Autos ab. Hier gibt es einen Freibetrag: Erst oberhalb von 95 Gramm CO₂ pro Kilometer wird es teuer. Wie genau darüber gerechnet wird, hängt vom Datum der Erstzulassung ab.

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt ein gestaffelter Tarif. Das heißt: Die Gramm oberhalb des Freibetrags werden nicht alle mit einem Satz besteuert, sondern Stufe für Stufe – ähnlich wie bei der Einkommensteuer. Die Stufen lauten:

CO₂-Ausstoß (g/km)Steuer je Gramm
bis 950,00 Euro (Freibetrag)
über 95 bis 1152,00 Euro
über 115 bis 1352,20 Euro
über 135 bis 1552,50 Euro
über 155 bis 1752,90 Euro
über 175 bis 1953,40 Euro
über 1954,00 Euro

Ein Auto mit 150 g/km zahlt also nicht pauschal 55 Gramm mal 2,50 Euro, sondern 20 Gramm zu 2,00 Euro, 20 Gramm zu 2,20 Euro und 15 Gramm zu 2,50 Euro – zusammen 121,50 Euro CO₂-Anteil. Diese Staffelung bestraft hohe CO₂-Werte überproportional: Wer ein Auto mit über 195 g/km fährt, zahlt für jedes weitere Gramm den Höchstsatz von 4,00 Euro.

Für Pkw mit Erstzulassung zwischen Juli 2009 und Ende 2020 ist die Rechnung einfacher: Hier kostet jedes Gramm über dem Freibetrag pauschal 2,00 Euro. Der Freibetrag selbst hängt vom Zulassungsjahr ab – 120 g/km bis 2011, 110 g/km in den Jahren 2012 und 2013 und 95 g/km ab 2014. Ein Golf mit 1.390 cm³ Hubraum und Erstzulassung 2013 kommt nach dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums auf 106 Euro Steuer pro Jahr, wie Finanztip vorrechnet. Für Autos mit Erstzulassung vor Juli 2009 gilt noch einmal ein anderes, altes System nach Hubraum und Schadstoffklasse – hier lohnt sich der offizielle Rechner besonders.

Ein Hinweis, der viele verwirrt: Seit September 2018 werden die CO₂-Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren gemessen, das realistischer ist als das alte NEFZ-Verfahren. Deshalb stehen in den Papieren neuerer Autos oft höhere CO₂-Werte als bei vergleichbaren älteren Modellen. Maßgeblich ist immer der Wert, der in Ihrer Zulassungsbescheinigung unter V.7 eingetragen ist – nicht der Prospektwert und nicht der Wert aus einem Online-Test.

Vier Rechenbeispiele: Vom Kleinwagen bis zum E-Auto

Beispiel 1: Kleiner Benziner (999 cm³, 110 g/km, Erstzulassung 2024)

  • Hubraum-Anteil: 10 × 2,00 Euro = 20,00 Euro
  • CO₂-Anteil: (110 − 95) = 15 Gramm × 2,00 Euro = 30,00 Euro
  • Kfz-Steuer pro Jahr: 50,00 Euro

Ein sparsamer Kleinwagen bleibt damit ausgesprochen günstig. Selbst mit etwas mehr Hubraum oder CO₂ landen die meisten Benziner dieser Klasse deutlich unter 100 Euro im Jahr.

Beispiel 2: Diesel-SUV (1.968 cm³, 150 g/km, Erstzulassung 2023)

  • Hubraum-Anteil: 20 × 9,50 Euro = 190,00 Euro
  • CO₂-Anteil: 20 × 2,00 Euro + 20 × 2,20 Euro + 15 × 2,50 Euro = 40,00 + 44,00 + 37,50 = 121,50 Euro
  • Kfz-Steuer pro Jahr: 311,50 Euro

Hier sieht man den doppelten Diesel-Effekt: hoher Hubraum-Satz plus ein CO₂-Wert, der bis in die dritte Staffel reicht. Über zehn Jahre Haltedauer sind das mehr als 3.100 Euro Steuer – ein Betrag, den man beim Kauf eines Diesel-SUV unbedingt einkalkulieren sollte.

Beispiel 3: Plug-in-Hybrid (1.499 cm³, 30 g/km, Erstzulassung 2025)

  • Hubraum-Anteil: 15 × 2,00 Euro = 30,00 Euro
  • CO₂-Anteil: 0,00 Euro (30 g/km liegt unter dem Freibetrag von 95 g/km)
  • Kfz-Steuer pro Jahr: 30,00 Euro

Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Die Befreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge. Aber weil der offizielle CO₂-Wert eines Plug-in-Hybrids meist deutlich unter 95 g/km liegt, zahlen viele PHEV-Fahrer nur den Hubraum-Anteil – in diesem Beispiel gerade einmal 30 Euro im Jahr. Das ist einer der Gründe, warum sich ein Plug-in-Hybrid für Dienstwagenfahrer und Pendler steuerlich lohnen kann, selbst wenn der reale Verbrauch höher liegt als der WLTP-Wert.

Beispiel 4: Reines Elektroauto (Erstzulassung 2026)

  • Hubraum-Anteil: entfällt
  • CO₂-Anteil: entfällt
  • Kfz-Steuer pro Jahr: 0,00 Euro

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer sein E-Auto also 2026 anmeldet, zahlt bis 2035 keine Kfz-Steuer. Erst danach fällt eine Steuer an, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet und um die Hälfte ermäßigt ist. Auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos bleibt die restliche Befreiung erhalten und geht auf den neuen Halter über – sie endet allerdings spätestens mit Ablauf der ursprünglichen Frist.

Tabelle: Kfz-Steuer für typische Fahrzeugklassen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Beispiele zusammen und ergänzt sie um zwei weitere typische Fälle. Alle Werte gelten für eine Erstzulassung ab 2021 und sind mit der offiziellen Formel berechnet:

Fahrzeug (Beispielwerte)HubraumCO₂ (g/km)Steuer pro Jahr
Kleinwagen, Benziner (999 cm³)999 cm³11050,00 Euro
Kompaktklasse, Benziner (1.498 cm³)1.498 cm³12285,40 Euro
Kombi, Diesel (1.968 cm³)1.968 cm³130263,00 Euro
SUV, Diesel (1.968 cm³)1.968 cm³150311,50 Euro
Plug-in-Hybrid (1.499 cm³)1.499 cm³3030,00 Euro
Reines Elektroauto (Erstzulassung bis 2030)–00,00 Euro

Die Tabelle zeigt deutlich: Der größte Steuerhebel ist nicht der Hubraum allein, sondern die Kombination aus Diesel-Satz und hohem CO₂-Wert. Ein Benziner mit 1,5 Litern Hubraum zahlt weniger als ein Drittel dessen, was ein gleich großer Diesel-SUV kostet. Wer vor dem Kauf die Steuer verschiedener Modelle vergleicht, kann über die Haltedauer mehrere tausend Euro sparen.

Steuerbescheid und Zahlung: Das zieht der Zoll ein

Die Kfz-Steuer wird in Deutschland seit 2014 von der Zollverwaltung erhoben – genauer gesagt vom zuständigen Hauptzollamt. Nach der Zulassung übermittelt die Zulassungsbehörde alle Daten an die Zollverwaltung, und der Steuerbescheid wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung versandt. Es handelt sich um eine unbefristete Festsetzung: Der Bescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit, und die Zollverwaltung versendet keine jährlichen Zahlungserinnerungen vor der Fälligkeit. Wer seinen Bescheid verlegt hat, sollte sich den Fälligkeitstermin also unbedingt notieren.

Bezahlt wird im Regelfall für ein Jahr im Voraus, und zwar per SEPA-Lastschrift. Voraussetzung ist ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie bei der Zulassung erteilen – online geht das auch nachträglich über das Zoll-Portal. Ändern Sie Ihre Bankverbindung, müssen Sie das dem Hauptzollamt mitteilen, sonst läuft die Abbuchung ins Leere. Nach einer Rücklastschrift, etwa wegen nicht ausreichender Deckung, ruht das SEPA-Verfahren und muss von Ihnen reaktiviert werden.

Eine Ratenzahlung ist möglich, aber nur bei höherer Jahressteuer und gegen Aufschlag: Beträgt die Jahressteuer mehr als 500 Euro, kann halbjährlich gezahlt werden – mit einem Aufschlag von 3 Prozent. Über 1.000 Euro Jahressteuer ist auch eine vierteljährliche Zahlung möglich, dann mit 6 Prozent Aufschlag. Rechnerisch lohnt sich die jährliche Zahlung fast immer, denn der Aufschlag ist im Grunde ein teurer Kleinkredit. Wer 1.200 Euro Jahressteuer vierteljährlich zahlt, zahlt 72 Euro Aufschlag im Jahr – Geld, das man sich mit einer einmaligen Abbuchung spart.

Die Zollverwaltung selbst fasst den einfachsten Weg so zusammen: „Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen.“ Dieser Satz aus den Fragen und Antworten des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer zeigt: Der offizielle Rechner ist die Referenz, an der Sie Ihren Bescheid messen sollten. Stimmt der Bescheid nicht mit Ihrer eigenen Rechnung überein, lohnt sich ein Anruf bei der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer – Fehler kommen vor, und sie lassen sich korrigieren.

Was ändert die Steuer? Ummeldung, Saisonkennzeichen, Halterwechsel

Ummeldung und Umzug

Ein Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks ändert an der Steuer gar nichts – Sie teilen lediglich Ihre neue Anschrift der Zulassungsbehörde mit, die die Daten an das Hauptzollamt weiterleitet. Auch ein neues Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk ändert den Steuerbetrag nicht, denn die Steuer hängt vom Fahrzeug ab, nicht vom Kennzeichen. Was sich ändert, ist allenfalls das zuständige Hauptzollamt.

Saisonkennzeichen

Wer sein Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres nutzt, kann ein Saisonkennzeichen beantragen – mit einem Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten. Die Kfz-Steuer fällt dann nur anteilig für die Monate an, in denen das Fahrzeug betrieben werden darf. Bei einem Sechs-Monats-Kennzeichen zahlen Sie also nur die Hälfte der Jahressteuer. Außerhalb der Saison gilt absolutes Fahrverbot, und auch die Versicherung wird meist günstiger – ein guter Zeitpunkt, parallel die Kfz-Versicherung zu wechseln und den Beitrag für die Saison neu zu verhandeln. Für Fahrzeuge, die im Winter ohnehin in der Garage stehen, ist das Saisonkennzeichen einer der einfachsten legalen Wege, Steuern zu sparen.

Halterwechsel und Abmeldung

Beim Verkauf geht die Steuerpflicht auf den neuen Halter über – genauer gesagt: Mit der Abmeldung endet Ihre Steuerpflicht, und der Käufer wird mit seiner eigenen Zulassung steuerpflichtig. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet: Nach der Abmeldung wird in der Regel zwei Wochen später ein Abmeldebescheid versandt, und Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt, sofern dem Hauptzollamt eine Bankverbindung bekannt ist. Bei Teilnahme am SEPA-Verfahren läuft die Erstattung automatisch auf das bekannte Konto. Wer sein Auto verkauft, sollte also prüfen, ob die Erstattung tatsächlich eingegangen ist – und beim Kauf eines Gebrauchtwagens daran denken, dass ein neues SEPA-Mandat nötig ist. Worauf Sie beim Verkauf sonst noch achten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Auto verkaufen.

Veränderungen am Fahrzeug

Jede Veränderung am Fahrzeug, durch die die Kfz-Steuer höher oder niedriger wird – etwa eine Umschlüsselung oder ein Umbau –, müssen Sie der Zulassungsbehörde anzeigen. Auch eine Umrüstung auf reinen Elektroantrieb kann eine Steuerbefreiung auslösen, wenn sie bis Ende 2030 erfolgt. Umgekehrt kann ein Motortausch oder eine Leistungssteigerung die Steuer erhöhen. Wer hier schweigt, riskiert eine Nachfestsetzung.

Häufige Fehler beim Berechnen der Kfz-Steuer

Fehler 1: Hubraum abgerundet statt aufgerundet. Die Steuer wird je angefangene 100 cm³ berechnet. 1.498 cm³ sind 15 Einheiten, nicht 14. Wer abrundet, rechnet sich die Steuer schön – der Bescheid wird höher ausfallen.

Fehler 2: CO₂ pauschal mit 2 Euro gerechnet. Das gilt nur für Erstzulassungen bis Ende 2020. Bei Autos ab 2021 greift die Staffel bis 4,00 Euro je Gramm. Wer den Staffeltarif ignoriert, unterschätzt die Steuer bei CO₂-starken Fahrzeugen deutlich.

Fehler 3: Falscher CO₂-Wert. Maßgeblich ist der WLTP-Wert aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7), nicht der alte NEFZ-Wert aus dem Prospekt und nicht der Verbrauch aus dem Bordcomputer. Seit September 2018 sind WLTP-Werte Pflicht – und sie liegen meist höher.

Fehler 4: Plug-in-Hybrid mit E-Auto verwechselt. Nur reine Elektrofahrzeuge sind steuerbefreit. Ein Plug-in-Hybrid wird wie ein Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert – auch wenn er im Alltag viel elektrisch fährt. Günstig ist er trotzdem oft, weil sein offizieller CO₂-Wert meist unter dem Freibetrag liegt.

Fehler 5: E-Auto-Befreiung für unbegrenzt gehalten. Die Befreiung gilt bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Wer 2030 ein E-Auto anmeldet, ist nur noch rund fünf Jahre befreit – danach wird die Steuer nach Gewicht berechnet und halbiert.

Fehler 6: Ratenaufschlag übersehen. Halbjährliche Zahlung kostet 3 Prozent, vierteljährliche 6 Prozent Aufschlag. Bei 1.200 Euro Jahressteuer sind das bis zu 72 Euro im Jahr – ein vermeidbarer Aufpreis, wenn das Konto die jährliche Abbuchung hergibt.

Fehler 7: Steuer mit TÜV verwechselt. Die Kfz-Steuer hat nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun – ein abgelaufener TÜV ändert die Steuer nicht, kann aber Bußgelder nach sich ziehen. Wer vor dem Verkauf oder der Ummeldung feststellt, dass der TÜV überzogen ist, sollte das zuerst klären: Was dann droht, steht in unserem Ratgeber zum TÜV überzogen.

So nutzen Sie den offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Zolls

Der sicherste Weg zur exakten Steuer ist der Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen, auf den auch der Zoll in seinen Fragen und Antworten verweist. So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie den Kfz-Steuer-Rechner über die Fragen und Antworten des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer – von dort werden Sie zum Rechner des Bundesfinanzministeriums weitergeleitet.
  2. Wählen Sie die Fahrzeugart „Pkw“ und geben Sie das Datum der Erstzulassung ein. Es entscheidet darüber, ob der pauschale oder der gestaffelte CO₂-Tarif gilt.
  3. Tragen Sie die Antriebsart (Benzin oder Diesel), den Hubraum aus Feld P.1 und den CO₂-Wert aus Feld V.7 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ein.
  4. Falls Sie ein Saisonkennzeichen nutzen, geben Sie den Betriebszeitraum an – der Rechner berücksichtigt dann nur die anteilige Steuer.
  5. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem Steuerbescheid. Maßgeblich ist immer der Bescheid – aber wenn Rechner und Bescheid deutlich voneinander abweichen, fragen Sie beim zuständigen Hauptzollamt nach.

Ein Tipp aus der Praxis: Rechnen Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens immer mit den Daten aus dessen Papieren nach, nicht mit den Angaben aus der Verkaufsanzeige. Anzeigen enthalten oft den NEFZ-Wert oder gar keinen CO₂-Wert – und die Überraschung kommt dann mit dem ersten Steuerbescheid. Wer so vorgeht, hat die Kfz Steuer berechnen 2026 bereits erledigt, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer 2026

Wie kann ich die Kfz-Steuer 2026 selbst berechnen?

Kurz gesagt: Kfz Steuer berechnen 2026 bedeutet, Hubraum-Anteil und CO₂-Anteil zu addieren. Nehmen Sie Hubraum (Feld P.1) und CO₂-Wert (Feld V.7) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Multiplizieren Sie die angefangenen 100 cm³ mit 2,00 Euro (Benzin) oder 9,50 Euro (Diesel) und addieren Sie den CO₂-Anteil: Für Erstzulassungen ab 2021 gestaffelt 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm über 95 g/km, für ältere Fahrzeuge pauschal 2,00 Euro je Gramm über dem jeweiligen Freibetrag. Am einfachsten prüfen Sie das Ergebnis mit dem offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Benziner?

Das hängt von Hubraum und CO₂ ab. Ein kleiner Benziner mit 999 cm³ und 110 g/km zahlt 50 Euro im Jahr. Ein Kompaktwagen mit 1.498 cm³ und 122 g/km kommt auf 85,40 Euro. Generell gilt: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ plus der gestaffelte CO₂-Anteil ab 95 g/km. Benziner sind damit fast immer deutlich günstiger als vergleichbare Diesel.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Diesel?

Deutlich höher als beim Benziner, weil der Hubraum-Satz 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ beträgt. Ein Diesel-Kombi mit 1.968 cm³ und 130 g/km zahlt 263 Euro im Jahr, ein Diesel-SUV mit 150 g/km schon 311,50 Euro. Wer wenig fährt, sollte deshalb genau rechnen, ob sich der Diesel trotz des günstigeren Kraftstoffpreises noch lohnt.

Sind Elektroautos 2026 von der Kfz-Steuer befreit?

Ja. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Das hat der Bundestag im Dezember 2025 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen; das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Plug-in-Hybride sind von der Befreiung ausgenommen.

Was kostet die Kfz-Steuer bei einem Saisonkennzeichen?

Nur anteilig. Die Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Fahrzeug betrieben werden darf – bei sechs Monaten Saison also die Hälfte der Jahressteuer. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und höchstens elf volle Monate betragen. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Wer bekommt den Steuerbescheid, und wann wird abgebucht?

Den Bescheid erstellt das zuständige Hauptzollamt, in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung. Die Steuer wird für ein Jahr im Voraus per SEPA-Lastschrift abgebucht, immer zum selben Termin im Jahr. Die Zollverwaltung versendet keine jährlichen Zahlungserinnerungen – den Fälligkeitstermin sollten Sie sich selbst notieren.

Was passiert mit der Kfz-Steuer, wenn ich mein Auto verkaufe?

Mit der Abmeldung endet Ihre Steuerpflicht. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet – der Abmeldebescheid kommt in der Regel zwei Wochen nach der Abmeldung, das Guthaben wird in der Regel drei Wochen danach ausgezahlt. Der Käufer wird mit seiner eigenen Zulassung neu steuerpflichtig und erhält einen eigenen Bescheid.

Kann ich die Kfz-Steuer auch in Raten zahlen?

Ja, aber nur bei höherer Jahressteuer und gegen Aufschlag. Über 500 Euro Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung mit 3 Prozent Aufschlag möglich, über 1.000 Euro auch vierteljährliche Zahlung mit 6 Prozent Aufschlag. Die jährliche Zahlung per SEPA-Lastschrift ist fast immer die günstigste Variante.

Fazit: Nachrechnen lohnt sich – besonders vor dem Autokauf

Die Kfz Steuer berechnen 2026 ist keine Hexerei: Hubraum-Anteil plus CO₂-Anteil, beide Werte aus dem Fahrzeugschein, fertig. Wer diese Formel kennt, erkennt auf einen Blick, warum ein Diesel-SUV über 300 Euro im Jahr kostet, während ein kleiner Benziner mit 50 Euro davonkommt – und warum ein Elektroauto, das bis Ende 2030 zugelassen wird, bis 2035 gar keine Steuer zahlt. Rechnen Sie vor jedem Autokauf mit den echten Daten aus der Zulassungsbescheinigung nach und prüfen Sie das Ergebnis mit dem offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. So gibt es beim ersten Steuerbescheid keine böse Überraschung – und Sie treffen Ihre Kaufentscheidung mit den echten jährlichen Kosten vor Augen.

Quellen

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