E-Auto Förderung beim Leasing: Voraussetzungen 2026

Wer 2026 ein Elektroauto least, bekommt vom Staat Geld dazu — bis zu 6.000 Euro. Die neue E-Auto-Förderung gilt nämlich nicht nur für Käufer, sondern ausdrücklich auch für private Leasingnehmer. Doch die E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen sind streng und haben einige leasing-spezifische Tücken. Wer den Antrag überhaupt stellen darf, warum die Zulassung unbedingt auf den Leasingnehmer lauten muss, welche Mindestlaufzeit der Leasingvertrag haben muss und was bei einer vorzeitigen Rückgabe mit der Prämie passiert — all das erklären wir in diesem Ratgeber ausführlich und mit den aktuellen Zahlen vom Oktober 2026.

Kurzantwort: Ja, die E-Auto-Förderung 2026 gilt auch beim Leasing: Private Leasingnehmer erhalten 3.000 bis 6.000 Euro Zuschuss, wenn das Neufahrzeug auf sie zugelassen ist, der Leasingvertrag mindestens 36 Monate läuft und ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 80.000 Euro liegt (plus 5.000 Euro je Kind, maximal zwei Kinder).

Aktuell (Oktober 2026): Das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet, die Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Anfang Oktober wurde die Marke von 100.000 bewilligten Anträgen überschritten — ein echter Antragsrekord. Laut BAFA waren zum Stichtag 1. Oktober 2026 exakt 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt. Besonders interessant für Leasingnehmer: Fast die Hälfte aller geförderten Fahrzeuge — 48.462 von 97.790 — wird geleast. Das zeigt: Die Leasing-Option wird massiv genutzt.

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Wer kann die E-Auto-Förderung beim Leasing beantragen?

Die E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen beginnen bei der Person des Antragstellers: Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland. Gewerbliche Leasingverträge, Firmenwagen oder Fahrzeuge für Selbstständige mit überwiegender geschäftlicher Nutzung sind nicht förderfähig. Entscheidend ist: Der Antragsteller ist immer der Leasingnehmer selbst — also die Privatperson, die den Leasingvertrag unterschreibt und das Fahrzeug nutzt.

Der Leasingnehmer stellt den Antrag — nicht der Händler

Viele Leasingnehmer sind überrascht: Weder der Autohändler noch die Leasinggesellschaft stellt den Förderantrag. Das musst du selbst tun. Das Verfahren ist einstufig und läuft vollständig digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland beim BAFA. Wichtig: Der Antrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden — spätestens zwölf Monate nach der Zulassung. Für die digitale Identifizierung brauchst du ein BundID-Konto, entweder mit dem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion oder mit einem ELSTER-Zertifikat. In unserer Antrag-Checkliste findest du alle Unterlagen und Schritte im Detail — von den Steuerbescheiden bis zum Fahrzeugschein.

Zulassung auf den Leasingnehmer: die entscheidende Voraussetzung

Das ist die wichtigste leasing-spezifische Regel überhaupt: Obwohl das Fahrzeug rechtlich dem Leasinggeber gehört, muss es auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Der Name in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss exakt mit dem Namen der antragstellenden Person übereinstimmen. Stimmt der Name nicht überein, gibt es keine Förderung.

Darauf solltest du vor der Vertragsunterschrift achten: Manche Leasingverträge — vor allem bei bestimmten Anbietern — sehen vor, dass das Fahrzeug auf den Leasinggeber zugelassen wird. Dann ist die Förderung ausgeschlossen. Kläre diesen Punkt also unbedingt vorab mit dem Händler oder der Leasinggesellschaft und lass dir die Zulassung auf deinen Namen schriftlich bestätigen. Weitere Fahrzeugvoraussetzungen: Das Auto muss ein Neufahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 sein (Pkw bis 3,5 Tonnen), erstmals in Deutschland und ab dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sein. Tageszulassungen, Vorführwagen und bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht förderfähig.

E-Auto Förderung Leasing: Voraussetzungen 2026 im Detail

Mindestlaufzeit: 36 Monate beim Leasingvertrag

Zu den zentralen E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen gehört die Vertragslaufzeit: Förderfähig sind ausschließlich Leasingverträge mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Kürzere Verträge — etwa 24-Monats-Angebote oder flexible Auto-Abos mit 12 Monaten — erfüllen die E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen nicht. Das ist kein Zufall: Die 36 Monate passen exakt zur Mindesthaltedauer, die der Gesetzgeber für alle geförderten Fahrzeuge vorschreibt. Wer ein Leasingangebot vergleicht, sollte deshalb gezielt nach 36-Monats-Verträgen filtern. Längere Laufzeiten, etwa 48 Monate, sind übrigens kein Problem — die Mindestlaufzeit ist eine Untergrenze, keine exakte Vorgabe.

Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung — auch beim Leasing

Auch beim Leasing gilt die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab dem Datum der Erstzulassung. In diesem Zeitraum muss das Fahrzeug ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der Zweck dieser Regel: Sie soll verhindern, dass geförderte Fahrzeuge kurzfristig mit Gewinn weiterverkauft oder übertragen werden. Für Kauf und Leasing gelten hier exakt dieselben Bedingungen — das Bundesumweltministerium macht keinen Unterschied. Plane also ehrlich: Wer weiß, dass er das Auto schon nach zwei Jahren wieder loswerden will, sollte die Förderung nicht einplanen.

Vorzeitige Vertragsbeendigung: Wann die Förderung zurückgezahlt werden muss

Was passiert, wenn der Leasingvertrag vor Ablauf der 36 Monate endet — etwa durch eine vorzeitige Rückgabe, einen Totalschaden oder Diebstahl? Dann kann das BAFA die Prämie anteilig oder sogar vollständig zurückfordern. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass das Fahrzeug den vollen Förderzeitraum auf den Antragsteller zugelassen bleibt. Wird diese Bedingung verletzt, entfällt die Grundlage für den Zuschuss.

Besonders wichtig bei Totalschaden oder Diebstahl: Die Förderrichtlinie sieht vor, dass eine Ersatzbeschaffung der Bewilligungsbehörde unverzüglich angezeigt werden muss — unter Vorlage der Abmeldebescheinigung und der neuen Zulassungsbescheinigung. Wer also nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug anschafft und zulässt, sollte das dem BAFA sofort melden. Unser Rat: Bevor du einen Leasingvertrag vorzeitig beendest oder das Fahrzeug vorzeitig zurückgibst, kläre die Folgen unbedingt vorab mit dem BAFA. Die Hotline (06196 908-1009) und die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@bafa.bund.de sind dafür die richtigen Anlaufstellen.

Kilometerleasing oder Restwertleasing — für die Förderung egal

Für die E-Auto-Förderung spielt es keine Rolle, ob du ein Kilometerleasing oder ein Restwertleasing abschließt. Entscheidend sind allein die Zulassung auf den Leasingnehmer und die 36 Monate Mindestlaufzeit und Haltedauer. Trotzdem solltest du den Unterschied kennen, denn er betrifft dein finanzielles Risiko: Beim Kilometerleasing — dem Standard im Privatleasing — vereinbarst du eine Jahresfahrleistung; fährst du mehr, zahlst du pro Kilometer nach. Beim Restwertleasing wird ein Restwert vereinbart; liegt der tatsächliche Wert bei Rückgabe darunter, zahlst du die Differenz aus eigener Tasche. Das Restwertrisiko trägst also du — ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko, gerade bei der noch schwer kalkulierbaren Wertentwicklung von Elektroautos. Ob sich Leasing für dich grundsätzlich lohnt, prüfst du am besten mit unserer Leasing-Checkliste für Privatpersonen.

Wie viel Förderung gibt es beim Leasing?

Gute Nachricht für alle, die die E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen erfüllen: Beim Leasing gelten exakt dieselben Fördersätze wie beim Kauf. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Es gibt keine Obergrenze für den Fahrzeugpreis — anders als bei früheren Programmen spielt der Listenpreis keine Rolle.

Die Förderstufen für reine Elektroautos

Für reine Batterieelektroautos (und Brennstoffzellenfahrzeuge) mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 gilt folgende Staffelung:

  • Bis 45.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 5.000 Euro (ohne Kind), 5.500 Euro (ein Kind), 6.000 Euro (zwei oder mehr Kinder)
  • 45.001 bis 60.000 Euro: 4.000 Euro, 4.500 Euro, 5.000 Euro
  • 60.001 bis 80.000 Euro: 3.000 Euro, 3.500 Euro, 4.000 Euro
  • 80.001 bis 85.000 Euro: keine Förderung ohne Kind, 3.500 Euro mit einem Kind, 4.000 Euro mit zwei oder mehr Kindern
  • 85.001 bis 90.000 Euro: nur mit zwei oder mehr Kindern förderfähig (4.000 Euro)
  • Über 90.000 Euro: keine Förderung

Merken kannst du dir die Logik so: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 60.000 Euro, kommen 1.000 Euro dazu; bei höchstens 45.000 Euro weitere 1.000 Euro. Pro Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich 500 Euro — maximal 1.000 Euro für zwei Kinder. So ergeben sich die bis zu 6.000 Euro Maximalförderung. Die Rechnung zeigt auch, warum sich ein Blick auf den Steuerbescheid lohnt: Schon ein etwas niedrigeres zu versteuerndes Einkommen kann 1.000 Euro mehr Förderung bedeuten.

Plug-in-Hybride: Sonderregeln und Frist bis 30. Juni 2027

Auch Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender können beim Leasing gefördert werden — aber nur unter zwei Bedingungen: Sie dürfen höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren. Eine der beiden Bedingungen reicht aus. Die Förderung ist außerdem befristet: Nur Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027 sind förderfähig.

Die Fördersätze liegen niedriger als beim reinen Elektroauto: Die Basis beträgt 1.500 Euro, mit denselben Einkommens- und Kinderzuschlägen wie oben sind maximal 4.500 Euro möglich. Konkret: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro gibt es 3.500 bis 4.500 Euro, bis 60.000 Euro sind es 2.500 bis 3.500 Euro, bis 80.000 Euro 1.500 bis 2.500 Euro. Prüfe vor der Unterschrift unbedingt im CoC-Dokument (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder im Datenblatt des Herstellers, ob dein Wunschmodell die 60-Gramm- oder 80-Kilometer-Grenze einhält — viele ältere Plug-in-Hybride schaffen das nicht.

Die Einkommensgrenze richtig berechnen

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro — bei zwei Kindern also auf maximal 90.000 Euro. Maßgeblich ist nicht dein aktuelles Gehalt, sondern der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus deinen beiden jüngsten Steuerbescheiden, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das in der Regel die Bescheide für 2023 und 2024.

Bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet — auch ohne gemeinsame steuerliche Veranlagung. Das zu versteuernde Einkommen findest du in deinem Steuerbescheid; es ist nicht mit dem Bruttoeinkommen identisch, sondern liegt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Co. deutlich darunter. Wie du den Nachweis Schritt für Schritt zusammenstellst und was bei Sonderfällen wie fehlenden Steuerbescheiden gilt, erklärt unsere Anleitung zum Einkommensnachweis.

Leasing-Sonderzahlung: So senkt die Prämie deine Monatsrate

Die Förderung wird nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Leasingnehmers ausgezahlt — als einmaliger Zuschuss, nicht als monatliche Rate. In der Praxis nutzen viele Leasingnehmer die erwartete Prämie trotzdem, um ihre monatlichen Kosten zu drücken: Sie vereinbaren beim Händler eine Sonderzahlung (Anzahlung) in Höhe der erwarteten Förderung. Das senkt die monatliche Leasingrate spürbar. Ein Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro Förderung und 36 Monaten Laufzeit sind das rechnerisch rund 83 Euro Entlastung pro Monat. Bei 6.000 Euro Maximalförderung sogar rund 167 Euro monatlich.

Aber Vorsicht: Wer die Prämie fest als Sonderzahlung einplant, trägt ein Risiko. Denn es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung — sie wird nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Wird dein Antrag abgelehnt, etwa weil dein zu versteuerndes Einkommen doch über der Grenze liegt, musst du die eingeplante Sonderzahlung aus eigener Tasche stemmen oder der Vertrag wird teurer als kalkuliert. Unser Rat: Plane die Förderung erst dann fest in die Finanzierung ein, wenn du deine Förderfähigkeit ehrlich geprüft hast — oder warte den Bewilligungsbescheid ab, bevor du die Sonderzahlung leistest.

Muss der Leasinggeber zustimmen?

Nein. Die E-Auto-Förderung ist ein staatlicher Zuschuss an den Leasingnehmer; eine Zustimmung des Leasinggebers ist im Förderverfahren nicht vorgesehen. Der Leasinggeber muss weder unterschreiben noch informiert werden. Was zählt, ist allein die Zulassung des Fahrzeugs auf den Leasingnehmer. Trotzdem lohnt ein Blick in den Leasingvertrag: Manche Verträge enthalten Klauseln zur vorzeitigen Rückgabe oder zu Veränderungen am Fahrzeug, die indirekt mit der Förderbindung kollidieren können. Lies den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe durch — gerade die Passagen zu Laufzeit, Rückgabe und Sonderkündigung.

Gebrauchte E-Autos beim Leasing: keine Förderung

Eine häufige Frage — mit klarer Antwort: Nein. Die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden oder werden. Gebrauchte Elektroautos sind nicht förderfähig — auch nicht als Leasingrückläufer, junge Gebrauchte oder Vorführwagen. Wer ein gebrauchtes E-Auto least, geht bei der Prämie leer aus.

Das heißt aber nicht, dass sich ein gebrauchtes E-Auto nicht lohnen kann: Auch ohne Kaufprämie profitieren Halter von der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos und können jedes Jahr die THG-Prämie beantragen — also Geld für die eingesparten CO₂-Emissionen kassieren. Beim Gebrauchtkauf oder -leasing solltest du vor allem auf den Zustand der Batterie achten: Ein Batteriezertifikat (State of Health) und die Restlaufzeit der Akku-Garantie sind die wichtigsten Prüfpunkte.

Das sagen die Zahlen: Leasing ist fast die Hälfte aller Förderfälle

Die aktuellen BAFA-Zahlen zeigen, wie stark die Förderung gerade beim Leasing zieht. Zum Stichtag 1. Oktober 2026 waren laut BAFA 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt — bei einer durchschnittlichen Prämie von 4.418 Euro je Haushalt. Am 2. Oktober wurde die Marke von 100.000 Bewilligungen überschritten. Besonders bemerkenswert: 48.462 geförderte Fahrzeuge werden geleast, 49.328 gekauft — Kauf und Leasing halten sich also fast exakt die Waage. Und 91,6 Prozent aller bewilligten Anträge entfallen auf reine Elektroautos; Plug-in-Hybride spielen mit 8,4 Prozent nur eine Nebenrolle.

Auch die soziale Staffelung greift: Über die Hälfte aller Bewilligungen — 52,3 Prozent — entfällt auf Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 45.000 Euro. Die Förderung kommt also genau dort an, wo sie wirken soll: bei Haushalten mit kleinerem und mittlerem Einkommen. Das Budget von drei Milliarden Euro ist noch lange nicht aufgebraucht — Anfang Oktober waren noch rund 2,5 Milliarden verfügbar, sodass das Programm laut Bundesumweltminister auch das kommende Jahr abdeckt. Die offiziellen Programminformationen des Bundesumweltministeriums fassen alle Voraussetzungen noch einmal zusammen.

„Das sind wirklich gute Nachrichten. Das Förderprogramm hat unsere Erwartungen weit übertroffen und jetzt schon 100.000 Haushalte dabei unterstützt, sich vor den hohen Spritpreisen zu schützen. Jedes zusätzliche Elektroauto macht unser Land unabhängiger von teuren Ölimporten und internationalen Konflikten. Besonders wichtig ist mir, dass die soziale Staffelung wirkt. Endlich können sich auch Haushalte ein Elektroauto leisten, die vorher nicht einmal daran gedacht haben. Dabei hilft die Leasing-Option. Dazu kommt: Endlich kommen auch Kleinwagen deutscher Hersteller auf den Markt. Elektroautos sind jetzt kein Distinktionsmerkmal mehr, sondern eine kluge Wahl, die Spaß macht beim Fahren und für alle infrage kommt.“

— Bundesumweltminister Carsten Schneider, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2026

Zusatz-Tipp: Die 0,25-Prozent-Regel für Dienstwagen

Ein kurzer Hinweis für alle, die einen E-Dienstwagen fahren oder als Arbeitnehmer ein E-Auto über den Arbeitgeber leasen: Für die private Nutzung eines reinen Elektro-Dienstwagens musst du monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern — bei einem Listenpreis bis 100.000 Euro. Zum Vergleich: Beim Verbrenner sind es 1 Prozent. Bei einem 40.000-Euro-Stromer sind das also nur 100 Euro monatlich, die deinem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Diese Regelung soll nach derzeitiger Planung bis 2030 gelten. Wichtig: Die E-Auto-Förderung selbst gibt es für gewerbliche Fahrzeuge und Dienstwagen nicht — sie richtet sich ausschließlich an private Haushalte. Die 0,25-Prozent-Regel ist aber ein eigenständiger Steuervorteil, der das E-Auto als Dienstwagen deutlich attraktiver macht.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung beim Leasing

Kann man die E-Auto-Förderung auch beim Leasing bekommen?

Ja. Die E-Auto-Förderung 2026 gilt ausdrücklich für Kauf und Leasing. Voraussetzung ist, dass du als Privatperson einen Neuwagen least, der ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland auf dich zugelassen wurde, der Leasingvertrag mindestens 36 Monate läuft und dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen die Grenze von 80.000 Euro (plus 5.000 Euro je Kind, maximal zwei) nicht überschreitet.

Wer stellt den Förderantrag beim Leasing — ich oder der Händler?

Du selbst. Der Antrag wird immer vom Leasingnehmer gestellt — weder der Händler noch die Leasinggesellschaft kann das für dich übernehmen. Das Verfahren läuft einstufig und digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland beim BAFA, erst nach der Zulassung des Fahrzeugs und spätestens zwölf Monate danach. Du brauchst ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Muss das geleaste E-Auto auf mich zugelassen sein?

Ja, unbedingt. Das ist die wichtigste Leasing-Bedingung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss auf den Namen des Leasingnehmers lauten — exakt so, wie er auch im Förderantrag steht. Ist das Fahrzeug auf den Leasinggeber zugelassen, gibt es keine Förderung. Kläre diesen Punkt vor der Vertragsunterschrift.

Wie lange muss der Leasingvertrag laufen?

Mindestens 36 Monate. Kürzere Leasingverträge sind nicht förderfähig. Zusätzlich gilt die Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss 36 Monate ab Erstzulassung auf dich zugelassen bleiben. Beide Fristen laufen praktisch parallel, wenn Zulassung und Vertragsbeginn zusammenfallen.

Was passiert, wenn ich das Leasing vorzeitig beende?

Dann kann das BAFA die Förderung anteilig oder vollständig zurückfordern, weil die 36-monatige Haltedauer nicht erfüllt wurde. Bei Totalschaden oder Diebstahl musst du eine Ersatzbeschaffung unverzüglich dem BAFA anzeigen — mit Abmeldebescheinigung und neuer Zulassungsbescheinigung. Kläre eine vorzeitige Vertragsbeendigung am besten vorab mit dem BAFA.

Gibt es die Förderung auch für ein gebrauchtes E-Auto im Leasing?

Nein. Gefördert werden nur Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland. Gebrauchte Elektroautos — auch Leasingrückläufer oder Vorführwagen — sind von der Förderung ausgeschlossen. Für gebrauchte Stromer bleiben dir aber die Kfz-Steuerbefreiung und die jährliche THG-Prämie.

Wie wirkt sich die Förderung auf meine Leasingrate aus?

Die Prämie wird nach Bewilligung einmalig auf dein Konto ausgezahlt. Viele Händler rechnen die erwartete Förderung aber direkt als Sonderzahlung in den Leasingvertrag ein — das senkt die Monatsrate. Beispiel: 3.000 Euro Förderung auf 36 Monate bedeuten rund 83 Euro weniger Rate pro Monat. Vorsicht: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Plane sie nur dann fest ein, wenn du alle Voraussetzungen sicher erfüllst.

Werden auch Plug-in-Hybride beim Leasing gefördert?

Ja, aber nur bis zum 30. Juni 2027 und nur, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren. Die Fördersätze liegen zwischen 1.500 und 4.500 Euro — niedriger als beim reinen Elektroauto. Prüfe die Werte im CoC-Dokument deines Wunschmodells, bevor du unterschreibst.

Fazit: Leasing und Förderung passen gut zusammen — wenn die Bedingungen stimmen

Die E-Auto-Förderung 2026 ist ausdrücklich leasingfreundlich: Fast die Hälfte aller bisher bewilligten Anträge entfällt auf Leasingverträge, und die Fördersätze sind identisch mit denen beim Kauf — bis zu 6.000 Euro für reine Elektroautos. Die E-Auto Förderung Leasing Voraussetzungen sind überschaubar, aber klar: Du musst als Privatperson antragsberechtigt sein, das Fahrzeug muss auf dich zugelassen sein, der Vertrag muss mindestens 36 Monate laufen und das Auto ebenso lange auf dich zugelassen bleiben. Wer diese Punkte vor der Unterschrift prüft — und sein zu versteuerndes Einkommen ehrlich gegen die 80.000-Euro-Grenze hält —, hat gute Chancen auf den Zuschuss. Und angesichts des Rekords von über 100.000 Bewilligungen zeigt sich: Das Programm funktioniert, und die Leasing-Option ist einer der Hauptgründe dafür.

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