Bausparvertrag für Kinder 2026: Lohnt sich das wirklich?

Ob ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll ist, fragen sich 2026 so viele Eltern wie lange nicht. Der Grund liegt auf der Hand: Die Zinsen für Baufinanzierungen sind im ersten Halbjahr 2026 wieder gestiegen, das Sparen für die eigenen vier Wände ist zurück auf der Familienagenda – und gleichzeitig plant die Bundesregierung mit der Frühstartrente ein komplett neues Sparprodukt für Kinder. Da stellt sich die alte Frage neu: Soll man für den Nachwuchs einen Bausparvertrag abschließen oder das Geld lieber anders anlegen?

Die kurze Antwort vorweg: Es kommt darauf an, was Ihr Kind später einmal mit dem Geld vorhat. Dieser Artikel rechnet ehrlich durch, was ein Kinder-Bausparvertrag 2026 kostet, welche staatliche Förderung es wirklich gibt – und wann ein ETF-Sparplan oder ein Tagesgeldkonto die bessere Wahl für Ihr Kind ist. Alle Zahlen sind an offiziellen Quellen geprüft, die wichtigsten Quellen finden Sie verlinkt im Text.

Stand: Oktober 2026. Alle Förderbeträge und Fristen wurden an den verlinkten Quellen geprüft.

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Bausparvertrag für Kinder sinnvoll? Die Kurzantwort

Ein Bausparvertrag für Kinder ist sinnvoll, wenn das Kind später bauen oder kaufen will: Sie sichern sich heute einen garantierten Darlehenszins und kassieren ab 16 die Wohnungsbauprämie. Als reines Sparprodukt ist er 2026 meist zu teuer – Gebühren und Mini-Zinsen drücken die Rendite unter ein Prozent. Für reinen Vermögensaufbau ist ein ETF-Sparplan fast immer besser.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag für Kinder?

Ein Bausparvertrag für Kinder funktioniert im Prinzip genauso wie ein Bausparvertrag für Erwachsene – mit einem Unterschied: Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes, und die Eltern (bei Minderjährigen immer beide Erziehungsberechtigten gemeinsam) verwalten ihn bis zur Volljährigkeit. Das Geld gehört rechtlich dem Kind, die Eltern dürfen es nicht für sich verwenden.

Der Ablauf hat drei Phasen:

1. Die Ansparphase

Sie zahlen monatlich oder unregelmäßig ein – zum Geburtstag, zu Weihnachten oder per Dauerauftrag. Auch Großeltern, Paten oder Freunde dürfen jederzeit auf den Vertrag einzahlen. Die Guthabenzinsen sind allerdings bescheiden: Bei vielen Tarifen liegen sie bei 0,01 bis 0,1 Prozent pro Jahr. Manche Anbieter locken junge Sparer mit Boni – Schwäbisch Hall erhöht zum Beispiel im Tarif FuchsStart den Guthabenzins per Zinsplus auf 0,45 Prozent pro Jahr und zahlt unter 28-Jährigen einmalig einen Junge-Leute-Bonus von 200 Euro. Solche Aktionen kommen und gehen; rechnen Sie nie mit dem Bonus, sondern mit dem Basiszins.

2. Die Zuteilung

Hat das Guthaben eine bestimmte Schwelle erreicht (meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme) und ist eine Mindestlaufzeit vergangen, wird der Vertrag „zuteilungsreif“. Dann kann das Kind das Guthaben auszahlen lassen – oder zusätzlich das Bauspardarlehen abrufen.

3. Die Darlehensphase

Das ist der eigentliche Kern des Bausparens: Der Zinssatz für das spätere Darlehen steht schon bei Vertragsabschluss fest. Nimmt das Kind das Darlehen Jahre später in Anspruch, profitiert es von den heute vereinbarten Konditionen – egal, wie hoch die Marktzinsen dann sind. Beste Tarife liegen aktuell bei 1,95 bis 2,40 Prozent effektiv. Zum Vergleich: Laut Bundesbank-Statistik kostete eine Baufinanzierung mit 5 bis 10 Jahren Zinsbindung im Juni 2026 rund 3,76 Prozent – und die Tendenz zeigte im ersten Halbjahr 2026 nach oben (von 3,58 auf 3,76 Prozent).

Ab welchem Alter geht das?

Einen Bausparvertrag können Sie für Ihr Kind schon ab dem ersten Lebenstag abschließen. Je früher Sie starten, desto länger wirkt der Zinseszinseffekt – und desto eher ist das Geld verfügbar, wenn das Kind es braucht, etwa zu Studienbeginn. Wichtig zu wissen: Die staatliche Wohnungsbauprämie gibt es trotzdem erst ab dem 16. Geburtstag. Dazu gleich mehr.

Die staatliche Förderung: Wohnungsbauprämie ab 16 Jahren

Der größte Pluspunkt eines Kinder-Bausparvertrags ist die staatliche Förderung. Zwei Töpfe sind relevant – wobei einer davon für Kinder erst später interessant wird.

Wohnungsbauprämie: bis zu 70 Euro pro Jahr

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf Einzahlungen von bis zu 700 Euro pro Jahr – also maximal 70 Euro jährlich (bei Verheirateten 1.400 Euro Einzahlung und 140 Euro Prämie). Die Voraussetzungen, geprüft an den offiziellen Förderübersichten:

  • Alter: Die Prämie gibt es erst ab dem 16. Lebensjahr – auch ohne eigenes Einkommen.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) nicht übersteigen. Jugendliche liegen fast immer darunter.
  • Mindestbindung: Das Geld muss mindestens sieben Jahre im Vertrag bleiben.
  • Zweckbindung: Normalerweise muss die geförderte Summe für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also Bau, Kauf oder Modernisierung.

Rechenbeispiel: Zahlt Ihr Kind ab 16 jeden Monat 50 Euro ein (600 Euro im Jahr), gibt es 60 Euro Prämie pro Jahr dazu. Über sieben Jahre sind das 420 Euro geschenktes Geld – bei insgesamt 4.200 Euro eigener Einzahlung ein ordentlicher Zuschuss.

Die Unter-25-Regel: das eigentliche Argument für junge Sparer

Hier wird es für Kinder und Jugendliche richtig interessant: Wer seinen Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, darf die geförderte Summe nach sieben Jahren frei verwenden – also auch für Ausbildung, Studium oder eine größere Reise. Das bestätigt die LBS: Bei Vertragsabschluss unter 25 muss die Wohnungsbauprämie nach mindestens sieben Jahren nicht für einen wohnwirtschaftlichen Zweck verwendet werden. Wichtig: Dieses Privileg gibt es nur einmal im Leben und nur für einen einzigen Vertrag.

Das heißt konkret: Ein mit 16 abgeschlossener Vertrag kann mit 23 prämienunschädlich für den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnungseinrichtung verwendet werden. Genau das macht den Kinder-Bausparvertrag flexibler, als viele denken.

Arbeitnehmersparzulage: erst später relevant

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 470 Euro pro Jahr – also maximal 43 Euro jährlich. Seit 2024 gilt eine deutlich höhere Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro) betragen, bestätigt die Debeka in ihrer aktuellen Förderübersicht. Für kleine Kinder spielt das noch keine Rolle – aber sobald Ihr Kind eine Ausbildung beginnt und der Arbeitgeber VL zahlt, kann der alte Kinder-Bausparvertrag dafür weiterverwendet werden. Das ist ein echter Langfrist-Vorteil: Der Vertrag „wächst“ mit.

Ein Detail, das viele übersehen: Seit dem Sparjahr 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr über die Wohnungsbauprämie gefördert. Wer die vollen 70 Euro Prämie will, muss die 700 Euro aus eigener Tasche einzahlen – die VL laufen nur noch über die Arbeitnehmersparzulage.

Die ehrliche Rechnung: Was kostet ein Kinder-Bausparvertrag wirklich?

Jetzt wird es konkret – denn hier trennt sich die Werbung von der Wirklichkeit. Die Kosten fallen vor allem am Anfang an und wirken deshalb bei kleinen Sparraten besonders stark.

Die Abschlussgebühr: 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme

Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme fällig – das bestätigt unter anderem die Verbraucherzentrale. Dieses Geld bekommen Sie nicht zurück, auch nicht bei Kündigung. Schwäbisch Hall verlangt in ihren Tarifen 1,6 Prozent. Rechenbeispiel: Bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro sind das 480 Euro Gebühr – Geld, das erst einmal „weg“ ist, bevor der erste Euro Zinsen fließt.

Praxis-Tipp: Wählen Sie die Bausparsumme nicht zu hoch. Sie bestimmt die Gebühr – nicht die Sparrate. Für ein Kind reichen oft 10.000 bis 25.000 Euro Bausparsumme völlig aus.

Guthabenzinsen, Kontogebühren und Kündigungsrecht der Kasse

Drei weitere Kostenfallen sollten Sie kennen:

  • Mini-Guthabenzinsen: 0,01 bis 0,1 Prozent pro Jahr sind bei vielen Tarifen normal. Nach Abzug der Abschlussgebühr liegt die effektive Rendite eines Kinder-Bausparvertrags deshalb oft nur bei 0,3 bis 1,0 Prozent pro Jahr.
  • Kontoführungsgebühren: Kontogebühren sind nach Urteilen des Bundesgerichtshofs unzulässig – die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Landesbausparkassen trotzdem weiterhin Jahresentgelte verlangen, die rechtlich umstritten sind. Prüfen Sie Ihre Jahresmitteilung und holen Sie sich unzulässige Gebühren zurück.
  • Kündigungsrecht der Bausparkasse: Der BGH hat 2017 entschieden, dass die Kasse den Vertrag zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen darf. Wer seinen Vertrag „ewig“ als Sparbuch laufen lassen will, kann eine böse Überraschung erleben.

Modellrechnung: 50 Euro im Monat über 10 Jahre

Ein Beispiel mit runden Zahlen (Bausparsumme 20.000 Euro, Abschlussgebühr 1,6 % = 320 Euro, Guthabenzins 0,1 %):

  • Einzahlung gesamt: 6.000 Euro
  • Abzüglich Abschlussgebühr: 5.680 Euro arbeiten für Sie
  • Zinsen über 10 Jahre (ca.): +30 Euro
  • Wohnungsbauprämie (ab 16, 7 Jahre × 60 Euro): +420 Euro
  • Ergebnis: rund 6.130 Euro aus 6.000 Euro Einzahlung

Ohne die staatliche Förderung wäre das ein Verlustgeschäft. Mit Förderung wird es ein solides, aber kein glänzendes Ergebnis. Die Lehre: Ein Kinder-Bausparvertrag steht und fällt mit der Wohnungsbauprämie. Wer sie nicht bekommt (zum Beispiel weil das Einkommen später zu hoch ist), zahlt im Zweifel drauf.

Bausparvertrag für Kinder vs. ETF-Sparplan: der ehrliche Vergleich

Die Frage, die sich fast jede Familie stellt: Bausparvertrag oder ETF-Sparplan fürs Kind? Die ehrliche Antwort lautet: Es sind zwei völlig verschiedene Produkte für zwei verschiedene Ziele.

Rendite: Der ETF gewinnt fast immer

Die Stiftung Warentest hat sich in Finanztest 8/2026 ausführlich dem Sparen für Kinder gewidmet und empfiehlt dort auch für Kinderdepots ihre Pantoffel-Portfolio-Strategie – also einen breit gestreuten ETF-Sparplan. Ihr Rechenbeispiel: Mit nur 25 Euro im Monat steigern Sparer ihre Einzahlungen über 18 Jahre um rund 77 Prozent. Das zeigt die Kraft des langen Anlagehorizonts: Ein Kind hat 18 oder mehr Jahre Zeit – und genau dieser Zeitvorsprung ist beim Bausparvertrag mit seinen Mini-Zinsen verschenkt.

Fairerweise: ETF-Renditen schwanken, und in schlechten Phasen kann das Depot zwischenzeitlich im Minus stehen. Wer das nicht aushält, ist mit der garantierten (wenn auch kleinen) Bauspar-Rendite besser bedient.

Sicherheit: Der Bausparvertrag punktet

Hier hat der Bausparvertrag die Nase vorn: Die Spareinlagen sind bis 100.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – das Geld kann nicht weniger werden. Dazu kommt der garantierte Darlehenszins für später. Beim ETF-Sparplan gibt es keine Garantie, dafür aber langfristig die deutlich höheren Ertragschancen.

Flexibilität: Das Junior-Depot ist freier

Aus einem Junior-Depot können Sie jederzeit Geld entnehmen – für die Klassenfahrt, das Fahrrad oder das Studium. Beim Bausparvertrag kostet eine vorzeitige Kündigung die Förderung (außer bei der Unter-25-Regel) und die Abschlussgebühr ist ohnehin verloren. Dafür diszipliniert der Bausparvertrag: Das Geld ist „weggesperrt“, Spontankäufe sind schwieriger. Wie es eine LBS-Sprecherin treffend formuliert:

„Das bremst Spontanausgaben und lässt das Eigenkapital – zum Beispiel für die eigenen vier Wände – Schritt für Schritt wachsen.“
– Maria-Rosa Munzio-Schneider, LBS

Die Vergleichstabelle auf einen Blick

  • Ziel Wohneigentum in 10–18 Jahren: Bausparvertrag (Zins sichern + Förderung mitnehmen)
  • Ziel Vermögensaufbau allgemein: ETF-Sparplan im Junior-Depot (höhere Ertragschancen bei 18 Jahren Horizont)
  • Ziel maximale Sicherheit: Bausparvertrag oder Festgeld (Garantie statt Rendite)
  • Ziel Flexibilität: Tagesgeld oder Junior-Depot (jederzeit verfügbar)

Unser ausführlicher ETF-Sparplan-Guide für 2026 erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ein Junior-Depot richtig aufsetzen.

Weitere Alternativen fürs Kindersparen im Überblick

Tagesgeld für Kinder

Einfach, flexibel und aktuell besser verzinst als jeder Bauspar-Guthabenzins: Tagesgeldkonten für Minderjährige parken Geldgeschenke und Rücklagen, bis Sie entscheiden, wie es weitergeht. Der Nachteil: Die Zinsen schwanken mit dem Markt, und es gibt keine staatliche Förderung. Aktuelle Konditionen und die größten Zinsfallen finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich 2026.

Festgeld für Kinder

Wer einen festen Betrag für einige Jahre sicher parken will – etwa die Konfirmations- oder Jugendweihe-Geschenke –, findet beim Festgeld garantierte Zinsen ohne Abschlussgebühr. Für Laufzeiten von zwei bis fünf Jahren schlägt es den Bausparvertrag als reines Sparprodukt fast immer. Details in unserem Festgeld-Ratgeber 2026.

Die Frühstartrente: das neue staatliche Kinderdepot (geplant)

Spannend für 2026: Die Bundesregierung plant die Frühstartrente – für ab 2020 geborene Kinder soll der Staat monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, insgesamt bis zu 1.440 Euro. In Modellrechnungen geht die Regierung von sechs bis sieben Prozent Rendite aus, was bis zum 18. Geburtstag rund 2.000 Euro ergeben würde. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen – verfolgen Sie den Stand bei der Verbraucherzentrale zur Frühstartrente. Die Verbraucherschützer warnen übrigens davor, sich von Werbeversprechen zu Extra-Zuzahlungen drängen zu lassen: Oft ist ein einfaches, günstiges Junior-Depot die bessere Wahl.

Wohn-Riester: Frist 31. Dezember 2026 beachten

Ein Hinweis für Eltern, die Bausparen mit Riester-Förderung kombinieren wollen: Die große Rentenreform ist beschlossen – der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der 31. Dezember 2026 ist der letzte Tag, um einen Riester- oder Wohn-Riester-Vertrag in der heutigen Form abzuschließen. Neue Produkte gibt es ab 1. Januar 2027. Wichtig: Wohnungsbauprämie und Riester-Förderung lassen sich nicht für dieselben Beiträge kombinieren. Mehr dazu in unserem Riester-Reform-Check 2026.

Für wen ist ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll – und für wen nicht?

Fassen wir zusammen. Ein Bausparvertrag für Kinder ist sinnvoll, wenn:

  • Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind später einmal bauen, kaufen oder modernisieren will – dann sichern Sie sich heute den Darlehenszins.
  • Sie die staatliche Förderung voll mitnehmen können: Wohnungsbauprämie ab 16 (bis zu 70 Euro pro Jahr) und später die Arbeitnehmersparzulage auf VL.
  • Sie Wert auf Disziplin legen: Das Geld ist gebunden, Spontanausgaben sind erschwert.
  • Sie keine Schwankungen wollen: Einlagensicherung bis 100.000 Euro, garantierte Konditionen.
  • Großeltern oder Paten regelmäßig Geldgeschenke einzahlen sollen – der Vertrag bündelt alles an einem Ort.

Nicht sinnvoll ist er, wenn:

  • Sie vor allem Vermögen aufbauen wollen und 15 bis 18 Jahre Zeit haben – dann ist ein ETF-Sparplan im Junior-Depot fast immer die renditestärkere Wahl.
  • Sie flexibel bleiben wollen – eine Kündigung kostet Förderung und Gebühr.
  • Die Sparrate so klein ist, dass die Abschlussgebühr sie auffrisst (Faustregel: unter 25 Euro im Monat lieber Tagesgeld oder ETF).
  • Sie bereits wissen, dass das Kind kein Wohneigentum anstrebt – dann fehlt dem Produkt sein Kernargument.

Die Stiftung Warentest kommt in ihrer großen Tarifuntersuchung vom Mai 2026 (über 220 Tarifoptionen aller 13 deutschen Bausparkassen) zu einem ähnlichen Fazit: Für künftige Modernisierungen kann sich Bausparen wegen des günstigen Darlehenszinses lohnen – als reines Sparprodukt verliert es gegen ein normales Sparkonto. Den vollständigen Vergleich finden Sie bei der Stiftung Warentest.

7 Fehler beim Abschluss, die richtig Geld kosten

1. Bausparsumme zu hoch ansetzen

Die Abschlussgebühr hängt an der Bausparsumme, nicht an der Sparrate. 50.000 Euro Bausparsumme bedeuten bei 1,6 Prozent satte 800 Euro Gebühr – für ein Kind meist völlig überdimensioniert. 10.000 bis 25.000 Euro reichen in der Regel.

2. Nur ein Elternteil unterschreibt

Bei Minderjährigen müssen beide Erziehungsberechtigten den Vertrag gemeinsam abschließen – wie bei jedem Bankkonto. Fehlt eine Unterschrift, ist der Vertrag nicht wirksam.

3. Die Unter-25-Chance verpassen

Wer den Vertrag erst mit 26 abschließt, verliert die freie Verwendungsmöglichkeit nach sieben Jahren für immer. Das Privileg gibt es nur einmal im Leben – planen Sie den Abschluss also rechtzeitig, idealerweise rund um den 16. Geburtstag, wenn die Wohnungsbauprämie startet.

4. Wohnungsbauprämie und VL vermischen

Seit dem Sparjahr 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr über die Wohnungsbauprämie gefördert. Wer 700 Euro VL einzahlt und auf 70 Euro Prämie hofft, geht leer aus – die VL laufen nur über die Arbeitnehmersparzulage (9 Prozent auf bis zu 470 Euro, also maximal 43 Euro pro Jahr). Die vollen 70 Euro Wohnungsbauprämie gibt es nur auf 700 Euro aus eigener Tasche.

5. Kontogebühren einfach hinnehmen

Kontoführungsgebühren sind laut BGH-Urteilen unzulässig – trotzdem verlangen manche Kassen weiter Jahresentgelte. Prüfen Sie jede Jahresmitteilung und fordern Sie unzulässige Gebühren mit Verweis auf die Rechtsprechung zurück. Die Stiftung Warentest erklärt in ihrem Bauspar-Special, wie das geht.

6. Den Vertrag als „ewiges Sparbuch“ laufen lassen

Zehn Jahre nach Zuteilungsreife darf die Bausparkasse kündigen (BGH 2017). Wer den Vertrag vergessen in der Schublade liegen lässt, wird irgendwann zwangsweise ausgezahlt – meist zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

7. Förderung und Riester doppelt einplanen

Wohnungsbauprämie und Riester-Förderung gibt es nicht für dieselben Beiträge. Wer beides will, braucht getrennte Verträge oder eine klare Aufteilung – sonst verfällt ein Teil der Förderung.

Häufige Fragen zum Bausparvertrag für Kinder

Ab welchem Alter kann ich einen Bausparvertrag für mein Kind abschließen?

Ab dem ersten Lebenstag. Die Eltern verwalten den Vertrag als gesetzliche Vertreter bis zur Volljährigkeit. Die Wohnungsbauprämie gibt es allerdings erst ab dem 16. Geburtstag – ein früher Abschluss lohnt sich trotzdem durch den langen Ansparzeitraum und die Zinssicherung für das spätere Darlehen.

Ab wann bekommt mein Kind die Wohnungsbauprämie?

Ab 16 Jahren, sofern das zu versteuernde Einkommen 35.000 Euro nicht übersteigt. Die Prämie beträgt 10 Prozent auf bis zu 700 Euro Einzahlung pro Jahr, also maximal 70 Euro jährlich. Das Geld muss mindestens sieben Jahre im Vertrag bleiben. Die Prämie wird jährlich beim Finanzamt beantragt – meist erledigt das die Bausparkasse automatisch.

Kann mein Kind das Geld auch für etwas anderes als Wohnen verwenden?

Ja – dank der Unter-25-Regel: Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, darf die geförderte Summe nach sieben Jahren frei verwenden, etwa für Studium, Ausbildung oder eine Reise. Dieses Privileg gilt nur einmal im Leben und nur für einen Vertrag. Alle anderen müssen die Förderung für wohnwirtschaftliche Zwecke (Bau, Kauf, Modernisierung) einsetzen, sonst muss die Prämie zurückgezahlt werden.

Was kostet ein Bausparvertrag für Kinder?

Die Abschlussgebühr beträgt 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird nicht zurückgezahlt – bei 20.000 Euro Bausparsumme also 200 bis 320 Euro. Dazu kommen je nach Tarif mögliche Jahresentgelte (rechtlich umstritten, prüfen Sie Ihre Abrechnung). Die Guthabenzinsen liegen meist nur bei 0,01 bis 0,1 Prozent pro Jahr.

Können auch Großeltern oder Paten auf den Vertrag einzahlen?

Ja. Neben den Eltern dürfen Großeltern, Paten, Verwandte und Freunde jederzeit Einzahlungen leisten – ob als monatliche Rate oder als Geldgeschenk zu Taufe, Geburtstag oder Weihnachten. Genau das macht den Kinder-Bausparvertrag als „Familienprojekt“ so beliebt.

Was passiert, wenn mein Kind das Bauspardarlehen gar nicht will?

Kein Problem: Das Darlehen ist eine Option, keine Pflicht. Das Kind kann sich nach der Zuteilung einfach das Guthaben (inklusive Förderung und Zinsen) auszahlen lassen. Viele Tarife zahlen bei Darlehensverzicht sogar einen Bonuszins. Entscheiden muss sich das Kind erst Jahre später – die Flexibilität bleibt.

Ist ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll oder ein ETF-Sparplan besser?

Für das Ziel Wohneigentum: der Bausparvertrag (Zinssicherung plus staatliche Förderung). Für reinen Vermögensaufbau über 15 bis 18 Jahre: fast immer der ETF-Sparplan – die Stiftung Warentest zeigt in Finanztest 8/2026, dass 25 Euro monatlich über 18 Jahre die Einzahlungen um rund 77 Prozent steigern können. Viele Familien kombinieren beides: einen kleinen Bausparvertrag für die Förderung und einen ETF-Sparplan für den Vermögensaufbau.

Muss mein Kind später wirklich bauen, damit sich der Vertrag lohnt?

Nein – nicht unbedingt. Durch die Unter-25-Regel kann die geförderte Summe nach sieben Jahren frei verwendet werden. Und selbst ohne Förderung bleibt das angesparte Guthaben erhalten. Die Rechnung wird nur dann dünn, wenn weder Förderung fließt noch das Darlehen genutzt wird – dann haben Sie im Wesentlichen eine teure Spardose.

Fazit: Ehrlich abwägen statt blind unterschreiben

Ist ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll? Ja – aber nur mit klarem Ziel. Als Baustein für das spätere Wohneigentum, mit staatlicher Förderung ab 16 und einem heute gesicherten Darlehenszins, ist er 2026 ein solides Produkt für sicherheitsorientierte Familien. Die Unter-25-Regel macht ihn flexibler, als sein Ruf vermuten lässt.

Als reines Sparprodukt für den Vermögensaufbau ist er dagegen meist die falsche Wahl: Abschlussgebühr und Mini-Zinsen fressen die Rendite, und über 18 Jahre zieht ein ETF-Sparplan fast immer davon. Die beste Strategie für viele Familien ist deshalb eine Kombination: ein schlanker Bausparvertrag für Förderung und Zinssicherung – und daneben ein Junior-Depot für den echten Vermögensaufbau. Prüfen Sie vor dem Abschluss die Bausparsumme, die Gebühren und Ihre Förderansprüche – dann wird aus dem Kinder-Bausparvertrag, was er sein soll: eine echte Starthilfe statt einer teuren Spardose.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Förderbedingungen können sich ändern – prüfen Sie vor Abschluss die aktuellen Konditionen Ihrer Bausparkasse und lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Quellen

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