TÜV überzogen 2026: Strafen-Tabelle & was jetzt zu tun ist

Den TÜV überzogen – das passiert schneller, als man denkt. Ein Blick auf die Plakette verrät es: Der Termin war letzten Monat fällig, der Kalender ist voll, und plötzlich ist die Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen. Gerade im Herbst 2026 ist das ein typisches Szenario: Viele Autofahrer denken ans Winterreifen-Aufziehen und die Wintercheckliste, aber die fällige HU rutscht durch. Die Folge kann teurer werden als die Prüfung selbst – von Bußgeld über einen Aufschlag auf die Prüfgebühr bis hin zu einem Punkt in Flensburg.

Die gute Nachricht: Wer die Regeln kennt, handelt richtig. Bis zu zwei Monate nach Ablauf droht nämlich noch kein Bußgeld – aber es gibt auch keine Gnadenfrist im Gesetz. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen nach dem Bußgeldkatalog 2026 tatsächlich gelten, was bei einer Polizeikontrolle passiert, ob Ihre Kfz-Versicherung noch zahlt und was Sie jetzt Schritt für Schritt tun sollten.

TÜV überzogen: die Kurzantwort

Wer den TÜV überzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bis zu zwei Monate nach Ablauf der HU-Frist gibt es in der Regel kein Bußgeld. Bei mehr als zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten 25 Euro. Wer die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überzieht, zahlt 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich erhebt die Prüfstelle ab zwei Monaten Überziehung einen 20-prozentigen Aufschlag auf die HU-Gebühr für die vertiefte Untersuchung.

Aktuell: Das sollten Sie im Oktober 2026 wissen

Im Oktober 2026 laufen besonders viele HU-Fristen aus. Der Grund ist einfach: Wer sein Auto im Frühjahr 2024 zum TÜV gebracht hat, ist im Herbst 2026 dran – und viele schieben den Termin wegen der Winterreifen-Saison auf. Prüfen Sie daher jetzt Ihre Plakette: Zeigt sie eine blaue Plakette, ist Ihr Auto 2026 fällig – Blau ist die Prüfplaketten-Farbe für das Jahr 2026 (2025 war Orange, 2027 wird Gelb). Die Prüfstellen sind im Herbst stark ausgelastet, vereinbaren Sie den Termin daher lieber heute als morgen. Wer jetzt noch rechtzeitig kommt, erspart sich Bußgeld, Aufschlag und unnötigen Ärger im Winter.

Wie lange darf man den TÜV überziehen? So berechnen Sie Ihre HU-Frist

Streng genommen dürfen Sie den TÜV überhaupt nicht überziehen. Die Hauptuntersuchung ist nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für alle zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Für einen Neuwagen steht die erste HU drei Jahre nach der Erstzulassung an, danach geht es im Zwei-Jahres-Rhythmus weiter. Das gilt für Pkw und Motorräder gleichermaßen.

Die Frist läuft bis zum letzten Tag des Monats, der auf Ihrer Plakette angegeben ist. Ab dem ersten Tag des Folgemonats ist das Fahrzeug formal ohne gültige HU unterwegs – das ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Bußgeld erst später fällig wird. Das überzogene Fahrzeug darf dann nur noch auf direktem Weg zur Prüfstelle oder in die Werkstatt bewegt werden.

Die HU-Frist lesen Sie ganz einfach an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ab: Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr der nächsten Prüfung, die Zahl, die oben in der 12-Uhr-Position steht, nennt den Prüfungsmonat. Die Farbe verrät das Jahr schon aus der Ferne: Wer 2026 eine blaue Plakette am Auto hat, muss dieses Jahr noch zur Hauptuntersuchung. Den verbindlichen Termin finden Sie zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) – dort ist er eingestempelt oder eingedruckt.

Wichtig zu wissen: Seit 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr. Früher bekam man die Plakette bei verspäteter HU rückdatiert, heute gilt: Die neue Plakette läuft 24 Monate ab dem tatsächlichen Untersuchungstermin. Das Überziehen bringt also keinen Vorteil – im Gegenteil.

Strafen-Tabelle: Bußgeld bei abgelaufenem TÜV 2026

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt allein von der Dauer der Überziehung ab. Der Bußgeldkatalog (laufende Nummer 186.2) staffelt die Regelsätze für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger ohne Sicherheitsprüfungspflicht so:

Überziehung der HU-FristBußgeldPunkt in Flensburg
Bis 2 MonateKein Bußgeld (ggf. Verwarnung)Nein
Mehr als 2 bis 4 Monate15 EuroNein
Mehr als 4 bis 8 Monate25 EuroNein
Mehr als 8 Monate60 Euro1 Punkt

Quelle: Bußgeldkatalog, laufende Nummer 186.2 – so auch auf der Seite von TÜV NORD zur Hauptuntersuchung bestätigt.

Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfungspflicht – also Lkw, Busse und schwere Anhänger – gelten strengere Regeln: Hier droht schon im ersten Monat ein Bußgeld von 15 Euro, bei mehr als zwei bis vier Monaten 25 Euro, bei mehr als vier bis acht Monaten 60 Euro plus ein Punkt und bei mehr als acht Monaten 75 Euro plus ein Punkt.

Ab wann droht ein Punkt in Flensburg?

Der einzige Punkt, den Sie bei einer HU-Überziehung kassieren können, kommt erst bei mehr als acht Monaten Überziehung: Dann sind es 60 Euro Bußgeld plus ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Der Punkt ergibt sich aus Anlage 13 Nummer 3.5.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein Punkt allein ist kein Drama – er verfällt nach 2,5 Jahren wieder. Aber bei acht Punkten ist der Führerschein weg, also lohnt es sich, jeden vermeidbaren Punkt zu vermeiden.

Was passiert, wenn man mit abgelaufenem TÜV erwischt wird?

Die häufigste Frage in Foren und bei der Beratung lautet: „Was wenn man mit abgelaufenem TÜV erwischt wird?“ Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei die Plakette. Ist die HU weniger als zwei Monate überzogen, bleibt es in der Praxis meist bei einer Verwarnung – Sie dürfen weiterfahren. Ab mehr als zwei Monaten wird es ernst: Dann kann je nach Dauer der Überziehung ein Bußgeld nach obiger Tabelle fällig werden.

In besonders langen Fällen oder bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Dann bleibt das Auto stehen, bis die Mängel behoben und die HU bestanden ist – im schlimmsten Fall bedeutet das Abschleppen auf eigene Kosten. Auch bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs mit abgelaufener HU gibt es eine Besonderheit: Die Zulassungsstelle erteilt dann eine vorläufige Zulassung zur Vorführung bei der Prüfstelle.

Ein häufiger Irrtum: Die Prüfstelle selbst verhängt kein Bußgeld. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen nur das Fahrzeug und stellen die Rechnung – die Strafe kommt ausschließlich von der Bußgeldbehörde nach einer Kontrolle.

Zahlt die Versicherung noch, wenn der TÜV abgelaufen ist?

„Ist man noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?“ – diese Sorge ist berechtigt, aber die Rechtslage ist klarer, als viele denken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt auch bei abgelaufenem TÜV grundsätzlich bestehen. Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen zufügen, werden weiterhin reguliert. Auch der Schutz der Kfz-Kaskoversicherung bleibt in den meisten Fällen gültig, wenn der TÜV überzogen ist. Das bestätigt die Debeka in ihrem aktuellen Ratgeber zum TÜV-Überziehen (Stand Oktober 2026).

Das eigentliche Risiko liegt woanders: dem Einwand der Mithaftung. Wenn ein technischer Mangel zum Unfall beigetragen hat, kann die Versicherung Sie anteilig in Haftung nehmen. Ein Beispiel: Die Rückbeleuchtung Ihres Autos funktioniert nicht, und ein anderes Fahrzeug fährt deshalb auf. Dann kann der technische Mangel eine Mithaftung begründen – unabhängig davon, ob die Plakette abgelaufen war. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug verkehrssicher war und ob der Mangel den Unfall beeinflusst hat.

Auch die Prüforganisationen warnen: Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, kann von der Versicherung belangt werden – so formuliert es TÜV SÜD in seinen FAQs zur Hauptuntersuchung. Die praktische Konsequenz: Lassen Sie das Auto bei überzogener HU unbedingt in verkehrssicherem Zustand und holen Sie die Prüfung sofort nach. Und wer ins Ausland fährt, sollte vorher mit seinem Kfz-Versicherer sprechen – einzelne Gesellschaften haben ihren Versicherungsschutz an die gültige Hauptuntersuchung geknüpft.

Warum überzogener TÜV teurer wird: die vertiefte Hauptuntersuchung

Neben dem Bußgeld droht ein zweiter Kostenfaktor, den viele unterschätzen: Ab mehr als zwei Monaten Überziehung muss die Prüfstelle eine sogenannte vertiefte (oder erweiterte) Hauptuntersuchung durchführen. Das Fahrzeug wird dann genauer geprüft als bei der regulären HU – dafür darf die Prüfstelle einen Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr berechnen.

Was kostet das konkret? Die reguläre Hauptuntersuchung liegt nach Angaben der Debeka durchschnittlich bei etwa 90 Euro, je nach Prüfstelle, Bundesland und Fahrzeugtyp. Inklusive Abgasuntersuchung liegen die Kosten laut ADAC im Bundesdurchschnitt bei rund 160 Euro. Der 20-Prozent-Aufschlag bezieht sich nur auf den HU-Anteil, nicht auf die Abgasuntersuchung. Bei einer HU-Gebühr von 108,50 Euro wären das beispielsweise rund 21,70 Euro zusätzlich – plus Bußgeld, plus eventuelle Reparaturkosten.

Das alles lässt sich vermeiden: Wer den Termin nur wenige Tage oder Wochen verpasst und zügig nachkommt, zahlt den regulären Preis. Erst ab mehr als zwei Monaten Überschreitung greift die vertiefte Prüfung – und erst ab da auch das Bußgeld. Trotzdem gilt: Ohne gültige Plakette droht bei jeder Kontrolle eine Beanstandung.

HU überzogen: Was Sie jetzt konkret tun sollten

Sie haben festgestellt, dass Ihre HU-Frist abgelaufen ist? Dann gehen Sie am besten so vor:

  1. Sofort einen Termin vereinbaren. Melden Sie sich bei einer Prüforganisation an – TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Termine sind meist kurzfristig verfügbar und online buchbar. Im Herbst sind die Prüfstellen gut ausgelastet, warten Sie also nicht.
  2. Das Fahrzeug vorab selbst prüfen. Kontrollieren Sie Beleuchtung, Reifenprofil (mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe), Bremsen, Auspuffanlage und Scheibenwischer. Lose Teile oder ungewöhnliche Geräusche sollten Sie vor dem Termin in der Werkstatt klären lassen.
  3. Nur auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren. Die Fahrt zur Prüfung wird in der Praxis geduldet, ist formal aber eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie also nicht noch „schnell einkaufen“ – direkt hin, direkt zurück.
  4. Die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen. Ohne Fahrzeugschein keine Prüfung. Nehmen Sie außerdem Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mit, falls Sie Tuning-Teile verbaut haben.
  5. Bei Mängeln sofort handeln. Erhebliche Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben werden, danach folgt die Nachprüfung bei derselben Prüforganisation. Wer die Nachprüffrist versäumt, zahlt zusätzlich 15 Euro Verwarnungsgeld und muss die komplette HU erneut bezahlen.

Apropos Herbst: Viele nutzen den HU-Termin, um das Auto gleich winterfest zu machen – unsere große Winter-Checkliste 2026 zeigt, was dabei wichtig ist und was es kostet. Und falls Sie ohnehin mit dem Gedanken spielen, das Auto zu wechseln: Mit unserem Ratgeber zum Autoverkauf 2026 erzielen Sie den besten Preis – eine gültige HU-Plakette erhöht übrigens den Verkaufswert spürbar.

Beim TÜV durchgefallen: Mängelklassen und Nachuntersuchung

Wer den TÜV überzogen hat und dann auch noch durchfällt, zahlt doppelt: Die erhöhte Gebühr für die vertiefte HU bleibt fällig, und die Mängel müssen trotzdem behoben werden. Bei der Hauptuntersuchung unterscheiden die Prüfer drei Mängelklassen:

  • Geringe Mängel: Sie bekommen die Plakette trotzdem, sollten die Mängel aber zeitnah beheben lassen. Laut TÜV-Report 2026 hatten 12,3 Prozent aller geprüften Pkw geringe Mängel – 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
  • Erhebliche Mängel: Keine Plakette. Sie dürfen den Prüfstellen-Parkplatz nur auf direktem Weg zur Werkstatt verlassen. Die Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben werden, danach folgt die Nachprüfung.
  • Gefährliche Mängel: Die Weiterfahrt kann komplett untersagt werden. Rund 135.000 Fahrzeuge pro Jahr weisen solche verkehrsgefährdenden Defekte auf – etwa undichte Bremsleitungen, lockere Lenkungsteile oder gebrochene Federbeine. Etwa 12.000 Autos gelten sogar als „verkehrsunsicher“ und werden sofort stillgelegt, so die Auswertung des TÜV-Reports 2026.

Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen des TÜV-Reports 2026, über die der ADAC berichtet: Für den Report wurden rund 9,5 Millionen Pkw-Hauptuntersuchungen ausgewertet, die vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 durchgeführt wurden. Ergebnis: 21,5 Prozent aller Pkw – also mehr als jedes fünfte Auto – fielen mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln durch, ein Anstieg um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Die Durchfallquote steigt mit dem Alter: Nach fünf Jahren fällt etwa jedes zehnte Auto durch, nach elf Jahren sind es 22,9 Prozent, nach 15 Jahren sogar 32,9 Prozent. Und laut Kraftfahrt-Bundesamt sind mehr als 27,4 Prozent aller Pkw in Deutschland – rund 13,5 Millionen Fahrzeuge – 15 Jahre oder älter. Mehr Details finden Sie in der ADAC-Auswertung des TÜV-Reports 2026.

„Achsaufhängungen leiden unter dem hohen Gewicht der Antriebsbatterie und die Bremsen werden aufgrund der Rekuperation selten genutzt. Das kann zu Mängeln an den Bremsscheiben führen und es besteht die Gefahr, dass die Bremsfunktion nachlässt.“ – Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, im TÜV-Report 2026

Die Botschaft ist klar: Auch wer sein Auto pfleglich behandelt, sollte die HU ernst nehmen. Regelmäßiges kräftiges Bremsen beugt übrigens dem Verschleiß der Bremsscheiben vor – ein einfacher Tipp des TÜV-Verbands, der gerade bei Elektroautos mit Rekuperation wichtig ist.

HU-Termin finden und nie wieder verpassen

Die Hauptuntersuchung können Sie bei allen staatlich anerkannten Prüforganisationen machen lassen: TÜV (Nord, Süd, Hessen, Rheinland, Thüringen), DEKRA, GTÜ oder KÜS. Die Prüfung dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten, mit Abgasuntersuchung 30 bis 45 Minuten. Ein Termin ist nicht zwingend nötig, verkürzt aber die Wartezeit deutlich – die meisten Prüfstellen bieten eine Online-Terminbuchung an.

Damit Sie die Frist künftig nicht mehr verpassen, gibt es einfache Hilfen: Viele Prüforganisationen bieten einen kostenlosen HU-Erinnerungsservice per E-Mail an. Alternativ tragen Sie den Termin direkt nach der Prüfung mit einer Erinnerung zwei Monate vorher in Ihren Kalender ein. Ein Blick auf die Plakette im Herbst – etwa beim Wechsel auf Winterreifen – reicht oft schon: In unserem Winterreifen-Ratgeber 2026 finden Sie Tests, Kosten und alle Regeln rund um die Winterreifenpflicht.

5 Fehler, die überzogenen TÜV teuer machen

  1. „Ein paar Monate sind doch egal.“ Nein – ab mehr als zwei Monaten drohen Bußgeld und 20 Prozent Aufschlag auf die Prüfgebühr. Der Mythos von der Karenzzeit hält sich hartnäckig, steht aber in keinem Gesetz.
  2. Mit abgelaufener Plakette normal weiterfahren. Erlaubt ist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt. Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit – und wird bei einer Kontrolle teurer.
  3. Die Nachprüffrist versäumen. Nach einer nicht bestandenen HU haben Sie genau einen Monat Zeit für die Nachprüfung. Wird der Monat auch nur um einen Tag überschritten, ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung fällig – plus 15 Euro Verwarnungsgeld.
  4. Tuning-Teile ohne Papiere. Anbaubestätigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse gehören zur Prüfung dazu. Fehlen sie, gibt es keine Plakette – egal wie gut das Auto sonst dasteht.
  5. Den Termin bis zum Frühjahr schieben. Wegen der abgeschafften Rückdatierung gewinnen Sie nichts: Die neue Plakette läuft ab dem tatsächlichen Prüftermin. Jede Woche Warten erhöht nur das Risiko einer Kontrolle.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum TÜV-Überziehen

Welche Folgen hat es, wenn der TÜV einen Monat zu spät gemacht wird?

Nach einem Monat Überziehung fährt das Auto formal ohne gültige HU im Straßenverkehr. Ein Bußgeld gibt es in diesem Fall noch nicht, aber eine Verwarnung ist möglich. Die Fahrt zur Prüfstelle wird in der Praxis geduldet. Trotzdem sollten Sie die Prüfung sofort nachholen – jede Woche erhöht das Risiko.

Was passiert, wenn man mit abgelaufenem TÜV erwischt wird?

Bei einer Polizeikontrolle drohen je nach Dauer der Überziehung eine Verwarnung oder ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro. Bei mehr als acht Monaten kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher, kann die Polizei die Weiterfahrt sofort untersagen.

Was kostet es, wenn der TÜV überzogen ist?

Die Suchanfrage „tüv überzogen kosten“ taucht regelmäßig auf – hier die ehrliche Antwort: Ja, es wird teurer. Wer die HU mehr als zwei Monate überzieht, muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchführen lassen. Die Prüfstelle darf dafür einen Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr berechnen. Dazu kommt gegebenenfalls das Bußgeld für den abgelaufenen TÜV.

Wie lange kann man den HU-Termin maximal hinauszögern?

Es gibt keine offizielle Maximalfrist, wie lange man ohne TÜV unterwegs sein darf. Ab mehr als zwei Monaten drohen Bußgelder, ab mehr als acht Monaten 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Je länger Sie warten, desto teurer und riskanter wird es.

Ist man noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Grundsätzlich ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt auch bei abgelaufenem TÜV bestehen und reguliert Schäden an Dritten weiter. Auch die Kaskoversicherung bleibt in den meisten Fällen gültig. Kritisch wird es nur, wenn ein technischer Mangel zum Unfall beigetragen hat – dann droht eine Mithaftung.

Was passiert, wenn man den TÜV-Termin verpasst?

Wer den Termin verpasst, begeht formal eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle drohen je nach Dauer Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Außerdem fällt bei mehr als zwei Monaten Überziehung ein 20-prozentiger Aufschlag auf die HU-Gebühr an. Die Prüfung selbst verhängt übrigens keine Strafe – das macht nur die Bußgeldbehörde.

Darf ich mit abgelaufenem TÜV noch zur Prüfstelle fahren?

Ja. Die direkte Fahrt zur Prüfstelle oder in die Werkstatt ist erlaubt und wird in der Praxis geduldet – formal bleibt sie allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie daher wirklich nur auf direktem Weg und erledigen Sie keine anderen Wege zwischendurch.

Fazit: Lieber heute als morgen zum TÜV

Den TÜV überzogen zu haben, ist kein Weltuntergang – aber auch kein Kavaliersdelikt. Bis zu zwei Monate bleibt es bei einer Verwarnung, danach wird es mit 15, 25 und schließlich 60 Euro plus Punkt in Flensburg immer teurer. Dazu kommt der 20-prozentige Aufschlag auf die Prüfgebühr und das Risiko, bei einem Unfall von der Versicherung in Mithaftung genommen zu werden. Die Lösung ist denkbar einfach: Prüfen Sie jetzt Ihre Plakette – blau heißt 2026 – und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Ihr Geldbeutel und Ihre Nerven werden es Ihnen danken.

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