Ein alter Bausparvertrag, der nur 0,1 Prozent Zinsen bringt, während Tagesgeld und Festgeld wieder deutlich mehr abwerfen: Kein Wunder, dass viele Sparer im Herbst 2026 über eine Kündigung nachdenken. Doch wer seinen Bausparvertrag kündigen will, sollte vorher genau hinschauen. Denn zwischen Kündigungsschreiben und Geldeingang liegen oft mehrere Monate, und in einigen Fällen gehen staatliche Prämien verloren. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was Sie beim Bausparvertrag kündigen: was beachten gilt – von Fristen und Kosten über Prämien bis zu den Alternativen, mit denen Sie Geld retten können.
Aktuell im Oktober 2026: Der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank liegt seit dem 16. September 2026 bei 2,50 Prozent. Die Bauzinsen sind seit dem Sommer 2026 deutlich gestiegen und liegen im Oktober 2026 meist oberhalb der 4-Prozent-Marke. Das verändert die Rechnung für viele Bausparer: Ein alter, niedrig verzinster Vertrag wirkt plötzlich noch unattraktiver – gleichzeitig ist ein zugesagtes Bauspardarlehen mit einem alten, günstigen Zinssatz heute unter Umständen mehr wert als noch vor einem Jahr. Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung unbedingt den Darlehenszins in Ihrem Vertrag.
Kurzantwort: Einen Bausparvertrag können Sie in der Regel jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ihr Guthaben erhalten Sie aber erst nach einer Frist von etwa drei bis sechs Monaten zurück, weil die Bausparkassen die Rückzahlung an ihre Zuteilungstermine koppeln dürfen. Mit der Kündigung verlieren Sie den Anspruch auf das Bauspardarlehen und eventuelle Bonuszinsen, und die bereits gezahlte Abschlussgebühr wird nicht erstattet. Ob Sie die Wohnungsbauprämie behalten, hängt von der Vertragslaufzeit, dem Abschlussdatum und der Verwendung des Geldes ab.
Darf ich meinen Bausparvertrag überhaupt kündigen?
Ja. Für die Kündigung eines Bausparvertrags müssen Sie keinen Grund angeben. Das regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Ihres Vertrags: Meist können Sie den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Das gilt zunächst einmal unabhängig davon, in welcher Phase sich Ihr Vertrag befindet – ob Sie noch ansparen, ob der Vertrag bereits zuteilungsreif ist oder ob Sie das Darlehen schon abrufen.
Wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen Kündigung und Auszahlung. Dass Sie jederzeit kündigen dürfen, heißt nicht, dass die Bausparkasse Ihr Geld sofort auszahlen muss. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse – und die meisten Enttäuschungen, wenn das Geld dringend gebraucht wird.
Ein weiterer Punkt vorab: Die Kündigung ist endgültig. Sobald der Vertrag gekündigt ist, ist der Anspruch auf das Bauspardarlehen weg. Wer später doch noch bauen oder kaufen will, kann den alten Vertrag nicht wiederbeleben. Überlegen Sie deshalb zuerst, ob eine der Alternativen weiter unten für Sie besser passt.
Bausparvertrag kündigen: Was beachten bei Fristen und Auszahlung?
Die wichtigste Frage beim Bausparvertrag kündigen lautet: Wann habe ich mein Geld auf dem Konto? Wer einen Bausparvertrag kündigen will – was beachten gilt, steht in den Vertragsbedingungen, und die Antwort lautet fast immer: später als gedacht.
Die Kündigungsfrist beträgt meist drei bis sechs Monate
Die Bausparkassen behalten sich für die Rückzahlung des Bausparguthabens eine Frist vor. Entweder nennen sie direkt eine Frist, oder sie koppeln die Rückzahlung an die Zuteilungstermine für ihre Verträge. Unter dem Strich müssen Sie mit etwa drei bis sechs Monaten rechnen, bis Sie das Geld auf dem Konto haben, so stellt es Finanztip in seinem Ratgeber zur Kündigung dar.
Ein Beispiel zeigt, wie sich das in der Praxis auswirkt: Findet sich in den Bausparbedingungen der Satz, dass die Rückzahlung erst an dem Zuteilungstermin verlangt werden kann, „der dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang der Kündigung folgt“, und bewertet die Bausparkasse ihre Verträge jeweils am letzten Tag eines Monats, dann müssen Sie nach der Kündigung sechs Monate plus die Zeit bis zum Monatsende abwarten. Erst mit Beginn des folgenden Monats ist das Geld dann auf Ihrem Konto.
Wo steht Ihre Frist? In einem gesonderten Paragrafen der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB), etwa unter der Überschrift „Kündigung des Bausparvertrags“. Lesen Sie diesen Paragrafen, bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken – er entscheidet über Ihren Auszahlungstermin.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Auszahlung?
Die Kündigung beendet den Vertrag. Die Auszahlung ist ein eigener Vorgang, der erst nach Ablauf der Frist erfolgt. In der Zwischenzeit läuft der Vertrag formal weiter, Sie zahlen aber in der Regel keine Beiträge mehr beziehungsweise die Bausparkasse stellt die Besparung mit Wirksamwerden der Kündigung ein. Planen Sie Ihre Finanzen so, dass Sie in den drei bis sechs Monaten ohne das Bausparguthaben auskommen.
Kann ich das Geld schneller bekommen?
Eine schnellere Auszahlung gibt es nur, wenn Ihre Bausparkasse einer vorzeitigen Auszahlung zustimmt. Rechnen Sie damit, dass die Bausparkasse für dieses Entgegenkommen eine Gebühr verlangt. Denn eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens nach einer Kündigung zählt nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen der Bausparkassen, für die keine Gebühren verlangt werden dürfen.
Einen pauschalen Auszahlungsabschlag nach Monaten, wie er auf manchen Webseiten genannt wird, konnte Finanztip bei seiner Recherche in den Vertragsbedingungen großer Bausparkassen wie der Schwäbisch Hall oder der Wüstenrot Bausparkasse nicht finden. Gefunden wurde allerdings bei einem Tarif eine Regelung über einen „Diskont“ in Höhe von zwei Prozent des Guthabens: Bei einer vorzeitigen Auszahlung zieht die Bausparkasse dann zwei Prozent des Guthabens vom Auszahlungsbetrag ab. Auf 10.000 Euro wären das 200 Euro – ein Betrag, der wahrscheinlich höher ist als die gesamten Zinserträge der Ansparphase. Fragen Sie deshalb vor einer vorzeitigen Auszahlung schriftlich nach, was genau verlangt wird, und lassen Sie sich den Endbetrag bestätigen.
Was kostet die Kündigung eines Bausparvertrags?
Die Kündigung selbst ist in der Regel nicht mit einer eigenen Kündigungsgebühr verbunden. Teuer wird sie trotzdem – durch das, was Sie verlieren:
- Abschlussgebühr: Die Abschlussgebühr beträgt je nach Tarif 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird von den ersten Beiträgen abgezogen. Sie wird weder bei einer Kündigung noch bei einer Herabsetzung der Bausparsumme erstattet. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind das 500 bis 800 Euro, die unwiederbringlich weg sind.
- Bonuszinsen: Viele Tarife versprechen Bonuszinsen oder eine Treueprämie, wenn der Sparer auf das Darlehen verzichtet oder den Vertrag bis zur Zuteilung durchhält. Nach einer Kündigung gehen eventuelle Bonuszinsen verloren.
- Darlehensanspruch: Mit der Kündigung verlieren Sie den Anspruch auf das Bauspardarlehen zu dem Zinssatz, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Gerade im Herbst 2026, in dem die Bauzinsen über der 4-Prozent-Marke liegen, kann ein alter Darlehenszins von zum Beispiel 2 oder 3 Prozent ein echter Vermögenswert sein.
- Niedrige Guthabenverzinsung: Während der Ansparphase verzinsen viele Bausparverträge das Guthaben nur mit rund 0,1 Prozent pro Jahr. Wer jahrelang eingezahlt hat, hat also oft kaum Zinserträge aufgebaut – und genau das macht die Kündigung für viele erst attraktiv, weil Tagesgeld und Festgeld inzwischen wieder mehr als zwei Prozent pro Jahr bringen.
Rechnen Sie vor der Kündigung einmal ehrlich durch: Guthaben plus Zinsen minus verlorene Prämien und Gebühren – und vergleichen Sie das mit dem, was das Geld nach der Kündigung andernorts bringt. Nur so sehen Sie, ob sich die Kündigung wirklich lohnt.
Was passiert mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage?
Hier liegt die größte Kostenfalle beim Bausparvertrag kündigen. Die staatlichen Förderungen sind an Bedingungen geknüpft – und wer sie verletzt, muss sie zurückzahlen.
Die Wohnungsbauprämie: 10 Prozent, aber an Bedingungen geknüpft
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlichen Beiträge. Berücksichtigt werden höchstens 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten – die maximale Prämie liegt also bei 70 Euro beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Anspruch haben Sparer nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten.
Ob Sie die Prämie bei einer Kündigung behalten, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Verträge ab 2009: Bei Bausparverträgen, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, gilt: Die Prämie ist nur für die wohnungswirtschaftliche Verwendung gedacht. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören neben dem Bau oder Kauf einer Immobilie auch Kauf, Sanierung oder Renovierung sowie der Erwerb von Wohnrechten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen weist zudem darauf hin, dass die Wohnungsbauprämien zurückgezahlt werden müssen, wenn es an einer Zuteilung des Bausparvertrags fehlt – zum Beispiel, wenn der Bausparvertrag gekündigt wurde. Das ist der entscheidende Punkt: Wer kündigt, erhält keine Zuteilung, und genau das kann die Prämie kosten.
- Verträge vor 2009: Das Geld aus Bausparverträgen, die Sie vor 2009 abgeschlossen haben, müssen Sie nicht wohnwirtschaftlich verwenden. Hier gelten die alten, großzügigeren Regeln.
- Die Unter-25-Ausnahme: Waren Sie bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt und ist der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre gelaufen, erhalten Sie die Prämie auch dann, wenn Sie das Geld nicht zum Wohnungsbau einsetzen. Das regelt § 2 Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG). Die Ausnahme gilt allerdings nur für einen einzigen Bausparvertrag im Leben.
- Härtefälle: Bei Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall gehen die Wohnungsbauprämien der letzten sieben Jahre vor Eintritt des Ereignisses nicht verloren – auch dann nicht, wenn das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Die Arbeitnehmersparzulage und die siebenjährige Sperrfrist
Auch die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen ist an eine Sperrfrist gebunden: Bei Verträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist nach dem Vermögensbildungsgesetz sieben Jahre. Wird das Guthaben innerhalb dieser Frist für andere als wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, fordert der Staat die Förderung zurück. Wer also vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag einzahlt, sollte die sieben Jahre unbedingt abwarten, bevor er kündigt und das Geld frei verwendet.
Merken Sie sich die Faustregel: Sieben Jahre Laufzeit sind bei fast allen Förderungen die magische Grenze. Wer vorher kündigt und das Geld nicht fürs Wohnen nutzt, riskiert die Rückzahlung. Wer die sieben Jahre voll hat und – bei Verträgen ab 2009 – das Geld wohnwirtschaftlich verwendet oder unter die Unter-25-Ausnahme fällt, steht deutlich besser da.
Kündigung vor oder nach der Zuteilung: Was ist der Unterschied?
Die Phase, in der sich Ihr Vertrag befindet, verändert alles:
- Vor der Zuteilung (Ansparphase): Sie kündigen den Vertrag, warten die Frist von drei bis sechs Monaten ab und erhalten dann Ihr Guthaben plus Zinsen. Darlehensanspruch, Bonuszinsen und unter Umständen die Prämien sind weg. Das ist der klassische, teuerste Fall.
- Nach der Zuteilungsreife: Ist Ihr Vertrag bereits zuteilungsreif, brauchen Sie streng genommen gar nicht zu kündigen. Stattdessen beantragen Sie bei Ihrer Bausparkasse die Auszahlung des Guthabens im Rahmen der nächsten Zuteilungsrunde. Die Zuteilungstermine liegen in der Regel einmal im Quartal oder einmal im Monat. Sie können dann wählen: Darlehen beantragen, nur das Guthaben auszahlen lassen oder den Vertrag weiter besparen. Die zweite Option – nur das Guthaben auszahlen – ist die saubere Alternative zur Kündigung.
- In der Darlehensphase: Haben Sie das Bauspardarlehen bereits abgerufen, kündigen Sie im Grunde das Darlehen: Sie zahlen es samt Zinsen zurück, entweder aus Eigenkapital oder über eine Umschuldung.
Der Rat daraus: Wenn Ihr Vertrag kurz vor der Zuteilungsreife steht, lohnt es sich fast immer, die Zuteilung abzuwarten, statt vorher zu kündigen. Fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach dem voraussichtlichen Zuteilungstermin.
Darlehensverzicht: Die oft bessere Alternative zur Kündigung
Wer das Darlehen nicht braucht, muss den Vertrag nicht kündigen. Sie können auf das Bauspardarlehen verzichten und sich nur das Guthaben auszahlen lassen – das geht im Rahmen der Zuteilung. Der Vorteil: Sie behalten unter Umständen Prämien und Bonuszinsen, die bei einer Kündigung verloren wären.
Prüfen Sie dabei aber ehrlich den Darlehenszins in Ihrem Vertrag: Liegt der zugesagte Zinssatz des Bauspardarlehens über den aktuellen Bauzinsen, ist das Darlehen nicht attraktiv – zumindest dann nicht, wenn Sie eine größere Finanzierung brauchen. Bei einer kleineren Finanzierung unter 50.000 Euro kann es dagegen sinnvoll sein, das Bauspardarlehen zu beantragen, auch wenn der Zinssatz nicht ganz so attraktiv ist: Bei Summen unter 50.000 Euro winken die meisten Banken bei einer Baufinanzierung ab, und ein Zinsunterschied fällt bei einer niedrigen Darlehenssumme weniger ins Gewicht.
Gerade im Herbst 2026 lohnt dieser Vergleich: Die Bauzinsen liegen über 4 Prozent. Ein alter Bausparvertrag mit einem Darlehenszins von 2,5 Prozent kann für eine Anschlussfinanzierung Gold wert sein – kündigen Sie ihn nicht weg, ohne das geprüft zu haben.
Alternativen zur Kündigung im Überblick
Bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken, prüfen Sie diese vier Wege – denn beim Bausparvertrag kündigen, was beachten viele erst zu spät merken, ist: Die Kündigung ist endgültig, die Alternativen sind es nicht.
- Ruhen lassen (Beitragsfreistellung): Sie setzen die Beiträge vorübergehend aus, ohne den Vertrag zu kündigen. So bleibt der Vertrag – und damit der Darlehensanspruch und die Prämienchance – erhalten, während Sie finanziell Luft bekommen. Fragen Sie Ihre Bausparkasse nach den Bedingungen: Nicht jeder Tarif erlaubt eine unbefristete Pause.
- Teilung der Bausparsumme: Sie teilen die Bausparsumme in zwei Verträge auf und lassen sich über den kleineren Vertrag einen Teil des Guthabens plus Darlehen zuteilen. Der Restvertrag läuft weiter. Beispiel: Aus einem 100.000-Euro-Vertrag mit 20.000 Euro Guthaben werden ein 40.000er- und ein 60.000er-Vertrag – der kleinere kommt voraussichtlich in die nächste Zuteilung.
- Herabsetzung der Bausparsumme: Sie verringern die Bausparsumme, erreichen damit schneller die Zuteilung und beenden den Vertrag anschließend vollständig. Nachteil: Die Abschlussgebühr haben Sie für die alte, höhere Bausparsumme bezahlt – die Gebühr für den wegfallenden Teil ersetzt die Bausparkasse nicht.
- Wahlzuteilung: Manche Tarife erlauben es, das Bauspardarlehen früher als bei der normalen Zuteilung zu beantragen, zum Beispiel schon, wenn Sie 25 Prozent der Bausparsumme angespart haben. Der Zinssatz liegt dann allerdings höher als bei der Regelzuteilung.
Alle vier Varianten brauchen die Zustimmung Ihrer Bausparkasse und sind in den ABB geregelt. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben mit der Bitte um eine schriftliche Auskunft kostet nichts – eine übereilte Kündigung schon.
So kündigen Sie Ihren Bausparvertrag Schritt für Schritt
- Vertragsunterlagen lesen: Suchen Sie in den Allgemeinen Bausparbedingungen den Paragrafen zur Kündigung. Notieren Sie Frist, Zuteilungstermine und mögliche Gebühren.
- Förderstatus klären: Prüfen Sie, ob Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage erhalten haben, wie lange der Vertrag schon läuft und ob Sie unter die Unter-25-Ausnahme fallen.
- Alternativen prüfen: Fragen Sie bei der Bausparkasse nach Zuteilungstermin, Darlehensverzicht, Teilung oder Beitragsfreistellung – schriftlich, damit Sie die Antwort schwarz auf weiß haben.
- Kündigung schreiben: Nutzen Sie das Muster unten. Kündigen Sie schriftlich und geben Sie Vertragsnummer, Namen, Adresse und das Auszahlungskonto an.
- Per Einschreiben versenden: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben, am besten mit Rückschein, damit Sie den Zugang nachweisen können. Die Frist läuft ab Eingang bei der Bausparkasse.
- Bestätigung abwarten: Lassen Sie sich die Kündigung und den Auszahlungstermin schriftlich bestätigen. Prüfen Sie, ob der genannte Termin zu Ihrer ABB-Frist passt.
- Geldanlage planen: Überlegen Sie schon vor der Auszahlung, wohin das Geld soll – etwa auf ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto, das im Herbst 2026 wieder über zwei Prozent Zinsen bringt.
Muster: Bausparvertrag kündigen – Vorlage zum Anpassen
Passen Sie die eckigen Klammern an Ihre Daten an und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Bausparkasse:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
An die
[Muster-Bausparkasse]
[Adresse der Bausparkasse]
Musterstadt, den [Datum]
Kündigung meines Bausparvertrags Nr. [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie den Termin der Auszahlung des Bausparguthabens schriftlich.
Das Bausparguthaben einschließlich der Zinsen überweisen Sie bitte auf folgendes Konto: IBAN [DE00 0000 0000 0000 0000 00], Kontoinhaber [Name].
Bitte teilen Sie mir außerdem schriftlich mit, ob und in welcher Höhe mir Wohnungsbauprämien oder Bonuszinsen zustehen oder ob Förderungen zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Der letzte Absatz ist wichtig: Damit zwingen Sie die Bausparkasse, sich schriftlich zum Prämienstatus zu äußern – bevor das Geld ausgezahlt ist und eine Rückforderung Sie überrascht.
Häufige Fehler beim Bausparvertrag kündigen
- Zu spät gekündigt: Wer das Geld zu einem festen Termin braucht, etwa für einen Immobilienkauf, muss die drei bis sechs Monate Frist rückwärts einplanen. Wer erst kündigt, wenn das Geld schon gebraucht wird, steht ohne da.
- Prämien nicht geprüft: Die teuerste Überraschung ist die Rückforderung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Klären Sie den Förderstatus vor der Kündigung.
- Alten Darlehenszins weggeworfen: Ein Bauspardarlehen mit einem Zinssatz unter den aktuellen Bauzinsen von über 4 Prozent ist wertvoll. Prüfen Sie ihn, bevor Sie kündigen.
- Nur mündlich gekündigt: Ohne schriftliche Kündigung und ohne Zugangsbeweis können Sie im Streitfall nichts belegen. Immer per Einschreiben mit Rückschein.
- Kündigung statt Zuteilung: Kurz vor der Zuteilungsreife ist die Kündigung fast immer die schlechtere Wahl. Warten Sie die Zuteilung ab und lassen Sie sich nur das Guthaben auszahlen.
Häufige Fragen zum Bausparvertrag kündigen
Kann man einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen?
Ja. In der Regel können Sie Ihren Bausparvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt allerdings erst nach einer Frist von etwa drei bis sechs Monaten, weil die Bausparkassen die Rückzahlung an ihre Zuteilungstermine koppeln dürfen.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld nach der Kündigung bekomme?
Rechnen Sie mit etwa drei bis sechs Monaten ab Eingang der Kündigung. Manche Bausparkassen nennen eine feste Frist, andere zahlen erst zum Zuteilungstermin, der dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang der Kündigung folgt. Eine schnellere Auszahlung ist nur mit Zustimmung der Bausparkasse möglich – und dann oft gegen eine Gebühr.
Was passiert mit der Wohnungsbauprämie, wenn ich kündige?
Bei Verträgen ab 2009 ist die Prämie an die wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden. Zudem weist das Bundesministerium für Wohnen darauf hin, dass die Prämien zurückgezahlt werden müssen, wenn es an einer Zuteilung fehlt – was bei einer Kündigung der Fall ist. Ausnahmen gibt es für Verträge vor 2009, für Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 waren und deren Vertrag mindestens sieben Jahre lief, sowie bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod.
Verliere ich die Arbeitnehmersparzulage bei einer Kündigung?
Die Arbeitnehmersparzulage unterliegt einer siebenjährigen Sperrfrist nach dem Vermögensbildungsgesetz. Wird das Guthaben innerhalb dieser Frist für andere als wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, wird die Förderung zurückgefordert. Nach Ablauf der sieben Jahre ist eine freie Verwendung unschädlich.
Kostet die Kündigung eines Bausparvertrags eine Gebühr?
Eine eigene Kündigungsgebühr ist unüblich. Kosten entstehen aber durch den Verlust der Abschlussgebühr (1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, nicht erstattbar), den Wegfall von Bonuszinsen und des Darlehensanspruchs sowie unter Umständen die Rückzahlung von Prämien. Bei einer vorzeitigen Auszahlung kann zusätzlich ein Diskont anfallen – in einem von Finanztip gefundenen Tarif zwei Prozent des Guthabens.
Kann ich meinen Bausparvertrag ruhen lassen statt zu kündigen?
Ja, über eine Beitragsfreistellung können Sie die Beiträge vorübergehend aussetzen, ohne den Vertrag zu kündigen. So bleiben Darlehensanspruch und Prämienchance erhalten. Die genauen Bedingungen stehen in Ihren ABB – fragen Sie Ihre Bausparkasse schriftlich danach.
Lohnt sich die Kündigung, wenn ich das Geld in Tagesgeld oder Festgeld anlegen will?
Oft ja, aber nur nach dem Durchrechnen: Viele Bausparverträge verzinsen das Guthaben nur mit rund 0,1 Prozent pro Jahr, während Tagesgeld und Festgeld im Herbst 2026 wieder mehr als zwei Prozent bringen. Ziehen Sie von diesem Vorteil aber die verlorenen Prämien, die Abschlussgebühr und die Wartezeit von drei bis sechs Monaten ab – erst dann sehen Sie den echten Gewinn.
Fazit: Bausparvertrag kündigen – was beachten?
Wer seinen Bausparvertrag kündigen will, sollte drei Dinge beachten: Erstens die Frist – planen Sie drei bis sechs Monate bis zur Auszahlung ein. Zweitens die Kosten – Abschlussgebühr, Bonuszinsen und Darlehensanspruch sind nach der Kündigung weg. Und drittens die Prämien – klären Sie vor dem Kündigungsschreiben, ob Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bestehen bleiben oder zurückgefordert werden. Wenn Ihr Vertrag kurz vor der Zuteilung steht oder Ihr Darlehenszins unter den aktuellen Bauzinsen von über 4 Prozent liegt, ist Abwarten oder ein Darlehensverzicht fast immer besser als eine übereilte Kündigung. Wie Finanztip-Experte Dirk Eilinghoff rät: „Prüfe vor einer Kündigung die Alternativen und überlege, warum Du den Bausparvertrag abgeschlossen hast. Sind die Gründe noch aktuell? Wenn nicht, kannst Du das Kündigungsschreiben absenden.“ Genau in dieser Reihenfolge – erst prüfen, dann kündigen – holen Sie das meiste aus Ihrem alten Vertrag heraus.
Weiterführende Ratgeber auf CodeMatebd: Wie sich Bausparen für Kinder lohnt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Bausparvertrag für Kinder. Was bei einer vorzeitigen Auflösung anderer Sparformen passiert, erklären wir beim Festgeld vorzeitig kündigen und beim Tagesgeld kündigen.

Die CodeMatebd-Redaktion recherchiert und erklärt Themen rund um Versicherung, Auto, Finanzen und Gesundheit – verständlich, aktuell und mit Blick auf offizielle Quellen wie BaFin, ADAC, DGE und Stiftung Warentest.
