TÜV abgelaufen weiterfahren: Zahlt die Versicherung? (2026)

Wer mit TÜV abgelaufen weiterfahren will, stellt sich meist zwei Fragen: Darf ich das überhaupt – und zahlt die Versicherung, wenn etwas passiert? Genau diese Frage – „TÜV abgelaufen, weiterfahren, Versicherung zahlt?“ – stellen sich jedes Jahr Tausende Autofahrer. Die Plakette auf dem Kennzeichen ist schnell übersehen: Der Monat auf der Prüfplakette ist vorbei, der Alltag läuft weiter, und irgendwie fährt das Auto ja noch. Doch spätestens wenn es kracht oder die Polizei winkt, wird aus der vergessenen Hauptuntersuchung (HU) ein teures Problem.

Die gute Nachricht zuerst: Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner grundsätzlich auch dann, wenn die HU abgelaufen war. Die schlechte Nachricht: Damit ist längst nicht alles geklärt. Wer mit überzogener HU unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert Bußgeld und Punkte in Flensburg – und im schlimmsten Fall fordert die eigene Versicherung einen Teil des Schadens von Ihnen zurück. Wie das zusammenhängt, welche Strafen 2026 wirklich gelten und was Sie jetzt konkret tun sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kurzantwort: Ja, die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner auch bei abgelaufener HU. Trotzdem dürfen Sie mit abgelaufenem TÜV nicht weiterfahren: Die überzogene Hauptuntersuchung ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 15 Euro (2–4 Monate), 25 Euro (4–8 Monate) oder 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg (über 8 Monate). Und: War ein technischer Mangel schuld am Unfall, kann der Versicherer Sie in Regress nehmen oder die Kaskoleistung kürzen.

Darf man mit abgelaufenem TÜV noch weiterfahren?

Die klare Antwort lautet: Nein. Nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Halter ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen – beim Pkw steht die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach der Erstzulassung an, danach alle zwei Jahre; Motorräder müssen alle zwei Jahre zur HU. Läuft der auf der Prüfplakette angegebene Monat ab, ohne dass das Fahrzeug vorgestellt wurde, gilt die HU als überzogen. Das ist vom ersten Tag an eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a StVZO in Verbindung mit Nr. 186 der Bußgeldkatalog-Verordnung) – eine gesetzliche „Kulanzfrist“ gibt es nicht.

In der Praxis drücken viele Polizisten in den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit ein Auge zu und belassen es bei einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht: Die Entscheidung liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten, und formal droht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung ein Verwarnungsgeld.

Eine wichtige Ausnahme kennt die Praxis trotzdem: Die direkte Fahrt zur Prüfstelle (oder zur Werkstatt mit Prüfstützpunkt) wird geduldet. Formal bleibt es zwar eine Ordnungswidrigkeit, wie die Debeka in ihrem Ratgeber festhält, doch wer auf direktem Weg zum TÜV, zur DEKRA, GTÜ oder KÜS fährt, wird dafür in der Regel nicht belangt. Entscheidend ist: keine Umwege, keine Erledigungen zwischendurch, keine „ich fahre erst noch zum Einkaufen“.

Wird die abgelaufene Plakette bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, erhalten Sie eine Frist, die HU nachzuholen. Kommen Sie dem nicht nach, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen. Auch parkende Fahrzeuge sind betroffen: Entscheidend ist nicht, ob Sie gerade fahren, sondern ob das zugelassene Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht. Nur in extremen Fällen – wenn der Prüfer das Auto als verkehrsunsicher einstuft – wird die Weiternutzung sofort untersagt. Laut TÜV-Verband war das 2021 nur bei 0,04 Prozent der geprüften Fahrzeuge der Fall, also die absolute Ausnahme.

Bußgeld-Tabelle: TÜV überzogen – diese Strafen gelten 2026

Wie teuer die überzogene HU wird, hängt allein von der Dauer der Überschreitung ab. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage Nr. 186.2, regelt das für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger – also für alle Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung:

HU überzogen umFolgePunkte in Flensburg
bis 2 Monatein der Regel nur Verwarnung, kein Regelsatz0
mehr als 2 bis 4 Monate15 € Verwarnungsgeld0
mehr als 4 bis 8 Monate25 € Verwarnungsgeld0
mehr als 8 Monate60 € Bußgeld1 Punkt

Beachten Sie den feinen Unterschied: 15 und 25 Euro sind Verwarngeld, erst die 60 Euro sind ein echtes Bußgeld mit Eintrag im Fahreignungsregister. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung – also Lkw, Busse, Taxis und schwere Anhänger – gilt eine strengere Staffel (Nr. 186.1 BKatV): 15 € bis zwei Monate, 25 € bis vier Monate, 60 € bis acht Monate und 75 € plus 1 Punkt bei mehr als acht Monaten.

Vorsicht bei alten Tabellen im Netz: Manche Ratgeber – darunter auch Seiten großer Versicherer – nennen für Pkw noch die Staffel 25/60/75 Euro mit Punkten schon ab zwei Monaten. Das ist die Lkw-Staffel beziehungsweise veraltet; für Ihren Pkw gelten die Werte aus der Tabelle oben. Alle Details zur Staffel und zu Sonderfällen finden Sie in unserer TÜV-überzogen-Strafen-Tabelle 2026.

Wann gibt es einen Punkt in Flensburg?

Der Punkt in Flensburg ist der Teil der Strafe, der wirklich wehtut – denn er bleibt. Nach der aktuellen Rechtslage gibt es den 1 Punkt erst ab mehr als acht Monaten Überziehung (bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, TBNR 329610, Kategorie B). Bis dahin bleibt es bei Geld – ärgerlich, aber ohne Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ein eingetragener Punkt wegen überzogener HU wird nach 2,5 Jahren getilgt – vorausgesetzt, es kommt nichts Neues dazu. Wer also acht Monate und länger mit abgelaufener Plakette fährt, schleppt den Eintrag fast zweieinhalb Jahre mit sich herum. Besonders bitter wird es in der Probezeit: Eine HU-Überziehung von mehr als acht Monaten gilt als B-Verstoß. Die Folge: ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Übrigens: Punkte sammeln Sie nicht bei der Prüfstelle. Der TÜV selbst verhängt kein Bußgeld und meldet Sie auch nicht bei der Behörde – das ist ausschließlich Sache der Polizei bei einer Kontrolle. Zur HU können Sie also jederzeit ohne Angst vor einer Anzeige fahren.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV?

Jetzt zur Kernfrage dieses Ratgebers: TÜV abgelaufen, weiterfahren – zahlt die Versicherung? Die Antwort ist zweigeteilt, und genau das macht sie so wichtig. Der Unfallgegner ist immer geschützt. Für Sie selbst hängt alles davon ab, warum der Unfall passiert ist.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner immer

Entwarnung für den wichtigsten Punkt: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt auch bei abgelaufener HU bestehen. Das bestätigen übereinstimmend Versicherer wie die Debeka und die Allianz Direct ebenso wie der TÜV Hessen. Der Grund ist einfach: Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung zum Schutz Dritter. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass Ihr Auto keine gültige Plakette hatte – der Geschädigte bekommt seinen Schaden ersetzt, Punkt.

Aber: Die Versicherung kann sich das Geld unter Umständen von Ihnen zurückholen. Das nennt man Regress. Nach § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) in Verbindung mit den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB, D.1 und D.2) darf der Versicherer bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern, wie Finanztip erklärt. Wann das droht? Wenn Sie das Fahrzeug in einem Zustand gefahren haben, von dem Sie wussten – oder wissen mussten –, dass er verkehrsunsicher ist. Beispiel aus der Praxis: Die Bremsen Ihres Wagens funktionieren erkennbar schlecht, Sie fahren trotzdem monatelang ohne HU weiter, und genau diese Bremsen versagen im entscheidenden Moment. Dann lautet die Argumentation des Versicherers: Eine rechtzeitige HU hätte den Mangel entdeckt, der Unfall wäre vermeidbar gewesen.

Ein realistisches Alltagsbeispiel nennt die Debeka: Die Rückbeleuchtung funktioniert nicht, ein anderes Fahrzeug fährt deshalb auf. In so einem Fall kann der technische Mangel eine Mithaftung begründen – unabhängig davon, ob die Plakette gerade abgelaufen war oder nicht. Entscheidend ist also nicht das Datum auf der Plakette, sondern ob das Fahrzeug verkehrssicher war und ob der Mangel den Unfall beeinflusst hat.

Übrigens: Ihr Versicherungsvertrag endet nicht automatisch, wenn die HU abläuft. Er läuft ganz normal weiter – kündigen können Sie ihn nur regulär, etwa zum Stichtag, bei einem Fahrzeugwechsel oder bei Verkauf des Autos. Die abgelaufene Plakette allein ist kein Kündigungsgrund und keine Meldepflicht gegenüber dem Versicherer.

Teilkasko und Vollkasko: Hier wird es ernst – § 81 VVG

Während die Haftpflicht den Gegner schützt, geht es bei der Kasko um Ihr eigenes Auto – und hier hat der Versicherer deutlich mehr Spielraum. Das Stichwort lautet grobe Fahrlässigkeit. Nach § 81 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf der Kaskoversicherer seine Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde – und zwar in einem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht, im Extremfall bis zur vollständigen Leistungsverweigerung. Wie stark gekürzt wird, legt kein fester Prozentsatz fest; im Streitfall entscheiden Gerichte nach dem sogenannten Quotelungsprinzip anhand vergleichbarer Fälle.

Was bedeutet das konkret für die abgelaufene HU? Das bloße Vergessen des Termins – die HU ist ein paar Wochen überfällig, das Auto ansonsten in Ordnung – werten Versicherer in der Regel als leichte Fahrlässigkeit. Dann wird der Schaden normal reguliert, wie mehrere Versicherer bestätigen. Kritisch wird es, wenn zwei Dinge zusammenkommen: eine lange Überziehung und ein technischer Mangel als Unfallursache. Die Logik des Versicherers: Wer monatelang ohne HU fährt, obwohl etwa Bremsen oder Fahrwerk erkennbar verschlissen sind, handelt grob fahrlässig – denn die HU hätte den Mangel aufgedeckt und der Unfall wäre vermeidbar gewesen.

In der Praxis schaltet die Versicherung dann einen unabhängigen Gutachter ein, der das Unfallfahrzeug genau untersucht. Nach Einschätzung von Branchenkennern wird das ab etwa zwei Monaten Überziehung üblich. Stellt der Gutachter fest, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel den Unfall verursacht hat und eine fristgerechte HU ihn hätte entdecken können, droht die Kürzung. Bei einer geringfügigen Überziehung von wenigen Tagen ist das dagegen kein Grund, die Leistung zu kürzen.

Was die Versicherer selbst dazu sagen, fasst die Allianz Direct in ihrem Ratgeber so zusammen: „Verursachst du ohne gültigen TÜV einen Unfall, zahlt die Versicherung trotzdem. Wenn du allerdings grob fahrlässig gehandelt hast, musst du damit rechnen, dass der Versicherungsschutz gekürzt wird.“ Das Beispiel des Versicherers dazu: Wer schon vor dem Unfall wusste, dass die Bremsen nicht richtig funktionieren, und trotzdem nicht zum TÜV gefahren ist, muss mit der Kürzung rechnen (Allianz Direct: Strafen und Fristen, wenn dein TÜV abgelaufen ist).

Warum die HU keine Formsache ist: 21,5 Prozent fallen durch

Wie groß das Risiko einer überzogenen HU wirklich ist, zeigen die aktuellen Zahlen. Im TÜV-Report 2026, den der TÜV-Verband am 20. November 2025 veröffentlicht hat, wurden 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen ausgewertet – und 21,5 Prozent der Fahrzeuge fielen mit erheblichen Mängeln durch. Das ist der vierte Anstieg in Folge und ein neuer Höchstwert (2022 waren es noch 17,9 Prozent). Weitere 12,3 Prozent hatten geringe Mängel. Schlusslicht bei den 2- bis 3-Jährigen: das Tesla Model Y mit 17,3 Prozent – laut ADAC der schlechteste Einzelwert der gesamten Report-Dekade. Klassenbester war der Mazda 2 mit nur 2,9 Prozent.

Auch die ADAC Pannenstatistik 2026 zeigt, wie schnell aus einem unentdeckten Mangel ein Liegenbleiber wird: Die Gelben Engel rückten 2025 rund 3,7 Millionen Mal aus – 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr. In 45,4 Prozent aller Fälle war die 12-Volt-Starterbatterie schuld, also ein Bauteil, dessen Schwäche sich oft schon vorher ankündigt. Genau solche schleichenden Mängel soll die HU aufdecken, bevor sie teuer – oder gefährlich – werden.

Der 5-Schritte-Plan: abgelaufenen TÜV jetzt nachholen

Gut, die Plakette ist abgelaufen – was nun? Keine Panik, aber auch kein weiteres Aufschieben. Mit diesen fünf Schritten sind Sie in der Regel innerhalb weniger Tage wieder legal unterwegs:

1. Sofort einen Termin vereinbaren – bei einer Prüfstelle Ihrer Wahl. Sie müssen nicht zu derselben Prüfstelle wie beim letzten Mal. Jede anerkannte Prüforganisation – TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS – darf die HU abnehmen, und viele bieten kurzfristige Termine an, oft sogar ohne Voranmeldung. Rufen Sie einfach an oder buchen Sie online.

2. Vor dem Termin selbst kontrollieren. Prüfen Sie Beleuchtung (auch Kennzeichenbeleuchtung!), Reifenprofil (mindestens 1,6 mm, besser mehr), Scheibenwischer, Hupe und sichtbare Flüssigkeitsstände. Kleine Mängel wie ein defektes Leuchtmittel beheben Sie am besten vorher – das spart die Nachprüfung.

3. Zulassungsbescheinigung Teil I mitnehmen. Den alten Fahrzeugschein brauchen Sie bei der Prüfstelle. Ohne ihn geht es nicht.

4. Nur auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren. Wie oben erklärt: Die Fahrt dorthin wird in der Praxis geduldet, ist aber formal eine Ordnungswidrigkeit. Also: keine Umwege, keine Zwischenstopps.

5. Bei Mängeln: Nachprüfung innerhalb eines Monats. Besteht das Auto die HU wegen erheblicher Mängel nicht, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und zur Nachprüfung zu erscheinen – danach wird eine komplette neue HU fällig. Wer die Nachprüfung versäumt, riskiert außerdem erneut 15 Euro. Übrigens: Auch beim Verkauf Ihres Autos 2026 zahlt sich eine frische Plakette aus – Fahrzeuge mit gültiger HU erzielen deutlich bessere Preise.

Kosten und Fristen: Das müssen Sie wissen

Neben dem Bußgeld kostet auch die HU selbst mehr, wenn Sie zu spät kommen. Die wichtigste Regel dazu erklärt Uwe Herrmann, Leiter der Technischen Prüfstelle von TÜV Hessen, so: „Ist die Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen die Prüfingenieure das Fahrzeug noch gründlicher auf Herz und Nieren prüfen.“ Für diese vertiefte Hauptuntersuchung berechnet die Prüfstelle einen Aufschlag von 20 Prozent auf die normale HU-Gebühr (TÜV Hessen-Blog: Hauptuntersuchung – Mythen auf dem Prüfstand).

Die weiteren Fristen und Kosten im Überblick:

  • HU + AU kosten je nach Prüfstelle und Bundesland rund 100 bis 170 Euro; bei mehr als zwei Monaten Überziehung kommen rund 20 Prozent Aufschlag dazu.
  • Keine Rückdatierung: Seit 2012 wird die neue Plakette nicht mehr auf den alten Fälligkeitstermin zurückdatiert. Die nächsten zwei Jahre laufen ab dem tatsächlichen Prüftag – wer spät kommt, „verschenkt“ also keine Zeit mehr, bekommt aber auch nichts geschenkt.
  • Nachprüfung: Nach einer nicht bestandenen HU haben Sie einen Monat Zeit für die Nachprüfung; versäumen Sie die Frist, ist eine komplette neue HU fällig.
  • HU-Intervalle: Neuwagen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre; Motorräder alle 2 Jahre; Lkw, Busse und Taxis haben kürzere, teils jährliche Intervalle.
  • Saisonkennzeichen: Fällt die HU in den Ruhezeitraum, muss sie im ersten Monat nach Beginn des neuen Betriebszeitraums nachgeholt werden.

Ein weit verbreiteter Irrtum zum Schluss: Die Prüfstelle selbst verhängt kein Bußgeld und meldet Sie nicht – zur HU können Sie also jederzeit fahren, egal wie lange sie überfällig ist. Teuer wird es erst bei der Polizeikontrolle auf dem Weg dorthin, wenn Sie nicht gerade direkt zur Prüfung unterwegs sind.

Häufige Fragen: TÜV abgelaufen, weiterfahren, Versicherung

Darf ich mit abgelaufenem TÜV noch zur Arbeit fahren?

Nein. Erlaubt ist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt mit Prüfstützpunkt – und auch die ist formal eine Ordnungswidrigkeit, wird in der Praxis aber geduldet. Alle anderen Fahrten, auch der Arbeitsweg, sind bei abgelaufener HU nicht zulässig.

Zahlt die Kfz-Haftpflicht bei einem Unfall mit abgelaufener HU?

Ja. Die Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner auch bei abgelaufener HU – der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Nur wenn Sie eine vertragliche Obliegenheit verletzt haben (etwa bewusst mit bekanntem, gefährlichem Mangel gefahren sind), kann der Versicherer bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern (Regress).

Kann die Versicherung meine Kaskoleistung kürzen, wenn der TÜV abgelaufen war?

Ja. Bei grober Fahrlässigkeit – also lange überzogene HU plus technischer Mangel als Unfallursache – darf der Kaskoversicherer die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen, im Extremfall bis zur vollständigen Verweigerung. Bei leichter Fahrlässigkeit (kurz überfällig, Auto sonst in Ordnung) wird normal reguliert. Details zur groben Fahrlässigkeit erklärt Finanztip im Ratgeber „Grobe Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung“.

Muss ich den TÜV bei derselben Prüfstelle nachholen?

Nein. Sie können zu jeder anerkannten Prüforganisation – TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS – und auch zu einer anderen Stelle als beim letzten Mal. Auch eine Werkstatt mit Prüfstützpunkt geht.

Wie lange darf man den TÜV überziehen, bis es richtig teuer wird?

Bis zwei Monate bleibt es meist bei einer Verwarnung. Von 2 bis 4 Monaten kostet es 15 Euro, von 4 bis 8 Monaten 25 Euro, und ab mehr als 8 Monaten werden 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg fällig. Zusätzlich kostet die HU selbst ab zwei Monaten Überziehung rund 20 Prozent mehr.

Kann die Polizei mein Auto bei abgelaufenem TÜV stilllegen?

Ja, das ist möglich – etwa wenn Sie eine gesetzte Frist zum Nachholen der HU verstreichen lassen oder das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. In der Praxis ist die sofortige Stilllegung die Ausnahme: Laut TÜV-Verband betraf das 2021 nur 0,04 Prozent der geprüften Fahrzeuge.

Gilt die neue Plakette ab dem alten oder dem neuen Datum?

Ab dem neuen: Seit 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr. Die nächsten zwei Jahre HU-Gültigkeit laufen ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung.

Fazit: Lieber heute zum TÜV als morgen zum Gutachter

Fassen wir zusammen: TÜV abgelaufen, weiterfahren – zahlt die Versicherung? Die Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner, ja. Aber Sie selbst fahren mit einem unkalkulierbaren Risiko: Bußgeld bis 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg ab acht Monaten, 20 Prozent Aufschlag auf die HU, und im Schadenfall drohen Regress bis 5.000 Euro oder eine gekürzte Kaskoleistung, wenn ein unentdeckter Mangel den Unfall verursacht hat. Bei 21,5 Prozent Durchfallquote im TÜV-Report 2026 ist die Chance, dass Ihr Auto längst einen sicherheitsrelevanten Mangel hat, alles andere als klein.

Der Takeaway ist deshalb simpel: Machen Sie heute einen Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS – die meisten Stellen haben kurzfristig Platz. Die HU kostet rund 100 bis 170 Euro und dauert etwa eine halbe Stunde. Ein Unfall mit abgelaufener Plakette kostet ein Vielfaches – an Geld, Punkten und Nerven.

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