Vermögenswirksame Leistungen anlegen: So klappt es 2026

Geld vom Arbeitgeber, das nicht auf dem Girokonto landet, sondern direkt in den eigenen Vermögensaufbau fließt: So funktionieren vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Wer vermögenswirksame Leistungen anlegen will, muss dafür keinen großen Betrag aus der eigenen Tasche nehmen. In vielen Betrieben zahlt der Arbeitgeber monatlich einen festen Betrag dazu, und wer bestimmte Einkommensgrenzen einhält, bekommt vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage. Trotzdem lassen viele Beschäftigte dieses Geld liegen, weil sie nicht wissen, dass ihnen VL zustehen, oder weil der Antrag im Alltag untergeht. Gerade im November lohnt sich ein kurzer Check: Was zahlt der eigene Arbeitgeber, läuft schon ein Vertrag, und was lässt sich noch für das laufende Jahr regeln?

Kurzantwort: Vermögenswirksame Leistungen anlegen heißt: Du schließt einen VL-Vertrag ab, etwa einen ETF-Fondssparplan oder Bausparvertrag, und Dein Arbeitgeber überweist monatlich direkt an den Anbieter – oft 6,65 bis 40 Euro. Nach sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr verfügst Du frei über das Geld; bei niedrigem Einkommen kommen bis zu 123 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr dazu.

Was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die ausschließlich für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers gedacht sind. Sie werden nicht mit dem Gehalt auf das Girokonto überwiesen, sondern direkt an einen Anbieter gezahlt, bei dem der Arbeitnehmer einen Vertrag abgeschlossen hat. Die rechtliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, kurz 5. VermBG. Darin ist festgelegt, welche Anlageformen gefördert werden und unter welchen Bedingungen der Staat eine Zulage zahlt.

Wichtig ist ein Punkt, der oft falsch verstanden wird: VL sind zunächst eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. In der Praxis stehen sie aber sehr vielen Beschäftigten zu, weil sie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sind. Wer unsicher ist, fragt am besten in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob der eigene Arbeitgeber VL zahlt und in welcher Höhe. Auch Auszubildende, Beamte und Richter können VL erhalten; Selbstständige, freie Mitarbeiter und Rentner dagegen nicht, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der die Zahlung leisten könnte.

Ein weiterer Punkt betrifft die Steuer: VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie erhöhen also das steuerpflichtige Einkommen und tauchen auf der Gehaltsabrechnung gesondert auf. Das klingt erst einmal nach einem Nachteil, ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn der Betrag, den der Arbeitgeber zahlt, ist Geld, das man ohne VL gar nicht bekommen würde. Und die staatliche Arbeitnehmersparzulage, die unter bestimmten Voraussetzungen dazukommt, ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Schritt für Schritt

Wer vermögenswirksame Leistungen anlegen möchte, geht am besten in dieser Reihenfolge vor. Der Ablauf ist bei allen Anlageformen ähnlich, nur der Anbieter unterscheidet sich.

Schritt 1: Anspruch klären. Prüfe im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob Dein Arbeitgeber VL zahlt und wie hoch der Betrag ist. Steht dort nichts, frage in der Personalabteilung nach. Manche Arbeitgeber zahlen nur nach der Probezeit, also in der Regel nach sechs Monaten. Das ist kein Grund, das Thema aufzugeben, sondern ein Grund, den Termin im Kalender zu notieren.

Schritt 2: Anlageform wählen. Entscheide Dich zwischen den vier Möglichkeiten, die weiter unten im Vergleich stehen: Fondssparplan mit Aktienfonds oder ETF, Bausparvertrag, Banksparplan oder Tilgung eines Baukredits. Die Wahl hängt davon ab, ob Du eher auf Renditechancen setzt, ob Du eine Immobilie planst oder ob Dir Sicherheit wichtiger ist als Ertrag.

Schritt 3: Vertrag abschließen. Schließe den VL-Vertrag direkt beim Anbieter ab, also bei einer Fondsgesellschaft, einer Bausparkasse oder einer Bank. Vom Anbieter bekommst Du eine Bescheinigung beziehungsweise die Zahlungsdaten für den Arbeitgeber.

Schritt 4: Bescheinigung beim Arbeitgeber abgeben. Gib die Unterlagen in der Personalabteilung ab. Erst dann kann der Arbeitgeber den Betrag monatlich an den Anbieter überweisen. Das Geld muss immer vom Konto des Arbeitgebers kommen; eine Einzahlung vom eigenen Girokonto direkt in den VL-Vertrag funktioniert nicht. Zahlt der Arbeitgeber weniger als der Mindestbetrag des Vertrags, kannst Du den Rest aus Deinem Nettogehalt aufstocken lassen. Auch dann überweist der Arbeitgeber den Gesamtbetrag an den Anbieter.

Schritt 5: Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Zulage beantragst Du jedes Jahr neu mit der Einkommensteuererklärung. Dein Anbieter meldet die Einzahlungen elektronisch an das Finanzamt, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres. In der Steuererklärung setzt Du lediglich den entsprechenden Haken beziehungsweise die Ziffer 1 im Hauptvordruck. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann die Zulage trotzdem beantragen, zum Beispiel über den Mantelbogen.

Die vier Anlageformen im Vergleich

Es gibt vier Wege, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Alle haben dieselbe Grundidee, unterscheiden sich aber deutlich bei Rendite, Sicherheit und Flexibilität.

1. Fondssparplan mit Aktienfonds oder ETF

Beim Fondssparen fließen die VL monatlich in einen Aktienfonds oder einen ETF, oft auf einen breit gestreuten Index. Diese Variante bietet die höchste staatliche Förderung: 20 Prozent der jährlichen Sparsumme, bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr, also maximal 80 Euro Zulage. Dafür schwankt der Wert mit den Börsen. Wer sieben Jahre durchhält, gleicht Schwankungen in der Regel besser aus als jemand, der nach zwei Jahren aussteigt. Für alle, die ohnehin langfristig sparen wollen und keine Immobilie konkret planen, ist das oft die naheliegendste Variante. Wie ein ETF-Sparplan grundsätzlich funktioniert, haben wir in einem eigenen Einsteiger-Guide erklärt.

2. Bausparvertrag

Beim Bausparen fließen die VL in einen Bausparvertrag. Die Förderung ist hier niedriger: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage. Dafür ist das Geld planbarer, und der Vertrag kann später für Kauf, Bau oder Sanierung einer Immobilie genutzt werden. Hinzu kommen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie, die aber nur auf die eigene Sparleistung angerechnet wird, nicht auf die VL selbst. Wichtig sind die Kosten: Bausparverträge verlangen in der Regel einmalig eine Abschlussgebühr von etwa 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme sowie jährliche Kontogebühren. Deshalb lohnt es sich, eine kleine Bausparsumme zu wählen, damit die Gebühren die Förderung nicht auffressen. Ob sich ein Bausparvertrag 2026 überhaupt noch lohnt, hängt stark von der eigenen Wohnplanung ab.

3. Banksparplan

Beim Banksparplan wird das Geld verzinslich bei einer Bank angelegt. Das ist die sicherste, aber auch die ertragsschwächste Variante. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für einen reinen Banksparplan nicht in derselben Form wie für Fonds- oder Bausparen; entscheidend ist, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wer absolute Sicherheit will und keine Börsenschwankungen ertragen möchte, kann diese Variante prüfen, sollte aber ehrlich mit den niedrigen Zinsen rechnen.

4. Tilgung eines Baukredits

Wer bereits einen Baukredit abbezahlt, kann die VL auch direkt zur Tilgung dieses Kredits einsetzen. Die Förderung entspricht der beim Bausparen: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, also maximal 43 Euro pro Jahr. Das ist praktisch, weil das Geld sofort Schulden reduziert und damit Zinsen spart, statt jahrelang auf einem Sparkonto zu liegen. Voraussetzung ist, dass der Kredit wohnwirtschaftlichen Zwecken dient und der Anbieter beziehungsweise die Bank die VL-Tilgung unterstützt.

Ein praktischer Hinweis: Fonds- und Bausparvariante lassen sich kombinieren. Wer zwei Verträge abschließt, einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag, kann beide Zulagen erhalten, also bis zu 123 Euro pro Jahr. Dafür müssen die Einzahlungen allerdings auf zwei Verträge aufgeteilt werden, und der Arbeitgeber muss die Zahlung entsprechend splitten. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeberbetrag ohnehin aufgestockt wird oder beide Ziele, Vermögensaufbau und Wohnen, parallel verfolgt werden.

Arbeitnehmersparzulage 2026: Sätze, Grenzen und Höchstbeträge

Die Arbeitnehmersparzulage ist der staatliche Zuschuss, der VL erst richtig attraktiv macht. Seit 2024 gelten laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) beim Beteiligungssparen und beim Bausparen einheitlich dieselben Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare nicht überschreiten. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, zum Beispiel Kinderfreibeträgen, liegen viele Beschäftigte unter der Grenze, auch wenn ihr Bruttoeinkommen darüber liegt. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid schafft hier Klarheit.

AnlageformFördersatzGeförderte Sparsumme pro JahrMaximale Zulage pro Jahr
Fondssparplan (Aktienfonds, ETF)20 Prozent400 Euro80 Euro
Bausparvertrag oder Baukredit-Tilgung9 Prozent470 Euro43 Euro
Beide Varianten kombiniert20 % + 9 %400 + 470 Euro123 Euro

Die Zahlen in der Tabelle stammen aus den aktuellen Übersichten von Finanztip und der VLH, die beide die seit 2024 geltenden Grenzen von 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen nennen. Ältere Artikel im Netz nennen noch die früheren Grenzen von 20.000 und 17.900 Euro. Diese Werte sind überholt und sollten nicht mehr verwendet werden.

Die Zulage wird nicht sofort ausgezahlt. Sie wird vom Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt und erst am Ende der Vertragslaufzeit, also nach sieben Jahren, direkt in den VL-Vertrag überwiesen. Wer in einem einzelnen Jahr über der Einkommensgrenze liegt, bekommt für dieses Jahr keine Zulage, verliert aber nicht automatisch die Zulagen der anderen Jahre. Die Grenze wird also Jahr für Jahr neu geprüft.

Ein Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar: Zahlt der Arbeitgeber 40 Euro im Monat, kommen in sechs Jahren 2.880 Euro an Einzahlungen zusammen (40 Euro mal 12 Monate mal 6 Jahre). Dazu kommt bei einem Fondssparplan die Wertentwicklung des Fonds und, bei Erfüllung der Einkommensgrenze, bis zu 80 Euro Zulage pro Jahr. Das ist kein Vermögen über Nacht, aber es ist Geld, das ohne VL-Vertrag schlicht nicht geflossen wäre.

November-Check 2026: Was jetzt noch geht, und was nicht

Im November kursieren viele Jahresend-Listen mit Fristen, die angeblich am 31. Dezember ablaufen. Bei VL ist Vorsicht geboten: Es gibt keine allgemeine VL-Stichtagsfrist am 31. Dezember, nach der ein Anspruch verfällt. Wer im November einen VL-Vertrag abschließt, kann trotzdem noch für 2026 starten. Nach der Regelung zur Sperrfrist beginnt diese am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die erste Einzahlung beim Anbieter eingeht. Ein Start im November oder Dezember 2026 zählt also noch zum Sparjahr 2026, auch wenn in diesem Jahr nur noch wenige Monatsraten fließen. Die volle Jahresförderung für 2026 gibt es dagegen nur für das, was 2026 tatsächlich eingezahlt wurde. Wer erst im November startet, sollte also nicht mit der vollen Zulage für 2026 rechnen, sondern mit einem anteiligen Start und einem vollen ersten Jahr 2027.

Was im November wirklich zu prüfen ist:

  • Anspruch prüfen: Zahlt der Arbeitgeber VL, und in welcher Höhe? Falls nein, lässt sich ein Teil des eigenen Nettogehalts vermögenswirksam anlegen, sofern der Arbeitgeber die Überweisung an den Anbieter vornimmt. Dazu ist der Arbeitgeber nach § 11 des 5. VermBG verpflichtet.
  • Vertrag starten oder aufstocken: Wer noch keinen Vertrag hat, kann jetzt einen abschließen und die Bescheinigung beim Arbeitgeber abgeben. Wer schon einen hat, prüft, ob der Betrag aufgestockt werden sollte, um die geförderten Höchstbeträge von 400 beziehungsweise 470 Euro im Jahr zu erreichen.
  • Alte Zulagen nicht vergessen: Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Laut VLH kann bis Ende 2026 noch der Antrag für das Sparjahr 2022 gestellt werden. Wer also 2022 VL angelegt, aber nie die Zulage beantragt hat, sollte das jetzt nachholen.
  • Steuererklärung für 2025 im Blick behalten: Die Zulage für 2025 wird mit der Steuererklärung für 2025 beantragt. Wer die Erklärung noch nicht abgegeben hat, setzt den entsprechenden Haken für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage.
  • Ruhejahr und Anschlussvertrag planen: Läuft ein Vertrag 2026 aus oder geht er ins Ruhejahr, ist jetzt der richtige Moment, einen Anschlussvertrag vorzubereiten, damit 2027 keine Lücke entsteht.

Was dagegen nicht stimmt: Niemand muss bis zum 31. Dezember 2026 einen VL-Vertrag abschließen, um den Anspruch für immer zu behalten. VL lassen sich auch im Januar 2027 neu starten. Der November ist deshalb ein guter Anlass für den Check, aber kein Grund für eine überstürzte Entscheidung bei der Anlageform. Ein Fonds, der nicht zum eigenen Risikoprofil passt, wird durch einen November-Start nicht besser.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit?

Ein Arbeitgeberwechsel ist kein Grund, einen VL-Vertrag zu kündigen. Zahlt auch der neue Arbeitgeber VL, kann er die Zahlung problemlos übernehmen. Dafür gibst Du die Vertragsunterlagen gleich zu Beginn im neuen Betrieb ab, am besten in den ersten Tagen, damit keine Monatsraten verloren gehen. Zahlt der neue Arbeitgeber keine VL oder weniger als bisher, gibt es zwei Optionen: Du führst den Vertrag mit freiwilligen Zahlungen aus Deinem Gehalt fort, oder Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Beitragsfrei heißt: Es fließen keine neuen Beiträge mehr, das bereits angesparte Geld bleibt aber angelegt, und die Förderung für die bereits geleisteten Einzahlungen bleibt erhalten, solange die Sperrfrist eingehalten wird.

Bei Arbeitslosigkeit sieht es ähnlich aus. Es gibt dann in der Regel keinen Arbeitgeber mehr, der VL zahlt. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt oder, je nach Anbieter, aus eigenen Mitteln fortgeführt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen förderunschädlich möglich, zum Beispiel bei mindestens einjähriger ununterbrochener Arbeitslosigkeit, bei Heirat oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wer den Vertrag einfach kündigt und sich das Geld vor Ablauf der Sperrfrist auszahlen lässt, riskiert, dass die bereits festgesetzte Arbeitnehmersparzulage rückwirkend wegfällt. Deshalb gilt: Erst prüfen, ob ein Ausnahmegrund vorliegt, dann handeln, und im Zweifel beim Anbieter oder beim Finanzamt nachfragen.

Die 40-Euro-Frage: Obergrenze oder nur üblich?

In vielen Ratgebern steht, VL betrügen maximal 40 Euro im Monat. Das ist so nicht richtig, und Finanztip weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen weit verbreiteten Irrglauben handelt. Der Arbeitgeber kann auch mehr zahlen, und aus dem eigenen Gehalt lässt sich ohnehin so viel vermögenswirksam anlegen, wie man möchte. In der Praxis sind 6,65 bis 40 Euro pro Monat die Beträge, die in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen am häufigsten vorkommen. Im öffentlichen Dienst sind es nach TVöD und TV-L für Vollzeitbeschäftigte beispielsweise 6,65 Euro pro Monat. Das ist der tarifliche Betrag, keine gesetzliche Obergrenze.

Für die Förderung gibt es dagegen eine klare Grenze, die sich aus den Höchstbeträgen ergibt. Finanztip-Experte Martin Klotz bringt sie so auf den Punkt: „Jeder Euro über 870 Euro steigert zwar Deine Einzahlung, aber nicht die Prämie.“ Die 870 Euro ergeben sich aus 400 Euro geförderter Fondssparsumme plus 470 Euro geförderter Bausparsumme. Wer beide Varianten voll nutzt und dafür 870 Euro im Jahr einzahlt, bekommt laut Finanztip ein Plus von 14,1 Prozent auf die Einzahlung durch die Zulagen von insgesamt 123 Euro, zuzüglich der Wertentwicklung der Anlagen. Darüber hinaus einzuzahlen, kann trotzdem sinnvoll sein, etwa für den langfristigen Vermögensaufbau, bringt aber keine zusätzliche Zulage mehr.

Kosten, Fallen und ehrliche Nachteile

VL sind kein Geschenk ohne Kleingedrucktes. Wer vermögenswirksame Leistungen anlegen will, sollte diese Punkte kennen, bevor er unterschreibt.

Laufzeit und Sperrfrist: Die Regel lautet sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen, erst danach verfügen. Beim Bausparvertrag kann die Laufzeit abweichen, weil sie sich nach der Zuteilungsreife richtet. Wer das Geld früher braucht, sollte VL nicht als Notgroschen betrachten. Für kurzfristige Rücklagen eignet sich ein Tagesgeldkonto deutlich besser, weil das Geld dort jederzeit verfügbar ist.

Kosten fressen Förderung: Ein VL-Depot kostet je nach Anbieter unterschiedlich viel. Finanztip nennt für seine Empfehlung etwa 10 Euro pro Jahr. Bausparverträge kommen mit Abschlussgebühr und jährlichen Gebühren dazu. Rechne deshalb immer: Zulage minus Kosten gleich tatsächlicher Vorteil. Bei kleinen Arbeitgeberbeträgen und teuren Verträgen kann der Vorteil schrumpfen.

Fondsrisiko: Ein ETF oder Aktienfonds kann über sieben Jahre schwanken und am Ende auch unter den Einzahlungen liegen. Die Zulage federt das ab, garantiert aber keinen Gewinn. Wer das Risiko nicht tragen will, sollte ehrlich prüfen, ob Bausparen oder eine andere Variante besser passt.

Steuer auf Erträge: Die Zulage selbst ist steuerfrei, Erträge aus dem VL-Vertrag sind es nicht automatisch. Für Kapitalerträge gelten die allgemeinen Regeln, inklusive Sparer-Pauschbetrag. Das ändert nichts am Grundprinzip, gehört aber in eine ehrliche Rechnung.

Vertrag nicht vergessen: Viele Verträge laufen nach sieben Jahren aus, ohne dass der Sparer etwas tut. Dann liegt das Geld unter Umständen unverzinst oder in einem Folgevertrag, den man nie bewusst gewählt hat. Notiere Dir das Ablaufdatum und entscheide rechtzeitig, ob Du das Geld entnimmst oder einen Anschlussvertrag startest.

Lohnt sich VL-Sparen 2026 noch?

Die ehrliche Antwort lautet: Für die meisten Beschäftigten mit einem Arbeitgeberzuschuss ja, aber nicht als Wundermittel. VL ersetzen keine Altersvorsorge und keinen Notgroschen. Sie sind ein Baustein, der sich vor allem deshalb lohnt, weil ein Teil des Geldes vom Arbeitgeber kommt und der Staat unter bestimmten Voraussetzungen noch etwas dazulegt. Wer keinen Arbeitgeberzuschuss bekommt, kann trotzdem über den eigenen Gehaltsanteil und die Zulage profitieren, muss aber genauer rechnen, ob sich Kosten und Sperrfrist für den eigenen Fall lohnen.

Am größten ist der Vorteil, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Arbeitgeber zahlt den vollen oder einen großen Teil des Betrags, das zu versteuernde Einkommen liegt unter der Grenze von 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro, und die gewählte Anlageform passt zum eigenen Ziel und zur eigenen Risikobereitschaft. Fehlt der Arbeitgeberzuschuss und liegt das Einkommen über der Grenze, bleibt immer noch der disziplinierende Effekt eines monatlichen Sparplans, aber der Fördervorteil fällt weg. Dann ist ein freier Sparplan ohne Sperrfrist oft die flexiblere Alternative.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen, wenn mein Arbeitgeber keine VL zahlt?

Du kannst einen Teil Deines eigenen Nettogehalts vermögenswirksam anlegen lassen. Der Arbeitgeber ist nach § 11 des 5. VermBG verpflichtet, diesen Teil an den Anbieter zu überweisen, auch wenn er selbst keinen Zuschuss zahlt. Die Überweisung muss immer über den Arbeitgeber laufen; eine direkte Einzahlung vom eigenen Konto in den VL-Vertrag ist nicht möglich. Bei Erfüllung der Einkommensgrenze kannst Du trotzdem die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen im Monat?

In der Praxis zahlen Arbeitgeber häufig zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat, je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst sind es für Vollzeitbeschäftigte nach TVöD und TV-L 6,65 Euro pro Monat. Eine gesetzliche Obergrenze von 40 Euro gibt es nicht; der Arbeitgeber kann auch mehr zahlen, und aus dem eigenen Gehalt lässt sich zusätzlich aufstocken.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

In der Regel sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung und ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kannst Du frei über das Geld verfügen, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Beim Bausparvertrag richtet sich die Laufzeit nach der Zuteilungsreife und kann davon abweichen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Für einen Fondssparplan beträgt sie 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, also maximal 80 Euro. Für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits beträgt sie 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, also maximal 43 Euro. Wer beide Varianten nutzt, kann bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Was passiert mit VL bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der Vertrag läuft weiter. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VL, übernimmt er die Zahlung. Zahlt er keine oder weniger VL, kannst Du den Vertrag aus Deinem Gehalt fortführen oder beitragsfrei stellen. Eine Kündigung mitten in der Sperrfrist solltest Du vermeiden, weil sonst die Zulage rückwirkend wegfallen kann.

Kann ich die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend. Laut VLH kann bis Ende 2026 noch der Antrag für das Sparjahr 2022 gestellt werden. Der Antrag läuft über die Einkommensteuererklärung; der Anbieter meldet die Einzahlungen elektronisch an das Finanzamt.

Lohnt sich ein VL-Vertrag, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?

Die Zulage fällt dann weg, aber der Arbeitgeberzuschuss bleibt ein Vorteil, den Du sonst nicht bekommen würdest. Ob sich der Vertrag ohne Zulage lohnt, hängt von den Kosten und von der Anlageform ab. In diesem Fall lohnt sich ein Vergleich mit einem freien Sparplan ohne Sperrfrist, bei dem Du jederzeit über das Geld verfügen kannst.

Fazit: Kleiner Betrag, langer Atem, echter Vorteil

Vermögenswirksame Leistungen anlegen ist kein kompliziertes Finanzprodukt, sondern ein einfacher Mechanismus: Arbeitgebergeld plus, wenn möglich, Staatszulage, angelegt über sieben Jahre. Der November ist ein guter Moment, um zu prüfen, ob Dir VL zustehen, ob Dein Vertrag noch passt und ob alte Zulagenanträge offen sind. Ein falscher Stichtagsdruck besteht dagegen nicht. Wer im November startet, startet noch für 2026, und wer erst im Januar startet, verliert keinen Anspruch für immer, sondern beginnt dann ein volles Sparjahr. Entscheidend ist nicht der Monat, sondern dass der Vertrag überhaupt zustande kommt und zur eigenen Lebensplanung passt.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage. Er ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen können sich ändern; prüfe die aktuellen Werte vor einem Vertragsabschluss beim Anbieter oder beim Finanzamt.

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