Eine private Unfallversicherung soll schützen, wenn im Alltag, beim Sport oder im Haushalt etwas passiert. Trotzdem gibt es gute Gründe, sie zu kündigen: Der Beitrag ist gestiegen, der Schutz passt nicht mehr zum Leben, oder ein anderer Anbieter bietet die gleichen Leistungen günstiger an. Dann zählt vor allem eines: die richtige Frist. Wer zu spät kündigt, bleibt oft ein weiteres Jahr im Vertrag.
In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Fristen, den Unterschied zwischen der normalen Kündigung und der Sonderkündigung, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und einen Musterbrief, den Sie direkt kopieren und anpassen können.
Kurzantwort: Das Wichtigste auf einen Blick
- Normale Kündigung: In der Regel kündigen Sie Ihre Unfallversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Es beginnt an dem Tag, an dem Ihr Vertrag gestartet ist.
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung: Steigt der Beitrag, ohne dass die Leistungen besser werden, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen.
- Sonderkündigung nach einem Leistungsfall: Auch nach einem Unfall beziehungsweise nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit für eine außerordentliche Kündigung.
- Form: Für die meisten Verträge reicht die Textform — also Brief, Fax oder E-Mail. Am sichersten ist ein Brief per Einwurf-Einschreiben, weil Sie den Zugang dann belegen können.
- Wichtig: Entscheidend ist nicht das Datum, an dem Sie den Brief abschicken, sondern der Tag, an dem er beim Versicherer ankommt. Planen Sie also ein paar Tage Puffer ein.
Wenn Sie nur die Vorlage brauchen, springen Sie direkt zum Musterbrief weiter unten. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen die normale Frist oder ein Sonderkündigungsrecht gilt, lesen Sie zuerst die Abschnitte zu den Fristen.
Was ist das Versicherungsjahr — und warum ist es so wichtig?
Viele Menschen denken, dass eine Versicherung immer zum 31. Dezember endet. Das stimmt bei der Unfallversicherung oft nicht. Das Versicherungsjahr richtet sich nach Ihrem Vertragsbeginn. Haben Sie den Vertrag zum Beispiel am 1. April abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr in der Regel am 31. März des Folgejahres. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten muss Ihre Kündigung dann spätestens am 31. Dezember beim Versicherer sein.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Versicherer die Hauptfälligkeit auf den 1. Januar gelegt hat. Dann beginnt jedes Versicherungsjahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Wo Ihr Stichtag liegt, steht im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. Schauen Sie dort nach, bevor Sie kündigen. Ein Blick in diese Unterlagen spart Ihnen im Zweifel ein ganzes zusätzliches Vertragsjahr.
Ein Beispiel macht die Rechnung klar: Endet Ihr Versicherungsjahr am 30. September und gilt eine Frist von 3 Monaten, muss die Kündigung spätestens am 30. Juni beim Versicherer eingegangen sein. Kommt sie erst am 1. Juli an, ist sie zu spät — und der Vertrag läuft weiter.
Kündigungsfristen bei der Unfallversicherung im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Fristen zusammen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Ihr eigener Vertrag kann im Detail abweichen. Deshalb gilt immer: Die Bedingungen Ihres Vertrags sind maßgeblich.
| Art der Kündigung | Frist | Wann sie greift |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung, Jahresvertrag | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Wenn Sie ohne besonderen Grund kündigen |
| Ordentliche Kündigung, Vertrag über mehr als 3 Jahre | 3 Monate zum Ende des dritten oder eines späteren Versicherungsjahres | Bei alten, mehrjährigen Verträgen |
| Sonderkündigung bei Beitragserhöhung | 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung | Wenn der Beitrag steigt, ohne dass die Leistung steigt |
| Sonderkündigung nach einem Leistungsfall | 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung | Nach einem Unfall beziehungsweise Leistungsfall |
Die gesetzliche Grundlage für die ordentliche Kündigung steht in § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Danach muss die Kündigungsfrist für beide Seiten gleich sein und darf nicht kürzer als einen Monat und nicht länger als 3 Monate sein. In der Praxis haben die meisten Versicherer für die Unfallversicherung 3 Monate festgelegt. Das zeigen auch die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), an denen sich viele Anbieter orientieren.
Verlängert sich die Unfallversicherung automatisch?
Ja, in der Regel schon. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das gilt für Jahresverträge genauso wie für die Zeit nach dem dritten Jahr bei mehrjährigen Verträgen. Die Verlängerung ist jeweils auf ein Jahr begrenzt. Sie müssen also nicht fürchten, dass Sie durch eine verpasste Frist wieder für viele Jahre gebunden sind. Aber ein Jahr ist trotzdem lang — vor allem, wenn Sie eigentlich schon wechseln wollten.
Darum lohnt es sich, den Stichtag direkt nach Vertragsabschluss in den Kalender einzutragen. Notieren Sie sich nicht nur das Vertragsende, sondern auch den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer sein muss. Rechnen Sie dabei die Postlaufzeit mit ein. Wer am letzten Tag erst losschickt, riskiert, dass die Frist verstreicht.
Eine Ausnahme gibt es beim Tod des Versicherungsnehmers: War die verstorbene Person zugleich die einzige versicherte Person, erlischt der Vertrag in der Regel automatisch. War eine andere Person über die Police mitversichert, kann diese den Vertrag unter Umständen übernehmen. In so einem Fall sollten Angehörige direkt beim Versicherer nachfragen, was genau gilt.
Ordentliche Kündigung: ohne Grund, aber mit Frist
Die ordentliche Kündigung ist der normale Weg. Sie brauchen keinen Grund anzugeben. Es reicht, wenn Sie klar schreiben, dass Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Sie müssen auch keine Begründung dafür liefern, warum Sie gehen wollen.
Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben, wenn sich Ihre Lebenslage geändert hat oder wenn Sie den Schutz schlicht nicht mehr brauchen. Ein Beispiel: Wer früher viel Extremsport gemacht hat und heute nur noch spazieren geht, braucht vielleicht keine so hohe Versicherungssumme mehr. Oder wer durch den Arbeitgeber bereits gut abgesichert ist, prüft den privaten Vertrag neu.
Wichtig ist nur die Frist. Halten Sie die 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres ein, endet der Vertrag sauber zum Stichtag. Verpassen Sie die Frist, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Dann können Sie erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres wieder ordentlich kündigen — es sei denn, es greift ein Sonderkündigungsrecht.
Außerordentliche Kündigung: das Sonderkündigungsrecht
Die außerordentliche Kündigung — oft auch Sonderkündigung genannt — ist die Ausnahme von der normalen Frist. Sie greift nur in bestimmten Fällen. Dafür müssen Sie dann nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten. Die zwei wichtigsten Fälle bei der Unfallversicherung sind die Beitragserhöhung und der Leistungsfall.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung bei Ihnen angekommen ist. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten würde. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.
Achten Sie genau auf den Wortlaut der Mitteilung: Steigt nur der Beitrag, weil Sie zum Beispiel eine höhere Versicherungssumme gewählt haben oder weil sich ein Merkmal bei Ihnen geändert hat, sieht die Lage anders aus. Das Sonderkündigungsrecht greift in der Regel dann, wenn der Versicherer den Beitrag anpasst, ohne dass Sie mehr Leistung bekommen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall dazu gehört, lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber zur Sonderkündigung bei Beitragserhöhung mit Musterbrief.
Ein Tipp aus der Praxis: Legen Sie die Mitteilung über die Beitragserhöhung sofort zu Ihren Vertragsunterlagen und notieren Sie das Datum, an dem sie bei Ihnen angekommen ist. Ab diesem Datum läuft die Monatsfrist. Wer den Brief erst Wochen später öffnet, verliert wertvolle Zeit.
Sonderkündigung nach einem Unfall oder Leistungsfall
Nach einem Leistungsfall können in der Regel beide Seiten — also Sie und der Versicherer — den Vertrag außerordentlich kündigen. Für Sie als Versicherungsnehmer läuft die Frist von einem Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. In der Unfallversicherung gilt das auch, wenn der Versicherer eine Leistung ablehnt und ein Rechtsstreit darüber durch Urteil oder Vergleich endet.
Das bedeutet: Sie müssen nicht sofort nach dem Unfall kündigen. Erst muss klar sein, wie der Fall reguliert wird. Danach haben Sie einen Monat Zeit. Die Leistung, die Ihnen zusteht, bekommen Sie trotz der Kündigung. Die Kündigung nimmt Ihnen also nicht den Anspruch aus dem bereits eingetretenen Fall.
Auch der Versicherer hat in dieser Lage ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach der Schadenregulierung. Er muss den Fall aber zu Ende regulieren. Das ist ein Grund mehr, nach einer Kündigung schnell für Ersatz zu sorgen, damit keine Lücke im Schutz entsteht.
Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Je nach Vertrag können auch andere Änderungen ein Sonderkündigungsrecht geben — zum Beispiel, wenn der Versicherer den Schutz deutlich einschränkt, ohne den Beitrag entsprechend zu senken. Auch hier gilt: Lesen Sie die Mitteilung genau und prüfen Sie die Bedingungen. Wenn Sie den Grund für die Sonderkündigung nennen, schreiben Sie ihn klar in das Kündigungsschreiben. Nennen Sie das Datum der Mitteilung und, falls vorhanden, die Schadennummer.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Für die meisten Verträge reicht heute die Textform. Das heißt: Die Kündigung muss lesbar sein und Ihren Namen enthalten — ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail genügen in der Regel. Eine eigenhändige Unterschrift ist für neuere Verträge meist nicht mehr nötig. Grundlage dafür ist § 309 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): In Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf für solche Erklärungen keine strengere Form als die Textform verlangt werden. Diese Regel gilt für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.
Bei sehr alten Verträgen, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, kann dagegen noch die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift verlangt werden. Wenn Ihr Vertrag so alt ist, kündigen Sie auf jeden Fall per unterschriebenem Brief. Im Zweifel ist der unterschriebene Brief per Einwurf-Einschreiben ohnehin der sicherste Weg — egal, wie alt Ihr Vertrag ist.
Warum ist der Nachweis so wichtig? Weil Sie im Streitfall belegen müssen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist. Eine E-Mail im Ordner „Gesendet“ beweist das allein noch nicht. Bitten Sie deshalb immer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsende. Kommt keine Antwort, haken Sie nach — am besten schriftlich und mit etwas Vorlauf vor Fristende.
Ein Kündigungsbutton wie bei manchen Handy- oder Streamingverträgen ist bei Versicherungen nicht vorgeschrieben. Manche Anbieter bieten eine Online-Kündigung freiwillig im Kundenportal an. Wenn Ihr Versicherer das anbietet, nutzen Sie diesen Weg und speichern Sie die Bestätigung. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass jeder Anbieter so einen Weg hat.
Schritt für Schritt: So kündigen Sie Ihre Unfallversicherung
- Vertragsunterlagen heraussuchen. Finden Sie im Versicherungsschein das Ende des Versicherungsjahres, die Kündigungsfrist und die Adresse für Kündigungen. Notieren Sie Ihre Versicherungsnummer.
- Prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht greift. Gab es eine Beitragserhöhung ohne Mehrleistung oder einen Leistungsfall? Dann gilt die Monatsfrist — und Sie müssen den Grund im Schreiben nennen.
- Kündigungstermin ausrechnen. Bei der normalen Kündigung: Vertragsende minus 3 Monate. Bei der Sonderkündigung: einen Monat ab Erhalt der Mitteilung beziehungsweise ab Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Planen Sie Puffer für die Post ein.
- Musterbrief anpassen. Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre eigenen Daten. Streichen Sie die Absätze, die nicht zu Ihrem Fall passen — zum Beispiel den Absatz zur Beitragserhöhung, wenn Sie ordentlich kündigen.
- Kündigung versenden. Am sichersten per Einwurf-Einschreiben. Bei einer E-Mail: Bitten Sie um eine Eingangs- und Kündigungsbestätigung und bewahren Sie die gesendete Nachricht auf.
- Bestätigung abwarten und prüfen. In der Bestätigung muss das Vertragsende stehen. Prüfen Sie, ob das Datum zu Ihrer Rechnung passt. Stimmt etwas nicht, widersprechen Sie sofort schriftlich.
- Ersatzschutz rechtzeitig sichern. Wenn Sie weiterhin Schutz brauchen, schließen Sie den neuen Vertrag so ab, dass er nahtlos an den alten anschließt. So entsteht keine Lücke.
Ein häufiger Fehler ist es, zuerst den neuen Vertrag zu kündigen und erst danach nach Ersatz zu suchen. Besser ist die umgekehrte Reihenfolge: Erst prüfen, welcher Schutz wirklich nötig ist, dann kündigen, dann nahtlos wechseln. So stehen Sie nie ohne Absicherung da.
Musterbrief: Unfallversicherung kündigen (zum Kopieren)
Passen Sie alle Angaben in eckigen Klammern an. Streichen Sie die Absätze, die nicht zu Ihrem Fall passen. Die Vorlage ist für die ordentliche Kündigung geschrieben. Für eine Sonderkündigung nutzen Sie den zusätzlichen Absatz am Ende der Vorlage.
[Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [Postleitzahl und Ort] [Name der Versicherung] [Straße und Hausnummer] [Postleitzahl und Ort] [Ort], [Datum]Betreff: Kündigung meiner privaten Unfallversicherung, Versicherungsnummer [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte private Unfallversicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich und nennen Sie mir das genaue Datum, zu dem der Vertrag endet.
Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob und in welcher Höhe Beiträge für die Zeit nach dem Vertragsende zu erstatten sind, und erstatten Sie einen etwaigen überzahlten Betrag auf das Ihnen bekannte Konto.
Bitte widerrufen Sie zugleich eine erteilte Einzugsermächtigung beziehungsweise ein SEPA-Lastschriftmandat mit Wirkung zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname] [Telefonnummer — freiwillig] [E-Mail-Adresse — freiwillig]Zusatz bei Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung (nur bei Bedarf einfügen):
Ich kündige den Vertrag außerordentlich gemäß § 40 VVG, da Sie mir mit Schreiben vom [Datum des Schreibens], zugegangen am [Datum des Zugangs], eine Beitragserhöhung ohne eine entsprechende Verbesserung des Versicherungsschutzes mitgeteilt haben. Die Kündigung soll zum [Datum, an dem die Erhöhung wirksam wird] wirksam werden.
Zusatz bei Sonderkündigung nach einem Leistungsfall (nur bei Bedarf einfügen):
Ich kündige den Vertrag außerordentlich nach dem Leistungsfall vom [Datum des Unfalls], Schadennummer [Schadennummer, falls vorhanden]. Die Verhandlungen über die Entschädigung wurden am [Datum] abgeschlossen.
Wenn Sie per E-Mail kündigen, schreiben Sie die gleiche Vorlage in die E-Mail und bitten Sie ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Wenn Sie per Brief kündigen, unterschreiben Sie das Schreiben — vor allem bei Verträgen, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach Ihrer Kündigung prüft der Versicherer, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag enden kann. Wenn Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt haben, teilt er Ihnen das Vertragsende in der Bestätigung mit. Bis zu diesem Datum läuft Ihr Schutz ganz normal weiter — und Sie zahlen auch weiterhin den vereinbarten Beitrag.
Mit dem Vertragsende endet der Versicherungsschutz. Danach haben Sie bei einem neuen Unfall keinen Anspruch mehr aus diesem Vertrag. Ansprüche aus Unfällen, die noch während der Vertragslaufzeit passiert sind, bleiben davon unberührt. Die müssen weiterhin reguliert werden, auch wenn der Vertrag inzwischen beendet ist.
Und was ist mit dem Geld? Bei einer reinen Unfallversicherung ohne Sparanteil gibt es keinen Rückkaufswert. Beiträge, die Sie für die Zeit bezahlt haben, in der Sie versichert waren, bekommen Sie nicht zurück. Sie waren die Bezahlung für den Schutz in dieser Zeit. Anders sieht es aus, wenn Sie Beiträge im Voraus für eine Zeit nach dem Vertragsende gezahlt haben: Nach § 39 VVG steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Ein überzahlter Betrag für die Zeit nach dem Vertragsende kann also zu erstatten sein. Prüfen Sie deshalb nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge und die Schlussabrechnung des Versicherers.
Eine Ausnahme ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Dort wird ein Teil des Beitrags für den Schutz verwendet und ein anderer Teil angelegt. Bei einer Kündigung kann dann ein Teil zurückfließen — in der Regel aber nur ein kleiner Teil. Diese Variante bieten längst nicht alle Versicherer an. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Anbieter nach, ob Ihr Tarif so einen Sparanteil enthält.
Denken Sie auch an das Lastschriftmandat: Widerrufen Sie es zum Vertragsende, damit danach kein Beitrag mehr abgebucht wird. Wenn doch noch etwas abgebucht wird, klären Sie das sofort mit dem Versicherer und notieren Sie sich Datum und Ansprechpartner des Gesprächs.
Bevor Sie kündigen: kurz prüfen, ob sich der Wechsel lohnt
Eine Kündigung ist schnell geschrieben. Ob sie sich lohnt, hängt von Ihrer Lage ab. Stellen Sie sich vor der Kündigung drei Fragen:
- Brauche ich den Schutz weiterhin? Wer beruflich oder in der Freizeit einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt ist, sollte nicht ohne Ersatz kündigen. Auch im Alter kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein, weil das Risiko für Stürze und Knochenbrüche steigt.
- Ist der neue Tarif wirklich besser? Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Versicherungssumme, die Gliedertaxe, die Leistungen bei Invalidität und mögliche Ausschlüsse. Ein billiger Tarif mit großen Lücken hilft im Ernstfall wenig.
- Gibt es eine Wartezeit oder eine neue Gesundheitsprüfung? Bei einem neuen Vertrag können andere Annahmerichtlinien gelten. Klären Sie vor der Kündigung, ob der neue Anbieter Sie zu den gewünschten Bedingungen nimmt.
Manchmal ist auch ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter die bessere Lösung: weniger Beitrag, gleicher Anbieter, kein Wechselaufwand. Fragen Sie nach, ob es einen günstigeren Tarif mit passendem Schutz gibt. Erst wenn das nichts bringt, ist die Kündigung der nächste Schritt.
Experten-Tipp: „Wer seine Unfallversicherung kündigen will, sollte zuerst den Stichtag im Versicherungsschein prüfen und dann erst schreiben. Die meisten Ärgernisse entstehen nicht durch die Vorlage, sondern durch eine verpasste Frist.“ — Viktor Klinger, Betreiber von CodeMatebd
Weitere Musterbriefe für andere Versicherungen
Wenn Sie neben der Unfallversicherung noch weitere Verträge prüfen, helfen Ihnen diese Vorlagen weiter:
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung — Musterbrief
- Kfz-Versicherung kündigen — Musterbrief
- Krankenversicherung kündigen — Musterbrief 2026
- Lebensversicherung kündigen — Musterbrief 2026
Häufige Fragen zur Kündigung der Unfallversicherung
Kann ich meine Unfallversicherung jederzeit kündigen?
Nein, nicht jederzeit ohne Frist. Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von in der Regel 3 Monaten möglich. Nur bei einem Sonderkündigungsrecht — zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Leistungsfall — können Sie auch zwischendurch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei der ordentlichen Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Endet Ihr Versicherungsjahr zum Beispiel am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, reicht in der Regel die Textform — also auch eine E-Mail. Bei älteren Verträgen kann eine unterschriebene Kündigung per Brief nötig sein. Am sichersten ist in beiden Fällen ein unterschriebener Brief per Einwurf-Einschreiben plus eine Bitte um Kündigungsbestätigung.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres wieder ordentlich kündigen. Prüfen Sie in dem Fall, ob ein Sonderkündigungsrecht greift — zum Beispiel durch eine Beitragserhöhung oder einen Leistungsfall.
Bekomme ich gezahlte Beiträge zurück?
Beiträge für die Zeit, in der Sie versichert waren, bekommen Sie bei einer reinen Unfallversicherung nicht zurück. Es gibt keinen Rückkaufswert. Haben Sie dagegen im Voraus für eine Zeit nach dem Vertragsende gezahlt, kann der überzahlte Anteil nach § 39 VVG zu erstatten sein. Nur bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kann ein Sparanteil zurückfließen.
Kann ich nach der Kündigung eine neue Unfallversicherung abschließen?
Ja, das steht Ihnen frei. Beachten Sie aber, dass beim neuen Anbieter neue Annahmerichtlinien gelten können. Alter und Gesundheitszustand können den Beitrag beeinflussen. Sichern Sie den neuen Schutz am besten so ab, dass er nahtlos an den alten Vertrag anschließt — ohne Lücke dazwischen.
Fazit: Frist prüfen, Vorlage anpassen, Zugang sichern
Die Kündigung einer Unfallversicherung ist kein schwieriger Vorgang — wenn die Frist stimmt. Prüfen Sie zuerst das Ende Ihres Versicherungsjahres, rechnen Sie die 3 Monate zurück und schicken Sie die Kündigung mit Puffer ab. Greift ein Sonderkündigungsrecht, nennen Sie den Grund klar im Schreiben und halten Sie die Monatsfrist ein. Mit dem Musterbrief oben haben Sie die Vorlage dafür direkt zur Hand.
Bewahren Sie die Kündigung, den Versandnachweis und die Kündigungsbestätigung gut auf. So können Sie jederzeit belegen, wann der Vertrag geendet hat. Und wenn Sie weiterhin Schutz brauchen, sorgen Sie vor dem Vertragsende für Ersatz — damit zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.
Weiterführende, geprüfte Quellen:
- Verbraucherzentrale NRW: Versicherungsvertrag kündigen — Fristen und Vorgehen (Seite am 24.10.2026 per Textabruf geöffnet; Inhalt bestätigt: 3 Monate für Unfallversicherungen, automatische Verlängerung um ein Jahr, Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail möglich)
- GDV-Verbraucherportal „Die Versicherer“: Kündigungsfristen — Wann kann ich meine Versicherung kündigen? (Seite am 24.10.2026 per Textabruf geöffnet; Inhalt bestätigt: 3 Monate bei Schaden- und Unfallversicherungen, 1 Monat bei Prämienerhöhung und nach Schadenregulierung)
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt nach.

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