Fitch Ratings warnt vor einem leichten Kreditrisiko durch die vorgeschlagenen Kapitalreduzierungen nach Solvency II – codematebd.com

Fitch Ratings, ein Anbieter von Kreditratings, Forschung und Risikoanalysen, hat erklärt, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reduzierungen der Solvency-II-Kapitalanforderungen leicht negativ für die Kreditprofile europäischer Versicherer wären.

Laut Fitch könnten die Vorschläge die Übernahme größerer Investitionsrisiken fördern und die Anfälligkeit der Lebensversicherer für die Risikostreuung nicht vollständig berücksichtigen.

Obwohl die delegierte Verordnung noch unter EU-Standardsetzungsgremien verhandelt wird, geht Fitch davon aus, dass sie wahrscheinlich das Risiko der Versicherer gegenüber Schwankungen des Aktien- und Kreditmarkts erhöhen wird.

Fitch erklärt, dass das Ziel der Europäischen Kommission darin besteht, Kapital in die Gesamtwirtschaft freizusetzen, die grüne und digitale Transformation anzuregen, den Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer zu verbessern und dabei gleichzeitig den Schutz der Versicherungsnehmer zu wahren.

Basierend auf der Analyse von Fitch würden die vorgeschlagenen Änderungen einen durchschnittlichen Nettosolvabilitätsvorteil von 5–7 % bringen, wobei Lebensversicherer voraussichtlich einen größeren positiven Effekt erfahren würden als Nichtlebensversicherer.

Fitch geht davon aus, dass Lebensversicherer dieses freigewordene Kapital schrittweise in risikoreichere Vermögenswerte umschichten könnten, um wettbewerbsfähige Renditen zu erzielen, während Nichtlebensversicherer ihre Anlagestrategien weniger wahrscheinlich wesentlich anpassen werden.

Fitch Ratings betont, dass Änderungen bei den langfristigen Garantiemaßnahmen insbesondere Lebensversicherern mit umfangreichen Sparbeständen zugute kommen würden. Die Haupttreiber wären Anpassungen der Risikomargenberechnung, einschließlich einer Reduzierung der Kapitalkosten und des neuen „Zerfallsfaktors“ Lambda, der die künftigen Kapitalanforderungen schrittweise senkt.

Fitch betrachtet die vorgeschlagenen Änderungen an der Volatilitätsanpassung und der Extrapolation der risikofreien Kurve als weitgehend neutral in Bezug auf die Gesamtauswirkungen auf die Kreditwürdigkeit.

Allerdings weist Fitch darauf hin, dass die überarbeitete Kalibrierung zwar darauf abzielt, die Solvenzquoten bei kurzfristigem finanziellem Stress zu stabilisieren, bei günstigen Bedingungen jedoch das Spread-Risiko unterbewerten könnte, was Versicherer möglicherweise dazu motivieren könnte, das Engagement in höher verzinslichen oder weniger liquiden Vermögenswerten zu erhöhen.

Fitch Ratings geht davon aus, dass stärkere Versicherer diesen Anreiz durch diszipliniertes Asset-Liability-Management, eine umsichtige Dividendenpolitik und die Aufrechterhaltung angemessener Kapitalpuffer ausgleichen werden. Bei Versicherern mit geringerer Kapitalisierung oder eingeschränkten Risikomanagementfähigkeiten könnte es jedoch bei ungünstigen Marktbedingungen zu einer stärkeren Bonitätsverschlechterung kommen.

Laut Fitch Ratings wird erwartet, dass Aktualisierungen der Markt- und Kontrahentenrisikorahmen, einschließlich detaillierterer Spread- und Konzentrationsrisikokalibrierungen mit größerer Transparenz, die Sensibilität gegenüber Kreditmigration, Ratingherabstufungen und Illiquiditätsprämien erhöhen.

Fitch fügt hinzu, dass Versicherer, die ihre Allokationen in Privatkredite, Sachwerte oder strukturierte Instrumente erhöhen, in volatilen Märkten vor größeren Herausforderungen stehen könnten, die Cashflows von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Einklang zu bringen, sowie mit Bewertungsunsicherheiten, selbst wenn die Gesamtkapitalanforderungen sinken.

Fitch Ratings weist darauf hin, dass die Umsetzung schrittweise erfolgen wird, wobei die Ergebnisse je nach Gerichtsbarkeit, Geschäftsmix und der Anwendung nationaler Ermessensspielräume variieren werden, sobald die technischen Standards fertiggestellt sind. Das Europäische Parlament und der Rat haben drei Monate Zeit, die um weitere drei verlängert werden können, um die Verordnung zu überprüfen, die am 30. Januar 2027 in Kraft treten soll.

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