Tagesgeld kündigen 2026: Fristen, Ablauf, Musterbrief-Tipps

Wer sein Tagesgeld kündigen will, hat es 2026 leichter denn je – und gleichzeitig gibt es mehr zu bedenken als früher. Leichter ist die Kündigung, weil ein Tagesgeldkonto keine feste Laufzeit hat und sich in der Regel ohne Kündigungsfrist auflösen lässt. Mehr zu bedenken gibt es, weil sich das Zinsumfeld gerade dreht: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 10. September 2026 alle Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte angehoben, der für Sparer maßgebliche Einlagesatz liegt seit dem 16. September 2026 bei 2,50 Prozent. Viele Banken heben ihre Tagesgeldzinsen bereits an – wer jetzt kündigt, sollte also wissen, wohin das Geld als Nächstes wandert. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Tagesgeldkonto korrekt kündigen: Fristen, Ablauf, Musterbrief zum Kopieren, Freistellungsauftrag, Steuern und die fünf häufigsten Fehler.

Aktuell im Oktober 2026: Es war die zweite Zinserhöhung der EZB in diesem Jahr – nach dem ersten Schritt im Juni 2026. Laut ZDF heute liegen die besten Tagesgeldangebote derzeit bei über vier Prozent für Neukunden, und Banken wie die Grenke Bank zahlten im September laut biallo.de 3,00 Prozent Aktionszins für Neukunden bei 2,00 Prozent Basiszins. Die nächste EZB-Sitzung findet am 29. Oktober 2026 statt. Wer sein Geld noch auf einem schlecht verzinsten Tagesgeldkonto liegen hat, findet jetzt gute Gründe zum Wechseln – vorausgesetzt, die Kündigung läuft sauber ab.

Kurzantwort: Ein Tagesgeldkonto können Sie in der Regel jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen, weil es keine feste Laufzeit hat. Teilen Sie Ihrer Bank die Kündigung schriftlich mit, bitten Sie um die Überweisung des Guthabens auf Ihr Referenzkonto und um eine schriftliche Bestätigung. Danach passen Sie Ihren Freistellungsauftrag an und vergleichen aktuelle Tagesgeldzinsen, bevor Sie das Geld neu anlegen.

Kann man ein Tagesgeldkonto jederzeit kündigen?

Ja, in den allermeisten Fällen. Das ist der entscheidende Unterschied zum Festgeld: Ein Tagesgeldkonto hat keine feste Laufzeit und keine Mindestbindung. Das Geld ist täglich verfügbar, und genauso täglich können Sie die Geschäftsbeziehung beenden. Die meisten Banken akzeptieren eine Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Trotzdem lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen, bevor Sie das Tagesgeld kündigen. In seltenen Fällen gibt es Besonderheiten:

  • Aktions- und Neukundenangebote: Manche Banken knüpfen einen hohen Aktionszins an eine Mindestdauer. Kündigen Sie früher, kann der Zins für die zurückliegende Zeit auf den niedrigeren Basiszins zurückgerechnet werden.
  • Kündigungsgeld-Produkte: Nicht zu verwechseln mit klassischem Tagesgeld: Bei Kündigungsgeld gilt eine vertragliche Kündigungsfrist (zum Beispiel 33 oder 93 Tage). Erst nach Ablauf der Frist ist das Geld verfügbar. Prüfen Sie also, was genau Sie abgeschlossen haben.
  • Gemeinschaftskonten: Bei Konten mit zwei Inhabern müssen in der Regel beide unterschreiben.
  • Minderjährige: Bei Konten für Kinder kündigen die gesetzlichen Vertreter.

Ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank klärt in zwei Minuten, ob Ihr Vertrag eine Ausnahme enthält. In der Praxis ist die Antwort aber fast immer: Ja, Sie können Ihr Tagesgeldkonto jederzeit kündigen.

Tagesgeld kündigen oder einfach nur Geld abheben?

Viele Sparer verwechseln zwei Dinge: Geld abheben und Konto kündigen. Weil Tagesgeld täglich verfügbar ist, können Sie das Guthaben jederzeit auf Ihr Referenzkonto überweisen – das Konto selbst bleibt dabei bestehen. Das ist sinnvoll, wenn Sie das Konto vielleicht später wieder nutzen wollen oder ein Aktionszins noch läuft.

Das Konto sollten Sie dagegen wirklich kündigen, wenn Sie es dauerhaft nicht mehr brauchen: Etwa nach einem vollständigen Bankwechsel, wenn die Konditionen dauerhaft schlecht sind oder wenn Sie die Übersicht über Ihre Konten behalten wollen. Jedes ungenutzte Konto ist ein Konto, um das Sie sich bei Steuerfragen, Freistellungsaufträgen und Unterlagen kümmern müssen.

Tagesgeld kündigen: Schritt für Schritt

Der Ablauf ist unspektakulär – und genau das ist die gute Nachricht. Halten Sie sich an diese sieben Schritte, dann läuft die Kündigung ohne Überraschungen:

  1. Vertragsbedingungen prüfen: Schauen Sie in die AGB oder das Preisverzeichnis Ihrer Bank, ob eine Kündigungsfrist oder eine Mindestdauer für Aktionszinsen vereinbart ist.
  2. Zinsgutschrift abwarten: Klären Sie, wann Ihre Bank die Zinsen gutschreibt – monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Idealerweise kündigen Sie kurz nach einer Zinsgutschrift, damit Ihnen kein Zinszeitraum verloren geht. Die bis zum Kündigungstermin angefallenen Zinsen stehen Ihnen anteilig zu.
  3. Referenzkonto festlegen: Das Guthaben wird in der Regel auf das bei der Bank hinterlegte Referenzkonto (meist Ihr Girokonto) überwiesen. Prüfen Sie, ob dieses Konto noch aktuell ist.
  4. Kündigung schreiben: Nutzen Sie den Musterbrief weiter unten. Wichtigste Inhalte: Kontonummer oder IBAN, Kündigung mit sofortiger Wirkung (hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt), Bitte um Überweisung des Guthabens inklusive Zinsen auf das Referenzkonto, Bitte um schriftliche Bestätigung.
  5. Kündigung versenden: Viele Direktbanken akzeptieren die Kündigung im Onlinebanking oder per Nachricht im Postfach. Bei klassischen Banken ist ein Brief per Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht die sicherere Variante. Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über den Versand auf.
  6. Bestätigung abwarten und Guthaben kontrollieren: Die Bank bestätigt die Kündigung schriftlich und überweist das Guthaben. Prüfen Sie auf Ihrem Referenzkonto, ob der volle Betrag inklusive der Zinsen angekommen ist.
  7. Freistellungsauftrag anpassen: Befristen oder löschen Sie den Freistellungsauftrag bei der alten Bank und erteilen Sie gegebenenfalls einen neuen bei der neuen Bank. Details dazu weiter unten.

Die Bearbeitung dauert je nach Bank wenige Tage bis etwa zwei Wochen. Kommt nach drei Wochen weder Bestätigung noch Geld an, fragen Sie schriftlich nach.

Musterbrief: Tagesgeldkonto kündigen (zum Kopieren)

Die folgende Vorlage können Sie direkt übernehmen. Ersetzen Sie einfach alle Angaben in eckigen Klammern. Der Brief enthält alles, was die Bank braucht – nicht mehr und nicht weniger:

Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

[Name der Bank]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Musterstadt, den [TT.MM.JJJJ]

Kündigung meines Tagesgeldkontos – Kontonummer [Kontonummer] / IBAN [DE.. .... .... .... .... ..]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein bei Ihnen geführtes Tagesgeldkonto mit der oben genannten Kontonummer mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte überweisen Sie das gesamte Guthaben einschließlich der bis zum Kündigungstermin angefallenen Zinsen auf mein bei Ihnen hinterlegtes Referenzkonto:

Kontoinhaber: [Vorname Nachname]
IBAN: [DE.. .... .... .... .... ..]

Außerdem bitte ich Sie, meinen bei Ihnen geführten Freistellungsauftrag mit Wirkung zum 31.12.[JJJJ] zu befristen. Sofern im laufenden Kalenderjahr noch keine Zinsen gutgeschrieben wurden, bitte ich stattdessen um vollständige Löschung des Freistellungsauftrags.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie den genauen Kündigungstermin schriftlich. Von telefonischen Rückwerbeversuchen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Max Mustermann

Zwei Hinweise zur Vorlage: Die Formulierung „mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist bewusst doppelt abgesichert – falls Ihre Bank doch eine Frist in den Bedingungen stehen hat, greift automatisch der frühestmögliche Termin. Und die Bitte um schriftliche Bestätigung ist kein Misstrauen, sondern Ihr Nachweis, falls später etwas unklar ist.

Was passiert mit dem Freistellungsauftrag nach der Kündigung?

Der Freistellungsauftrag ist der Punkt, den die meisten Sparer beim Tagesgeld kündigen vergessen – und er ist steuerlich der wichtigste. Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie Ihrer Bank mit, bis zu welcher Höhe sie Ihre Zinserträge ohne Steuerabzug auszahlen darf. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2.000 Euro.

Wird das Tagesgeldkonto gekündigt, erlischt der dort hinterlegte Freistellungsauftrag nicht automatisch. Das hat zwei Folgen:

  • Der Freibetrag bleibt blockiert: Der bei der alten Bank gemeldete Betrag steht Ihnen bei der neuen Bank nicht zur Verfügung, solange der alte Auftrag läuft. Erteilen Sie bei der neuen Bank einen weiteren Auftrag, ohne den alten zu löschen, kann die Summe Ihrer Aufträge den Pauschbetrag überschreiten – das meldet das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Steuerabzug trotz Freibetrag: Läuft bei der neuen Bank kein Freistellungsauftrag, zieht sie automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von Ihren Zinsen ab. Das Geld ist nicht verloren – Sie bekommen es über die Steuererklärung zurück – aber es ist unnötiger Aufwand.

Die saubere Reihenfolge lautet daher: Kündigen Sie zuerst das Konto und bitten Sie die alte Bank schriftlich, den Freistellungsauftrag zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu befristen. Wurden im laufenden Jahr noch keine Zinsen gutgeschrieben, kann der Auftrag sogar vollständig gelöscht werden. Erst danach erteilen Sie bei der neuen Bank einen neuen Freistellungsauftrag – am besten direkt bei der Kontoeröffnung im Onlinebanking, das dauert meist nur wenige Klicks.

Freistellungsauftrag aufteilen: so geht es richtig

Wer mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken hat, muss den Pauschbetrag von 1.000 Euro (beziehungsweise 2.000 Euro) aufteilen. Ein Beispiel: 400 Euro bei Bank A, 600 Euro bei Bank B. Nach der Kündigung des Tagesgeldkontos bei Bank A verteilen Sie die frei gewordenen 400 Euro neu – zum Beispiel auf die neue Bank C. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag nicht übersteigt.

Steuern beim Tagesgeld kündigen: Was der Fiskus bekommt

Die Kündigung selbst ist kein steuerlicher Vorgang – versteuert werden die Zinsen, die Ihr Geld erwirtschaftet hat. Und das gilt unabhängig davon, ob das Konto noch besteht oder bereits gekündigt ist. Die Regeln im Überblick:

  • Abgeltungsteuer: Auf Zinserträge aus Tagesgeld fällt pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer an – dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Banken führen diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab.
  • Sparer-Pauschbetrag: Bis zu 1.000 Euro Zinsen pro Person und Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe vorliegt.
  • Zinsgutschrift zum Kündigungstermin: Die bis zum Tag der Kündigung angefallenen Zinsen werden Ihnen anteilig gutgeschrieben und wie üblich versteuert. Geht die Gutschrift noch auf das alte Konto, greift dort der (befristete) Freistellungsauftrag.
  • Auslandsbanken: Bei einer Direktanlage im Ausland erfolgt kein automatischer Steuerabzug. Sie müssen die Zinsen selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Manche Länder behalten zusätzlich eine eigene Quellensteuer ein.

Ein Rechenbeispiel: Sie haben 20.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto und erhalten im Jahr 600 Euro Zinsen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank rund 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab – also etwa 158 Euro. Mit einem Freistellungsauftrag über mindestens 600 Euro bleiben die vollen 600 Euro bei Ihnen. Gerade beim Kontowechsel lohnt es sich also, den Auftrag rechtzeitig neu zu erteilen.

Wichtig: Zahlen Sie nur geringe Einkommensteuern, kann sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt lohnen – damit bleiben auch höhere Zinsbeträge steuerfrei. Das ist zum Beispiel bei Tagesgeldkonten für Kinder interessant.

Einlagensicherung: Ist mein Geld beim Wechsel geschützt?

Ja. Während des gesamten Kündigungs- und Übertragungsvorgangs greift die gesetzliche Einlagensicherung. Laut BaFin beträgt der gesetzliche Entschädigungsanspruch maximal 100.000 Euro pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank – unabhängig von der Anzahl der Konten. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch, sodass sich der Schutz bei einem Ehepaar auf 200.000 Euro verdoppelt.

Drei Fakten zur Einlagensicherung, die beim Kontowechsel wichtig sind:

  • Pro Bank, nicht pro Konto: Wer bei derselben Bank ein Girokonto mit 30.000 Euro und ein Tagesgeldkonto mit 90.000 Euro hat, ist nur bis 100.000 Euro abgesichert – 20.000 Euro stünden im Pleitefall im Risiko. Verteilen Sie größere Beträge auf mehrere Banken.
  • Schnelle Auszahlung: Stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest, wird die Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgezahlt – einen Antrag müssen Sie dafür in der Regel nicht stellen.
  • Sonderfall bis 500.000 Euro: Unter bestimmten Bedingungen erhöht sich der Schutz für sechs Monate nach Gutschrift auf bis zu 500.000 Euro – etwa bei Beträgen aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder bei Abfindungen. Das kann beim Wechsel mit größeren Summen relevant sein.

Prüfen Sie vor dem Wechsel, welcher Sicherungseinrichtung Ihre neue Bank angehört – die Angabe finden Sie im Preisaushang oder in den AGB. Für Banken im Europäischen Wirtschaftsraum gilt übrigens EU-weit die Mindestabsicherung von 100.000 Euro.

Alternativen nach der Kündigung: Wohin mit dem Geld?

Ein Tagesgeldkonto kündigt man selten ohne Grund. Meistens steckt dahinter der Wunsch nach mehr Zinsen – und 2026 ist dafür ein guter Zeitpunkt. Saidi Sulilatu, Chefredakteur und Experte für Geldanlagen bei Finanztip, bringt es gegenüber ZDF heute auf den Punkt: „Für hohe Zinsen gibt es eine Vielzahl an Gründen – der Hauptgrund ist schlichte Kundengewinnung.“ Genau deshalb lohnen sich Neukundenangebote oft besonders – aber nur, wenn Sie die Konditionen nach Ablauf der Aktionsphase im Blick behalten.

Diese Wege kommen nach der Kündigung infrage:

  • Neues Tagesgeldkonto mit besseren Zinsen: Der naheliegendste Schritt. Vergleichen Sie aktuelle Konditionen – unser Tagesgeld-Vergleich 2026 zeigt, bei welchen Banken sich der Wechsel gerade lohnt. Achten Sie neben dem Zins auf die Zinsgarantie-Dauer und den Basiszins nach Ablauf von Aktionen.
  • Festgeld für planbare Zinsen: Wer das Geld länger nicht braucht, bekommt beim Festgeld meist mehr Zinsen und sichert sich den Satz für die gesamte Laufzeit. Mehr dazu in unserem Festgeld-Vergleich 2026 mit Sicherheits- und Strategie-Tipps.
  • Tagesgeld-Hopping: Manche Sparer wechseln alle paar Monate zum jeweils besten Neukundenangebot. Das bringt rechnerisch die höchsten Zinsen, kostet aber Zeit: Kontoeröffnung per Video-Ident, Freistellungsauftrag anpassen, altes Konto kündigen – bei jedem Wechsel.
  • ETF-Sparplan für den langfristigen Aufbau: Geld, das Sie in den nächsten Jahren sicher nicht brauchen, arbeitet an der Börse langfristig meist besser als auf jedem Tagesgeldkonto. Für Einsteiger erklärt unser ETF-Sparplan-Guide 2026 den richtigen Start Schritt für Schritt.

Faustregel: Der Notgroschen – Experten empfehlen drei bis sechs Monatsgehälter – gehört auf ein Tagesgeldkonto, weil er täglich verfügbar sein muss. Alles darüber hinaus kann je nach Zeithorizont in Festgeld oder einen ETF-Sparplan wandern.

5 typische Fehler beim Tagesgeld kündigen

1. Freistellungsauftrag vergessen. Der Klassiker: Das alte Konto ist gekündigt, der alte Freistellungsauftrag läuft weiter und blockiert den Freibetrag. Folge: Bei der neuen Bank wird unnötig Abgeltungsteuer einbehalten. Immer schriftlich befristen oder löschen lassen.

2. Vor der Zinsgutschrift kündigen. Wer kurz vor dem Quartals- oder Jahresende kündigt, verschenkt unter Umständen keinen Cent – die Zinsen werden anteilig gutgeschrieben. Trotzdem lohnt der Blick auf den Gutschrift-Termin: Manche Banken rechnen bei unterjähriger Kündigung kompliziert ab, und die Steuerbescheinigung kommt später. Kündigen Sie, wenn möglich, kurz nach einer Gutschrift.

3. Aktionszins-Bedingungen übersehen. Bei Neukundenaktionen mit Mindestdauer kann eine frühe Kündigung den Zins rückwirkend auf den Basiszins drücken. Lesen Sie die Aktionsbedingungen, bevor Sie den Musterbrief abschicken.

4. Referenzkonto nicht aktualisiert. Das Guthaben landet auf dem hinterlegten Referenzkonto. Ist das ein altes, längst gekündigtes Girokonto, verzögert sich die Auszahlung. Prüfen Sie die IBAN vor der Kündigung.

5. Kündigung ohne Nachweis versendet. Eine Kündigung per formloser E-Mail ohne Bestätigung ist im Streitfall schwer nachzuweisen. Nutzen Sie das Onlinebanking-Postfach mit Sendeprotokoll oder ein Einschreiben – und heben Sie die schriftliche Bestätigung der Bank auf.

Häufige Fragen zum Tagesgeld kündigen

Kann ich mein Tagesgeldkonto jederzeit kündigen?

Ja. Ein klassisches Tagesgeldkonto hat keine feste Laufzeit, daher können Sie es in der Regel mit sofortiger Wirkung kündigen. Ausnahme: sogenannte Kündigungsgeld-Produkte mit vertraglicher Kündigungsfrist – prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.

Gibt es eine Kündigungsfrist beim Tagesgeldkonto?

Bei echtem Tagesgeld gibt es üblicherweise keine Kündigungsfrist. Formulieren Sie die Kündigung trotzdem sicherheitshalber „mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – so sind Sie auch bei vertraglichen Besonderheiten auf der richtigen Seite.

Was passiert mit meinem Guthaben nach der Kündigung?

Die Bank überweist das gesamte Guthaben einschließlich der bis zum Kündigungstermin angefallenen Zinsen auf Ihr Referenzkonto. Das dauert je nach Bank wenige Tage bis etwa zwei Wochen. Kontrollieren Sie den Geldeingang und vergleichen Sie ihn mit Ihrem letzten Kontoauszug.

Was wird aus meinem Freistellungsauftrag, wenn ich das Tagesgeld kündige?

Er läuft weiter, bis Sie ihn aktiv befristen oder löschen. Bitten Sie die alte Bank schriftlich um Befristung zum 31. Dezember des laufenden Jahres – wurden noch keine Zinsen gutgeschrieben, ist auch eine vollständige Löschung möglich. Erst danach erteilen Sie bei der neuen Bank einen neuen Auftrag, damit die Summe Ihrer Aufträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Tagesgeldkonto auflöse?

Die Auflösung selbst ist steuerfrei – versteuert werden nur die erwirtschafteten Zinsen mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zu 1.000 Euro Zinsen pro Jahr (2.000 Euro bei Verheirateten) bleiben mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei.

Kostet es etwas, ein Tagesgeldkonto zu kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Tagesgeldkontos ist bei praktisch allen Banken kostenlos. Kosten entstehen höchstens indirekt – etwa durch Porto für ein Einschreiben oder durch einen entgangenen Aktionszins bei vorzeitiger Kündigung.

Kann ich das Tagesgeldkonto online kündigen oder brauche ich ein Schreiben?

Beides ist möglich. Viele Direktbanken bieten die Kündigung direkt im Onlinebanking oder per Nachricht im elektronischen Postfach an. Bei Filialbanken ist ein schriftlicher Brief – idealerweise per Einschreiben – die sicherste Variante. Wichtig ist in jedem Fall ein Nachweis über den Versand und die schriftliche Bestätigung der Bank.

Fazit: Tagesgeld kündigen ist einfach – wenn man die Reihenfolge einhält

Ein Tagesgeldkonto zu kündigen, dauert keine zehn Minuten: Bedingungen prüfen, Musterbrief anpassen, abschicken, Bestätigung abwarten. Die eigentliche Arbeit steckt in den Details danach – Freistellungsauftrag befristen, neues Konto mit besseren Zinsen finden und den Freibetrag richtig verteilen. Gerade im aktuellen Zinsumfeld mit einem EZB-Einlagesatz von 2,50 Prozent lohnt sich der Vergleich: Wer sein Geld noch auf einem Konto mit 0,5 Prozent parkt, verschenkt jedes Jahr bares Geld. Kündigen Sie sauber, wechseln Sie gezielt – und lassen Sie Ihr Erspartes wieder für sich arbeiten.

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