# Hausratversicherung kündigen bei Umzug: Musterbrief & Fristen 2026
Wer seine Hausratversicherung kündigen möchte, weil ein Umzug ansteht, sucht meist nach der schnellsten Lösung: Die Suchanfrage „hausratversicherung kündigen umzug musterbrief“ verspricht Musterbrief herunterladen, unterschreiben, abschicken – fertig. Die ehrliche Antwort vorweg: So einfach ist es leider nicht. Ein Umzug allein gibt Ihnen nämlich kein Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung. Trotzdem gibt es drei klar definierte Fälle, in denen Sie beim Umzug kündigen können – und genau dafür finden Sie in diesem Ratgeber den passenden Musterbrief zum Kopieren, alle Fristen und die rechtlichen Grundlagen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Kurzantwort: Ein Umzug allein berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung der Hausratversicherung. Kündigen können Sie beim Umzug nur in drei Fällen: bei ungewollter Doppelversicherung (den jüngeren Vertrag nach § 79 VVG aufheben lassen), bei Beitragserhöhung durch eine neue Tarifzone am neuen Wohnort (Sonderkündigung innerhalb eines Monats nach der Beitragsmitteilung) oder ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 11 VVG).
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Die ehrliche Antwort
Die größte Enttäuschung zuerst, damit Sie keine Zeit verlieren: Ein Umzug allein begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Das stellen Versicherer und Ratgeberportale übereinstimmend klar. Die Hausratversicherung „zieht“ bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands einfach mit um – der Vertrag läuft weiter, nur Adresse, Wohnfläche und Beitrag werden angepasst.
Die Allianz formuliert es auf ihrer Ratgeberseite deutlich (Quelle): „Eine außerordentliche Kündigung zum Umzugsdatum ist nicht möglich. Die Hausratversicherung schützt schließlich jene Gegenstände, die normalerweise mit umgezogen werden.“ Auch das Vergleichsportal immowelt (Quelle) hält fest: „Ein Umzug allein begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht.“ Und der Versicherer Die Bayerische (Quelle) ergänzt: „Ein Umzug ist kein Grund, weshalb Sie Ihre Hausratversicherung kündigen müssen oder können.“
Das ist vielen Umziehenden nicht bewusst – und genau deshalb tauchen im Netz so viele Musterbriefe für die „Kündigung wegen Umzug“ auf, die rechtlich ins Leere laufen. Wer so einen Brief abschickt, bekommt in der Regel eine freundliche Ablehnung zurück: Der Vertrag läuft weiter, und die Kündigung wird bestenfalls als ordentliche Kündigung zum nächsten Vertragsablauf umgedeutet. Deshalb ist es wichtig, die drei Fälle zu kennen, in denen eine Kündigung beim Umzug tatsächlich möglich ist.
Fall 1: Doppelversicherung nach dem Umzug – § 79 VVG
Der häufigste und wichtigste Kündigungsgrund beim Umzug ist die ungewollte Doppelversicherung (juristisch: Mehrfachversicherung). Sie entsteht schneller, als man denkt:
- Sie schließen für die neue Wohnung vorsorglich eine neue Hausratversicherung ab, während die alte noch läuft.
- Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen, und plötzlich sind zwei Hausratversicherungen auf einen Haushalt angemeldet.
- Als Student ziehen Sie aus dem Elternhaus aus und schließen selbst eine Police ab – obwohl Sie über die Außenversicherung der Eltern noch mitversichert sind.
Was § 79 VVG genau sagt
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt diesen Fall in § 79 („Beseitigung der Mehrfachversicherung“) (Quelle). Der Wortlaut ist eindeutig: „Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.“
Das bedeutet in der Praxis:
- Es muss der jüngere Vertrag sein, der aufgehoben wird – also die Police, die Sie zuletzt abgeschlossen haben. Die ältere Police bleibt bestehen.
- Sie dürfen von der Doppelversicherung nichts gewusst haben, als Sie den zweiten Vertrag abgeschlossen haben. Wer bewusst zwei Verträge nebeneinander laufen lässt, kann sich nicht auf § 79 VVG berufen.
- Alternativ können Sie statt der Aufhebung auch eine Herabsetzung der Versicherungssumme mit anteiliger Prämiensenkung verlangen.
Wichtig zu wissen: Eine Doppelversicherung ist nicht nur überflüssig teuer – sie ist im Schadenfall auch nutzlos. Sie erhalten niemals mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt; die Versicherer teilen sich die Leistung untereinander auf. Zwei Prämien zu zahlen, bringt Ihnen also keinen einzigen Euro mehr Schutz.
Wie Sie die Doppelversicherung nachweisen
Schreiben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt dazu, welche andere Versicherung weiterläuft: Name des Versicherers und Vertrags- bzw. Versicherungsnummer der älteren Police. Das ist der Nachweis, den der Versicherer braucht, um die Aufhebung nach § 79 VVG zu prüfen. Ein Musterschreiben für genau diesen Fall finden Sie weiter unten.
Übrigens: Auch beim Zusammenziehen mit dem Partner gilt diese Regel. Dazu haben wir einen eigenen ausführlichen Ratgeber: Hausratversicherung bei Zusammenziehen kündigen. Die allgemeinen Grundlagen der Kündigung – also alles, was nicht umzugsspezifisch ist – finden Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung kündigen: Musterbrief & Vorlage 2026.
Fall 2: Beitragserhöhung durch neue Tarifzone – Sonderkündigung innerhalb eines Monats
Der zweite Kündigungsgrund beim Umzug hängt mit dem Beitrag zusammen. Die Prämie Ihrer Hausratversicherung richtet sich unter anderem nach dem Wohnort: Versicherer teilen Deutschland in Tarifzonen bzw. Regionalklassen ein, die zum Beispiel das Einbruchs- oder Überschwemmungsrisiko einer Gegend widerspiegeln. Ziehen Sie in eine Stadt oder ein Viertel mit höherem Risiko, steigt Ihr Beitrag – und genau dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Quelle) beschreibt den Fall so: „Wer in eine andere Stadt zieht, kann die Hausratversicherung kündigen, wenn dabei der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigt. Spätestens einen Monat, nachdem die erhöhte Beitragsrechnung zugestellt wurde, muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Wirksam wird sie dann einen Monat nach Zugang beim Versicherungsunternehmen.“
Die Fristen im Überblick:
- Kündigung einreichen: innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Wirksamkeit: einen Monat nach Zugang der Kündigung beim Versicherer.
- Voraussetzung: Der Beitrag muss tatsächlich wegen der neuen Tarifzone bzw. des höheren Beitragssatzes am neuen Wohnort steigen. Wird der Beitrag nur höher, weil Ihre neue Wohnung größer ist (und damit die Versicherungssumme steigt), entsteht dadurch kein automatisches Sonderkündigungsrecht – das stellt immowelt ausdrücklich klar.
Praktischer Tipp: Warten Sie die schriftliche Beitragsmitteilung Ihres Versicherers nach der Ummeldung ab. Erst mit dieser Mitteilung beginnt die Einmonatsfrist zu laufen. Kündigen Sie nicht voreilig „wegen Umzug“, sondern berufen Sie sich konkret auf die Beitragserhöhung durch die neue Tarifzone und legen Sie die Mitteilung als Kopie bei.
Fall 3: Beitragsanpassung ohne Mehrleistung – § 40 VVG
Unabhängig vom Umzug gibt es einen weiteren Sonderkündigungsgrund, der beim Umzug relevant werden kann: Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass Sie dafür eine Mehrleistung erhalten – oder kürzt er Leistungen, ohne den Beitrag entsprechend zu senken –, gibt Ihnen § 40 VVG (Quelle) ein Kündigungsrecht. Auch hier beträgt die Frist einen Monat.
Der Unterschied zu Fall 2: Bei der Tarifzone nach Umzug ergibt sich das Kündigungsrecht aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen (GDV-Musterbedingungen), bei § 40 VVG direkt aus dem Gesetz bei einseitigen Anpassungen durch den Versicherer. In der Praxis laufen beide Fälle oft zusammen – etwa wenn der Versicherer nach Ihrer Ummeldung eine neue Beitragsrechnung mit höherem Satz schickt. Prüfen Sie die Mitteilung genau: Steht dort eine Beitragsanpassung nach einer Anpassungsklausel, berufen Sie sich zusätzlich auf § 40 VVG. Das stärkt Ihre Position.
Die ordentliche Kündigung: § 11 VVG und die 3-Monats-Frist
Wenn keiner der drei Sonderfälle auf Sie zutrifft, bleibt die ordentliche Kündigung. Die Regeln:
- Die meisten Hausratversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Quelle). Die Kündigung muss also spätestens drei Monate vor Ablauf beim Versicherer eingegangen sein.
- Bei Verträgen mit drei Jahren Laufzeit können Sie zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres mit derselben Frist kündigen.
- Ein Grund muss bei der ordentlichen Kündigung nicht angegeben werden.
Ein Beispiel: Läuft Ihr Versicherungsjahr jeweils bis zum 31. Dezember, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr – Umzug hin oder her. Planen Sie einen Umzug für 2026, prüfen Sie deshalb schon jetzt, wann Ihr Versicherungsjahr endet. Der Termin steht in Ihrer Police.
Umzug melden: Was Sie wann tun müssen
Bevor Sie überhaupt an eine Kündigung denken, gilt: Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer. Das ist keine Höflichkeit, sondern eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit). Die GDV-Musterbedingungen (Quelle) verlangen die Anzeige spätestens bei Umzugsbeginn; sinnvoll ist eine Meldung etwa vier Wochen vorher.
Warum die Meldung so wichtig ist
- Unterversicherung: Wird Ihre neue Wohnung größer und Sie melden das nicht, ist Ihre Versicherungssumme zu niedrig. Im Schadenfall ersetzt der Versicherer dann nur einen Teil des Schadens. Die Größenordnung solcher Schäden ist enorm: Allein Blitz- und Überspannungsschäden kosteten die deutschen Versicherer 2024 rund 350 Millionen Euro für etwa 220.000 Schäden – so die GDV-Blitzbilanz (Quelle).
- Überzahlung: Ziehen Sie kleiner und melden nichts, zahlen Sie weiter den Beitrag für die größere Wohnung – Geld, das Sie sich sparen könnten.
- Obliegenheitsverletzung: Melden Sie den Umzug gar nicht, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Die SIGNAL IDUNA (Quelle) warnt ausdrücklich: Vergessen Sie die Meldung, kann es sein, dass Sie bei einem Schaden gar keine oder nur eine anteilmäßige Erstattung erhalten.
Die Übergangsfrist: beide Wohnungen versichert
Gute Nachricht für die Umzugsphase: Während des Umzugs sind alte und neue Wohnung gleichzeitig versichert. Bei der SIGNAL IDUNA (Quelle) beträgt diese Übergangsfrist bis zu zwei Monate; auch andere Versicherer gewähren in der Regel rund zwei Monate doppelten Schutz. Nach Ablauf der Frist gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für die neue Wohnung. Schäden, die beim Tragen und Transportieren selbst entstehen, sind übrigens meist nicht abgedeckt – dafür haften das Umzugsunternehmen oder die Haftpflichtversicherung Ihrer Helfer.
Anmeldung beim Bürgeramt nicht vergessen
Innerhalb Deutschlands melden Sie sich nach dem Einzug beim Bürgeramt am neuen Wohnort an – die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz) (Quelle). Die Anmeldebestätigung, die Sie dort erhalten, ist gleichzeitig der ideale Nachweis für Ihren Versicherer: Sie belegt schwarz auf weiß, seit wann Sie an der neuen Adresse wohnen. Eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands übrigens in der Regel nicht nötig – die Ummeldung schreibt das Melderegister automatisch fort.
Welchen Nachweis braucht der Versicherer?
Je nach Kündigungsgrund sollten Sie Ihrem Schreiben einen Nachweis beilegen. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich:
| Kündigungsgrund | Nachweis |
|---|---|
| Doppelversicherung (§ 79 VVG) | Name und Vertragsnummer der älteren, weiterlaufenden Police |
| Beitragserhöhung durch Tarifzone | Kopie der Beitragsmitteilung des Versicherers |
| Beitragsanpassung (§ 40 VVG) | Kopie der Anpassungsmitteilung |
| Ordentliche Kündigung (§ 11 VVG) | Kein Nachweis nötig |
| Umzug ins Ausland | Abmeldebescheinigung des Bürgeramts |
Für alle umzugsbedingten Schreiben empfiehlt sich außerdem eine Kopie der Anmeldebestätigung des Bürgeramts – sie belegt das Umzugsdatum. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang haben. Das empfiehlt unter anderem CHECK24 (Quelle) ausdrücklich.
Hausratversicherung kündigen Umzug Musterbrief: die fertige Vorlage zum Kopieren
Hier finden Sie einen Musterbrief, der speziell auf den Umzugsfall zugeschnitten ist. Er enthält drei alternative Begründungsbausteine – verwenden Sie nur den Baustein, der auf Ihre Situation zutrifft, und streichen Sie die anderen beiden. Füllen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern aus, unterschreiben Sie handschriftlich und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ab.
[Ihr Name] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
[Name der Versicherung] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]Kündigung meiner Hausratversicherung – Vertragsnummer [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte Hausratversicherung.
[Bitte genau EINEN der folgenden drei Absätze verwenden und die anderen streichen:]
Variante A – ordentliche Kündigung: Ich kündige den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise zum [Datum des Ablaufs des Versicherungsjahres]. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende schriftlich.
Variante B – Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung durch neue Tarifzone: Aufgrund meines Umzugs nach [neue Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] zum [Umzugsdatum] haben Sie mir mit Schreiben vom [Datum der Beitragsmitteilung] einen erhöhten Beitrag aufgrund der Zuordnung in eine neue Tarifzone mitgeteilt. Ich mache daher von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag. Die Kündigung erfolgt innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Mitteilung. Eine Kopie Ihrer Beitragsmitteilung sowie meiner Anmeldebestätigung lege ich bei.
Variante C – Aufhebung wegen Doppelversicherung nach § 79 VVG: Durch meinen Umzug zum [Umzugsdatum] ist ungewollt eine Doppelversicherung entstanden: Neben dem oben genannten Vertrag besteht für meinen Hausrat weiterhin die Hausratversicherung [Name des anderen Versicherers], Vertragsnummer [Nummer], die bereits seit [Datum] läuft und damit der ältere Vertrag ist. Da ich den neueren Vertrag ohne Kenntnis der entstehenden Mehrfachversicherung geschlossen habe, verlange ich gemäß § 79 VVG die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags, also des oben genannten.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrags schriftlich und teilen Sie mir mit, zu welchem Datum der Vertrag endet. Ein etwaiges Beitragsguthaben überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]Anlagen (je nach Variante): Kopie der Beitragsmitteilung / Kopie der Anmeldebestätigung / Angaben zur älteren Police
So füllen Sie den Musterbrief richtig aus
- Vertragsnummer: Steht auf Ihrer Police und auf jeder Beitragsrechnung. Ohne sie kann der Versicherer Ihre Kündigung nicht zuordnen.
- Variante B: Tragen Sie unbedingt das Datum der Beitragsmitteilung ein – davon hängt die Einmonatsfrist ab. Legen Sie die Mitteilung als Kopie bei.
- Variante C: Nennen Sie den älteren Vertrag (Versicherer + Nummer). Nach § 79 VVG wird immer der später geschlossene Vertrag aufgehoben – prüfen Sie vorher, welcher Ihrer Verträge der jüngere ist.
- Beitragsguthaben: Haben Sie den Jahresbeitrag im Voraus gezahlt, steht Ihnen der anteilige Betrag für die Zeit nach Vertragsende zu. Die Allianz (Quelle) bestätigt: Wer vorzeitig kündigt und den Jahresbeitrag schon gezahlt hat, hat Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Fehler, die Sie beim Umzug unbedingt vermeiden sollten
- „Kündigung zum Umzugstermin“ ohne Rechtsgrund: Eine außerordentliche Kündigung genau zum Umzugsdatum ist nicht möglich – die Allianz stellt das ausdrücklich klar. Ohne Sonderkündigungsgrund läuft der Vertrag weiter.
- Den Umzug nicht melden: Wie oben beschrieben riskieren Sie Unterversicherung oder den völligen Verlust des Schutzes. Melden Sie Adresse und Wohnfläche spätestens zu Umzugsbeginn.
- Die neue Police zu früh kündigen: Prüfen Sie bei einer Doppelversicherung genau, welcher Vertrag der jüngere ist. Kündigen Sie versehentlich den älteren, verlieren Sie unter Umständen bessere Konditionen.
- Fristen verpassen: Die Einmonatsfrist bei Tarifzonenwechsel beginnt mit dem Zugang der Beitragsmitteilung bei Ihnen – nicht mit dem Umzugstag. Legen Sie die Mitteilung deshalb sofort nach Erhalt zur Seite und reagieren Sie zügig.
- Versicherungslücke beim Anbieterwechsel: Lassen Sie den neuen Vertrag nahtlos an den alten anschließen – der neue Schutz sollte an dem Tag beginnen, an dem der alte endet. So vermeiden Sie Tage ohne Versicherungsschutz.
Checkliste: Umzug und Hausratversicherung in 7 Schritten
- Versicherungsjahr prüfen: Wann endet Ihr aktuelles Versicherungsjahr? (Steht in der Police.) Markieren Sie sich die 3-Monats-Frist für die ordentliche Kündigung.
- Umzug 4 Wochen vorher melden: Neue Adresse und Wohnfläche dem Versicherer mitteilen – schriftlich oder per Kundenportal.
- Beitragsmitteilung abwarten: Prüfen Sie, ob der Beitrag durch eine neue Tarifzone steigt. Falls ja: Einmonatsfrist für die Sonderkündigung notieren.
- Doppelversicherung prüfen: Läuft parallel eine zweite Police (Partner, Eltern, vorsorglich abgeschlossener Neuvertrag)? Dann § 79 VVG prüfen – jüngeren Vertrag aufheben lassen.
- Kündigung schreiben: Passende Variante aus dem Musterbrief oben wählen, Nachweise beilegen, per Einschreiben mit Rückschein versenden.
- Beim Bürgeramt anmelden: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug – die Anmeldebestätigung dient auch als Nachweis für den Versicherer.
- Neuen Vertrag nahtlos anschließen: Falls Sie den Anbieter wechseln, achten Sie auf einen lückenlosen Übergang. Ein aktueller Vergleich der Hausratversicherungen 2026 nach Kosten und Leistungen hilft bei der Auswahl.
Häufige Fragen zur Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug
Muss ich meine Hausratversicherung beim Umzug kündigen?
Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über – Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Wichtig ist nur, dass Sie dem Versicherer die neue Adresse und die neue Wohnfläche spätestens zu Umzugsbeginn melden, damit Beitrag und Versicherungssumme stimmen.
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Nicht allein wegen des Umzugs. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone am neuen Wohnort steigt (Kündigung innerhalb eines Monats nach der Beitragsmitteilung), bei einer Beitragsanpassung ohne Mehrleistung (§ 40 VVG) oder bei ungewollter Doppelversicherung (§ 79 VVG).
Kann ich meine Hausratversicherung zum Umzugstermin kündigen?
Nein, eine außerordentliche Kündigung genau zum Umzugstag ist nicht möglich – das bestätigt unter anderem die Allianz. Möglich ist die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (3 Monate Frist) oder eine Sonderkündigung aus einem der genannten Gründe.
Wann muss ich den Umzug der Hausratversicherung melden?
Spätestens zu Umzugsbeginn – das verlangen die GDV-Musterbedingungen. Sinnvoll ist eine Meldung etwa vier Wochen vorher. Melden Sie unbedingt die neue Adresse und die Wohnfläche, damit keine Unterversicherung entsteht.
Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Dann verletzen Sie eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit). Im schlimmsten Fall kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Außerdem riskieren Sie eine Unterversicherung (neue Wohnung größer) oder zahlen zu viel Beitrag (neue Wohnung kleiner).
Ändert sich der Beitrag der Hausratversicherung nach einem Umzug?
Das ist möglich. Neue Wohnfläche, neue Versicherungssumme und der Beitragssatz am neuen Wohnort beeinflussen die Prämie – in beide Richtungen. Steigt der Beitrag wegen einer neuen Tarifzone, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Beitragsmitteilung.
Welche Versicherung kündige ich bei einer Doppelversicherung?
Immer die jüngere Police – also den Vertrag, den Sie zuletzt abgeschlossen haben. Das regelt § 79 VVG: Wer die Mehrfachversicherung ohne Kenntnis geschlossen hat, kann verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird.
Welche Nachweise braucht der Versicherer für die Kündigung?
Bei Doppelversicherung die Daten der älteren Police (Versicherer + Vertragsnummer), bei Tarifzonenwechsel eine Kopie der Beitragsmitteilung. Zusätzlich hilft immer eine Kopie der Anmeldebestätigung des Bürgeramts als Beleg für das Umzugsdatum. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Fazit: In 3 Fällen lohnt sich die Kündigung beim Umzug
Fassen wir zusammen: Die Suche nach „hausratversicherung kündigen umzug musterbrief“ führt oft zu der falschen Annahme, ein Umzug allein reiche als Kündigungsgrund. Rechtlich ist das nicht so – die Hausratversicherung zieht einfach mit um. Kündigen können Sie trotzdem, und zwar in genau drei Fällen: bei ungewollter Doppelversicherung (jüngeren Vertrag nach § 79 VVG aufheben lassen), bei Beitragserhöhung durch eine neue Tarifzone (Sonderkündigung innerhalb eines Monats) und ordentlich mit drei Monaten Frist zum Jahresende (§ 11 VVG). Nutzen Sie den Musterbrief oben mit der passenden Variante, legen Sie die Nachweise bei und versenden Sie alles per Einschreiben mit Rückschein – dann ist die Kündigung beim Umzug in wenigen Minuten erledigt.
*Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln – etwa zur Auslegung Ihrer konkreten Versicherungsbedingungen – wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.*

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